Medieninformationen 2005 [LDD]
[59/2005 - 06.12.2005]
Vogelgrippe hat Ostsachsen bislang verschont
Geflügelhalter arbeiten diszipliniert an Schutzmaßnahmen für ihre Bestände
Auf die in den vergangenen Wochen und Monaten näher rückende Gefahr eines Ausbruchs der Vogelgrippe haben die Veterinär-Behörden mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen reagiert. Insbesondere sollten Kontakte zwischen möglicherweise infizierten Wildvögeln und Hausgeflügel-Beständen durch das seit Ende Oktober geltende Aufstallungsgebot verhindert werden. Darüber hinaus werden Bestände an Hausgeflügel regelmäßig getestet und getötete oder verendete Wildvögel auf das Vorkommen von Geflügelpesterregern untersucht.
Am 15. Dezember wird das Aufstallungsgebot für Hausgeflügel voraussichtlich ohne Fortsetzung auslaufen. Eine Infektionsgefahr durch Wildvögel ist für Hausgeflügel-Bestände nach Abschluss des Vogelzuges kaum noch gegeben.
Das Regierungspräsidium Dresden hat für den Regierungsbezirk die Umsetzung der bundesweit geltenden Eilverordnung zur zwangsweisen Aufstallung von Hausgeflügel fachaufsichtlich begleitet und die erforderliche Probenentnahme koordiniert. Im Ergebnis der diesbezüglichen Berichterstattung aus den Landkreisen und Kreisfreien Städten des Regierungsbezirkes kann eine erste positive Bilanz gezogen werden.
Hinsichtlich der möglichen Infektionsquellen waren im Regierungsbezirk Dresden keine Gefährdungen nachweisbar. Das in Zusammenarbeit mit den Jägern und Jagdbehörden laufende Geflügelpest-Monitoring bei Wildvögeln hat bei allen bisher untersuchten 73 Wildenten bzw. -gänsen aus unseren Landkreisen ein negatives Ergebnis erbracht.
Die ca. 8000 Halter von Hausgeflügel im Regierungsbezirk haben in der überwiegenden Mehrzahl ihre Tiere verordnungskonform in Ställen untergebracht. Aufgrund der Sensibilisierung durch die Medien war die Bereitschaft zur Umsetzung des Einsperrgebots sehr hoch.
Nicht in allen Fällen ist das Einsperren jedoch möglich. Vor allem Wassergeflügel - unsere zukünftigen Enten- und Gänsebraten - wird traditionell im Freien gehalten.
347 Betriebe im Regierungsbezirk, die sonst Freilandhaltung betreiben, haben ihre Tiere in so genannten “Notvolieren” (nach oben dichte Abdeckung durch Planen o.ä. sowie vogelsichere Seitenbegrenzung durch Netze o.ä.) untergebracht. Die Haltung in Notvolieren ist anzeigepflichtig. Die so gehaltenen Tiere – es handelte sich insgesamt um ca. 5400 Hühner, 1500 Enten, 1400 Gänse und 500 sonstige Geflügelarten - müssen monatlich von einem Tierarzt untersucht werden. Die Einhaltung der Haltungsbedingungen und die Durchführung der Untersuchungen werden von den zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern der Kreise und kreisfreien Städte kontrolliert.
Nur ca. ein Prozent der Geflügelhalter haben objektiv keine Möglichkeit zum Einsperren ihrer Tiere. Dies betrifft vor allem größere Wassergeflügelhaltungen, Laufvogelhaltungen (Strauße u.ä.) und eine große Putenfarm mit ca. 8000 Tieren. Insgesamt erteilten die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter im Regierungsbezirk 85 Betrieben Ausnahmegenehmigungen für das Halten im Freien. Diese Betriebe werden regelmäßig überwacht. Neben den klinischen Untersuchungen durch einen Tierarzt ist hier auch eine Untersuchung von Laborproben vorgeschrieben. Pro Bestand sind 15 Blutproben im Falle von Gänsen und Enten bzw. zehn Proben im Falle von sonstigem Geflügel zu entnehmen und an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen zu senden. Bisher wurden 968 Blut- und Kotproben aus dem Regierungsbezirk mit negativem Ergebnis untersucht.
Die Untersuchungen dauern noch bis zum voraussichtlichen Ende des Einsperrgebots am 15. Dezember 2005 an.