Medieninformationen 2005 [LDD]
[12/2005 - 04.04.2005]
Regierungspräsidium Dresden lehnt Planfeststellung für 4. Bauabschnitt der Leipziger Straße ab
Bauvorhaben der Landeshauptstadt macht wichtige Dresdner Verkehrsachse zum Nadelöhr
Das Regierungspräsidium Dresden hat mit Bescheid vom 04.04.2005 die Planfeststellung für den im Zuge der Flutfolgensanierung vorgesehenen Ausbau des 4. Bauabschnittes der Leipziger Straße in der Landeshauptstadt Dresden abgelehnt.
Die für diese Baumaßnahme eingereichte Planung der Stadt Dresden sieht vor, auf dem 935 Meter langen Teilstück zwischen Konkordienstraße und Alexander-Puschkin-Platz den landwärtigen Verkehr zweistreifig, den stadtwärtigen Verkehr aber nur einstreifig zu führen. Straßenbahn und Kraftfahrzeugverkehr müssten sich dabei einen Fahrstreifen teilen. Ein Überholen oder Vorbeifahren an der Straßenbahn wäre für Kraftfahrzeuge auf fast einem Kilometer Länge nicht möglich. Bei einer prognostizierten täglichen Straßenbelegung von rund 28.000 Kraftfahrzeugen und stündlich zwölf Straßenbahnen ist nach Einschätzung des Regierungspräsidiums Dresden ein ausreichender Verkehrsfluss nicht erreichbar. Das vom Regierungspräsidium Dresden beauftragte Ingenieurbüro ermittelte für die Straßenbahn und den Fahrzeugverkehr jeweils eine durchschnittliche Reisegeschwindigkeit von unter 14 Kilometern pro Stunde.
Das Sächsische Straßengesetz schreibt vor, dass Straßen in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten oder sonst zu verbessern sind. Diesem Anspruch genügt nach Überzeugung des Regierungspräsidiums Dresden das Konzept der Landeshauptstadt Dresden für den 4. Bauabschnitt der Leipziger Straße nicht. Die gemeinsame Nutzung eines Fahrstreifens durch Straßenbahn und Kraftfahrzeugverkehr auf einer längeren Strecke kann bei der zu erwartenden hohen Verkehrsbelegung keinen störungsfreien Verkehrsfluss gewährleisten. Es ist unter den von der Stadt geplanten Umständen unmöglich, für den Verkehr der Hauptrichtung sowie für den ein- und ausbiegenden Verkehr der Nebenstraßen akzeptable Bedingungen zu schaffen. Vielmehr ist zu erwarten, dass sich Straßenbahn und Kraftfahrzeuge zumindest in den täglichen Spitzenzeiten im Stop-and-go-Verkehr bewegen. Ferner wird das Einbiegen auf die Verkehrsachse von Nebenstraßen kaum möglich sein wird.
Die Leipziger Straße – die einen wesentlichen Bestandteil des Hauptstraßennetzes der Landeshauptstadt darstellt - würde bei Verwirklichung der Planung der Stadt Dresden zwischen Konkordienstraße und Alexander-Puschkin-Platz zum Nadelöhr werden, ohne dass geeignete Ausweichstraßen zur Verfügung stehen. Dem kann das Regierungspräsidium Dresden nicht zustimmen. Vielmehr ergeht die Aufforderung an die Stadt, die Pläne für den 4. Bauabschnitt der Leipziger Straße umzuarbeiten. Möglich bleibt aber auch ein Ausbau im Bestand, also ohne Änderung der gegenwärtig vorhandenen Straßenaufteilung.