Medieninformationen 2005 [LDD]
[39/2005 - 01.08.2005]
Landkreis Sächsische Schweiz hat genehmigten Haushalt für das laufende Jahr
Fehlbeträge müssen bis Ende 2010 vollständig abgebaut sein
Das Regierungspräsidium Dresden (RP) hat jetzt das am 16.6.2005 beschlossene Haushaltssicherungskonzept des Landkreises Sächsische Schweiz für die Jahre 2005 bis 2008 genehmigt. Im gleichen Zug erfolgte auch die Genehmigung der diesjährigen Kreisumlage in Höhe von 25,8 Prozent. Damit kann der Landkreis seinen Haushalt 2005 nun vollziehen.
Der Landkreis Sächsische Schweiz befindet sich unverändert in sehr schwieriger Haushaltslage. Die Haushaltssatzung 2005 sieht in der jetzt genehmigten Fassung Gesamteinnahmen von 123,6 Mio. Euro vor, denen Ausgaben von 128,8 Mio. Euro gegenüber stehen. Der Fehlbetrag in Höhe von 5,2 Mio. €, der vollständig aus den Vorjahren stammt, ist im Vermögenshaushalt ausgewiesen. Hier sind gegenüber den Ausgaben von 22,9 Mio. € Einnahmen von lediglich 17,7 Mio. € ausgewiesen. Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen sind im Kreishaushalt für 2005 nicht vorgesehen.
Nach der mittelfristigen Finanzplanung entsteht dem Landkreis im Jahr 2006 voraussichtlich letztmalig ein originärer Fehlbetrag von 1,3 Mio. €. Mit seinem Haushaltssicherungskonzept hat sich der Landkreis für die darauf folgenden Jahre verpflichtet, den originären Haushaltsausgleich beizubehalten und aufgelaufene Fehlbeträge bis zum Jahresende 2010 vollständig auszugleichen.
Das RP bewertet die im Haushaltskonsolidierungskonzept des Kreises vorgesehenen Maßnahmen als schlüssig. Positiv ist dabei zu hervorzuheben, dass nach der diesjährigen Fortschreibung des Konzeptes der vollständige Haushaltsausgleich sogar ein Jahr früher als nach der Konzeptfassung aus 2004 vorgesehen erreicht werden soll. Voraussetzung ist freilich die vollständige Umsetzung des Konzeptes.
Die insgesamt weiter prekäre Lage der Kreisfinanzen, insbesondere künftig neu entstehende Risiken aus Veränderungen im Länderfinanzausgleich und dem prognostizierten Bevölkerungsrückgang im Freistaat Sachsen, haben die Rechtsaufsichtsbehörde veranlasst, die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes mit einigen Auflagen zu verbinden. So wird der Landkreis verpflichtet, unverzüglich Alternativmaßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu beschließen, falls vorgesehene Maßnahmen nicht wie geplant realisiert werden können. Ferner soll in einer weiteren Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes die Zielmarke 2010 für den vollständigen Haushaltsausgleich verbindlich fixiert werden. Das so überarbeitete Konzept ist dem RP zusammen mit der Haushaltssatzung 2006 bis spätestens zum 30.11.2005 zur Genehmigung vorzulegen.
Darüber hinaus hält es das RP angesichts der schwierigen Finanzlage des Landkreises nicht mehr für hinnehmbar, die Klärung von ausstehenden Kasseneinnahmeresten in Höhe von etwa 2 Mio. € - wesentlich aus dem Bereich des Unterhaltsvorschusses resultierend - weiter aufzuschieben. Deshalb soll sich der Landkreis spätestens bis Ende des Jahres 2006 Gewissheit über die Höhe der aus seinen Forderungen tatsächlich noch erzielbaren Einnahmen verschaffen.