Medieninformationen 2005 [LDD]
[14/2005 - 18.04.2005]
RP Dresden unterstützt mit Bürgertelefonen bundesweite Aktion gegen Lärm
"Tag gegen Lärm" am 20.4.2005 widmet sich lauten Discotheken und Discmen
Am 20.4.2005 findet der „Tag gegen Lärm“ zum siebten Mal auch in Deutschland statt. Anliegen dieses auch international begangenen Tages ist es, in der Öffentlichkeit eine größere Aufmerksamkeit und Informiertheit über die immer noch zunehmenden Lärmprobleme zu erreichen und damit der Lärmvermeidung und –bekämpfung bessere Voraussetzungen zu schaffen.
Als Schwerpunkt des diesjährigen „Tages gegen Lärm“ wurde der Freizeit- und besonders der Diskothekenlärm gewählt.
Das Regierungspräsidium Dresden beteiligt sich mit speziellen Bürgertelefonen am 20.4. an der bundesweiten Anti-Lärm-Aktion. Zwischen 10 und 18 Uhr halten sich Lärmexperten aus den Umweltfachbereichen in Bautzen und Radebeul unter den folgenden Telefonnummern zur Beantwortung von Bürgeranfragen bereit:
Umweltfachbereich Bautzen (für die Landkreise Bautzen, Löbau-Zittau, Kamenz, Niederschlesischer Oberlausitzkreis sowie Kreisfreie Städte Hoyerswerda und Görlitz):
(03591) 273 – 205 /-206; -207; -208,
Umweltfachbereich Radebeul (für die Landkreise Riesa-Großenhain, Meißen, Sächsische Schweiz, Weißeritzkreis und die Landeshauptstadt Dresden):
(0351) 835 4343.
Hintergrund
Zu laut gehörte Musik gilt unter Experten als wesentlicher Grund für Gehörschädigungen bei Jugendlichen. Nach einer Schätzung des Umweltbundesamtes liegen solche Schädigungen heute bereits bei etwa einem Viertel der deutschen Jugendlichen vor.
Eingetretene Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar, sondern kann gegenwärtig nur durch ein Hörgerät korrigiert werden.
Messungen haben ergeben, dass auf Disco-Tanzflächen Lärmpegel zwischen 95 und 112 Dezibel herrschen. Aus Walk- und Discmen oder tragbaren MP3-Playern wird Musik mit ei-ner Lautstärke zwischen 90 und 100 Dezibel gehört. Beide Werte liegen in einem Bereich, der auf Dauer gefährlich für die Hörfähigkeit ist. Das deutsche Arbeitsschutzrecht schreibt bereits ab 85 Dezibel einen Gehörschutz vor.
Weiterführende Informationen im Internet
http://www.bzga.de (die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat für den Lehrbereich Unterlagen erarbeitet - Suchbegriff „Lärm“)
http://www.baua.de (die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat eine Vielzahl an Forschungsergebnissen im Bereich der Lärmprävention)
http://www.umweltbundesamt.de (Informationen, Definitionen und gesetzliche Regelungen im Überblick)