Medieninformationen 2005 [LDD]
[08/2005 - 10.02.2005]
Landkreis Löbau-Zittau muss für den Haushalt 2005 nacharbeiten
RP Dresden fordert Sicherungskonzept und Nachtragshaushalt bis zum Juli
Das Regierungspräsidium Dresden hat den Haushalt des Landkreises Löbau-Zittau für das Jahr 2005 nur mit erheblichen Einschränkungen und mehreren Anordnungen passieren lassen. Der beschlossene Haushaltssatzung weist Einnahmen und Ausgaben in Höhe von knapp 225 Mio. € aus. Die für 2005 vorgesehene Gesamtkreditaufnahme liegt danach bei 3,49 Mio. €, die Summe der Verpflichtungsermächtigungen bei 6,17 Mio. €. Der weitaus größte Teil der Haushaltssumme soll mit etwas mehr als 222,67 Mio. € in den Verwaltungshaushalt fließen, rund 20,3 Mio. € gehen in den Vermögenshaushalt. Der für 2005 genehmigte Umlagesatz der Kreisumlage liegt bei 25,1 Prozent.
Der aktuelle Haushalt des Landkreises war trotz rückläufiger Einnahmen aus den allgemeinen Schlüsselzuweisungen sowie erheblicher Ausgabesteigerungen im Bereich der Sozialausgaben und der Landeswohlfahrtsumlage strukturell ausgeglichen geplant worden. Für das gesamte Haushaltsjahr sollte die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage gewährleistet und die für eine ordentliche Kredittilgung erforderliche Summe aufgebracht werden.
Allerdings wurden bei der Aufstellung des Haushaltsplanes veraltete Orientierungsdaten sowohl hinsichtlich der zu erwartenden Schlüsselzuweisungen als auch in Bezug auf vorhersehbare Ausgabensteigerungen für den Landeswohlfahrtsverband genutzt. Mit den aktuell gültigen Daten ergeben sich für den Landkreis in der mittelfristigen Finanzplanung des Verwaltungshaushaltes Deckungslücken von jeweils mehr als 4 Millionen € für die Jahre 2007 und 2008. Dadurch ist die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises offensichtlich in gravierender Weise gefährdet.
Das Regierungspräsidium hat dem Landkreis Löbau-Zittau deshalb die Genehmigung für die gewünschte Kreditaufnahme von 3,49 Mio. € im laufenden Jahr versagen müssen. Ebenso konnte der genehmigungspflichtige Teil der geplanten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2,66 Mio. € nicht genehmigt werden.
Der Landkreis wird durch das Regierungspräsidium nunmehr verpflichtet, bis zum 31.7.2005 ein Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten und zu beschließen, das die jüngsten Orientierungsdaten für Schlüsselzuweisungen und Landeswohlfahrtsumlage berücksichtigt. Das Sicherungskonzept muss Maßnahmen enthalten, die den strukturellen Haushaltsausgleich im Jahr 2007 und den Abbau der bis dahin aufgelaufenen Altfehlbeträge im Jahr 2008 sicherstellen. Ein solches Konzept war im Übrigen durch die Aufsichtsbehörde bereits mit dem Haushaltsbescheid für das Jahr 2004 zur gemeinsamen Verabschiedung mit der Haushaltssatzung 2005 gefordert worden. Der Landkreis hat es allerdings bisher versäumt, diese Auflage zu erfüllen.
Die Haushaltsplanung unter Annahme inzwischen veralteter Grunddaten macht außerdem die Erarbeitung einer Nachtragshaushaltssatzung für 2005 erforderlich. Diese Satzung ist durch den Landkreis ebenfalls bis zum 31.7.2005 zu beschließen. Sie muss die sich aus dem Haushaltssicherungskonzept ergebenden Schlussfolgerungen berücksichtigen.
Erst nach Beschluss von Sicherungskonzept und Nachtragssatzung und deren Genehmigung durch das Regierungspräsidium darf der Landkreis für Investitionen den genehmigungsfreien Teil der geplanten Verpflichtungsermächtigungen von gut 3,5 Mio. € für 2005 in Anspruch nehmen.