Medieninformationen 2005 [LDD]
[03/2005 - 14.01.2005]
Der Lückenschluss ist perfekt
RP Dresden erteilt Radebeul Baurecht für letzten Abschnitt der Querspange Naundorf
Mit Bescheid vom 12.01.2005 hat das Regierungspräsidium Dresden die Planfeststellung für das Vorhaben der Stadt Radebeul „Staatsstraße 84 – Anbindung, Fortführung der Querspange Naundorf, 3. Bauabschnitt“ abgeschlossen. Dieser Abschnitt schließt den bereits fertiggestellten zweiten Bauabschnitt der Querspange Naundorf an die Elbbrücke Niederwartha im Zuge der Staatsstraße 84 an, für die das Regierungspräsidium Dresden mit Planfeststellungsbeschluss vom 29.12.2004 gleichfalls Baurecht geschaffen hat.
Ziele der geplanten Neubaumaßnahme sind die Schaffung einer dem Verkehrsbedarf angemessenen Verbindung zwischen der Meißner Straße und der neu zu bauenden S 84, die Entlastung des alten Naundorfer Ortskerns vom Durchgangsverkehr und die Verkehrsentlastung der Meißner Straße in Radebeul sowie die Anbindung von Radebeul-West an eine neue elbquerende Brücke.
Die Länge der Baustrecke beträgt 1.008 Meter, die Breite der Trasse ist mit 6,50 Meter festgelegt. Die neue Straße hat damit jeweils eine Richtungsfahrbahn. Bei der Wahl der Trasse wurde besonders darauf geachtet, das Gelände des Lößnitzbades so weit wie möglich zu schonen. Die Trasse führt westlich in einem aus Gründen des Lärmschutzes angeordneten leichten Einschnitt am Lößnitzbad vorbei.
Die Vorzugsvariante löst das Anbindungsproblem unter den zu prüfenden Optionen auf dem kürzesten Weg und stellt damit die umweltverträglichste, aber auch die wirtschaftlichste Lösung dar. Belastungen von Anwohnern durch Lärm sind auf Einzelfälle beschränkt und werden durch eine Lärmschutzwand und einen Lärmschutzwall sowie passiven Schallschutz unter den gesetzlich zulässigen Grenzwerten gehalten. Die Belastungen durch Luftschadstoffe sind nur in sehr geringem Ausmaß zu erwarten und erfordern keine zusätzlichen Maßnahmen. Nicht vermeidbar waren in einigen Fällen Eingriffe in Privatgrundstücke. Hier ist die Stadt Radebeul bemüht, für die besonders Betroffenen einen Ausgleich, etwa durch die Bereitstellung von Ersatzland, zu schaffen.
Als Straßenneubau geht der Vorhaben mit einer beträchtlichen Neuversiegelung von Fläche einher. Für Tiere bisher vorhandene Lebensräume im Trassenverlauf werden beeinträchtigt oder zerschnitten. Zum Ausgleich der mit der Baumaßnahme verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft ist deshalb eine ganze Reihe von Maßnahmen vorgesehen. Unter anderem werden zwei neue Streuobstwiesen angelegt sowie entlang der Trasse 134 Straßenbäume und Schutzhecken gepflanzt. Zwischen Lößnitzbad und Querspange ist die Entwicklung eines Gehölzsaumes sowie eine Sukzessionsfläche vorgesehen. Darüber hinaus erhält die künftige Fahrbahn Amphibiendurchlässe.
Der Baubeginn für die Fortsetzung der Querspange Naundorf ist an den Zeitpunkt der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses zur S 84-Elbebrücke in Niederwartha gebunden.