Medieninformationen 2005 [LDD]
[37/2005 - 27.07.2005]
Neißewasser kann in den Neugraben fließen
Probebetrieb zur Neißewasserüberleitung ab September 2005 vorgesehen
Mit einer Änderungsplanfeststellung zur „Vorflut Neugraben/Weißer Schöps“ hat das Regierungspräsidium Dresden jetzt den Weg für die Nutzung von Neißewasser zur Flutung der Lausitzer Tagebaurestseen frei gemacht. Das Neißewasser wird danach über den Neugraben eingeleitet und von dort aus den Weißen Schöps in Rietschen erreichen. Die Neißewasserüberleitung stellt ein stützendes Element zur Sanierung des Wasserhaushaltes in der Lausitz dar und beschleunigt die Flutung der Tagebaurestseen.
Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) als Vorhabensträgerin hatte zunächst die direkte Nutzung des Weißen Schöps östlich von Rietschen als Einleitungsstelle des Neißewassers beantragt. Dieses Vorhaben konnte vom Regierungspräsidium Dresden nicht genehmigt werden, weil sowohl damit verbundene Beeinträchtigungen der Wassergüte als auch naturschutzfachliche Belange dagegen sprachen. Daraufhin wurde von der LMBV 2003 die Durchführung eines Änderungsplanfeststellungsverfahrens beantragt, das nun mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden konnte.
Die nun erteilte Planfeststellung „Vorflut Neugraben/Weißer Schöps“ umfasst neben der prinzipiellen Möglichkeit der Neißewasserüberleitung eine Reihe damit verbundener, notwendiger wasserbaulicher Maßnahmen - so unter anderem die Errichtung eines Wehrs in Hinterdorf sowie den Bau von Verteilerbauwerken in Hinterdorf und am Neugraben.
Gegenwärtig testet die LMBV die Funktionsfähigkeit der zwischen Lausitzer Neiße und Neugraben errichteten Rohrleitung. Anfang September 2005 soll mit dem Probebetrieb der Überleitung begonnen werden. Geplant sind Zuflussmengen von bis zu 2000 Litern pro Sekunde. Voraussetzung dafür ist jedoch ein ausreichendes Wasserdargebot der Neiße.