Medieninformationen 2005 [LDD]
[17/2005 - 22.04.2005]
Görlitz auf dem Weg der Haushaltskonsolidierung
RP Dresden genehmigt Konsolidierungskonzept der Neißestadt unter Anordnungen
Das Regierungspräsidium Dresden hat mit Bescheid vom 21.4.2005 die am 23.3.2005 vom Görlitzer Stadtrat beschlossene Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes genehmigt. Gleichzeitig wurden zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Görlitzer Haushaltssanierung mehrere Anordnungen verfügt.
Die Neißestadt hat ihr Konsolidierungskonzept bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2006 an die aktuelle Entwicklung der Einnahmen aus den allgemeinen Schlüsselzuweisungen anzupassen. Das Ziel bleibt dabei, den strukturellen Haushaltsausgleich im Jahr 2007 zu erreichen und Altfehlbeträge bis Ende des Jahres 2011 abgebaut zu haben. Sollten einzelne Konsolidierungsmaßnahmen aus dem Konzept sich dem Grunde oder der Höhe nach nicht realisieren lassen, müssen geeignete Ersatzmaßnahmen beschlossen und umgesetzt werden.
Im Haushaltsjahr 2005 dürfen Mittel des Neißefonds nur in genau begrenztem Umfang für investive Maßnahmen in Anspruch genommen werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Görlitzer Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas 2010 stehen. Es handelt sich dabei jeweils um die in diesem Jahr fälligen Eigenmittelanteile für das Sanierungsgebiet Brückenpark (50 T€), das Sanierungsgebiet Historische Altstadt (ca. 474 T€) und das Sanierungsgebiet Gründerzeit-Stadtmitte (220 T€). Außerdem darf die Stadt aus dem Neißefonds den für 2005 veranschlagten Investitionszuschuss zur Finanzierung des Neißebades (2,3 Mio. €) an den Zweckverband Neißebad Görlitz ausreichen. Weitere Mittel des Neißefonds können zur Finanzierung eventueller zusätzlicher Maßnahmen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Kulturhauptstadt-Bewerbung 2005 nur mit gesonderter Zustimmung des Regierungspräsidiums Dresden eingesetzt werden.
Die begrenzte Mittelfreigabe aus dem Neißefonds ist nur möglich, weil das vorgelegte Konsolidierungskonzept - bei Umsetzung der durch das RP dazu getroffenen Anordnungen - hinreichend Substanz bietet, die avisierten Konsolidierungsziele auch ohne die zum Schuldenabbau dann nicht mehr zur Verfügung stehenden etwa 3 Mio. € zu erreichen.
Im Übrigen werden die Mittel des Neißefonds im Jahr 2008 benötigt, um den Abbau der Ende des Jahres 2007 aufgelaufenen Altfehlbeträge sicherzustellen.
Die Görlitzer Haushaltssatzung für das Jahr 2005 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Mit der Genehmigung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes kann die Stadt Görlitz damit nun auch ihren Haushalt 2005 vollziehen.