Medieninformationen 2007 [LDD]
[05/2007 - 12.01.2007]
Gemeinsame Presseerklärung des Regierungspräsidiums Dresden, der WBG Wohnungsbaugesellschaft Görlitz mbH und der Stadt Görlitz
Vertrag regelt erstmalig gleichzeitige Sanierung und Abriss von Baudenkmalen
Am Freitag, dem 12.01.2007, unterzeichneten das Regierungspräsidium Dresden (RP), die Stadt Görlitz und die WBG Wohnungsbaugesellschaft Görlitz mbH (WBG) eine Vereinbarung über die Sanierung und den Abriss von Kulturdenkmalen, die sich im Eigentum der WBG befinden.
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum Jahresende 2010. Mit dem Vertrag wird der WBG der Abriss der Gebäude Reichertstraße 66-82, Helmut-von-Gerlach-Straße 32a und Karl-Eichler-Straße 40/42 gestattet. Zu diesen Gebäuden hatte der Görlitzer Stadtrat bereits im Juli vergangenen Jahres einen Empfehlungsbeschluss zum Abriss gefasst.
Gleichzeitig verpflichtet sich die WGB in diesem Vertrag zur Sanierung der Häuser Jochmannstraße 10a, Mittelstraße 14 und Elisabethstraße 23. Der Abriss von weiteren insgesamt achtzehn Gebäuden im Stadtrandbereich ist vertraglich mit dem Sanierungsfortschritt an den genannten Gebäuden verknüpft. Darüber hinaus wird sich die WBG um die Sanierung der Gebäude Lunitz 6c und Nikolaistraße 5 bemühen und bis zum Ende der Vertragslaufzeit außer den bereits laufenden keine weiteren Anträge zum Abriss von Kulturdenkmalen stellen.
Nicht in den Vertrag aufgenommen und damit auch nicht zum Abriss freigegeben wurden entgegen ursprünglichen Vorstellungen der WBG Gebäude in der Brautwiesen-, der Leipziger, der Emmerich- und der Querstraße, da diese eine große städtebauliche bzw. denkmalpflegerische Bedeutung haben.
Mit der Vereinbarung wird angesichts der Probleme durch die absehbare Bevölkerungsentwicklung in Görlitz, des schwierigen Wohnungsmarktes und betriebswirtschaftlicher Zwänge der WGB ein akzeptabler Ausgleich unterschiedlicher Interessen der Vertragspartner erreicht. In den Verhandlungen wurden neben den wirtschaftlichen Interessen der WBG auch die Vorstellungen der Stadt Görlitz zur zukünftigen Stadtentwicklung und die Interessen der Denkmalbehörden berücksichtigt.
Der die Stadtentwicklung insgesamt in den Blick nehmende Handlungsansatz und die Bereitschaft der WBG zur Sanierung von Kulturdenkmalen veranlassten das Regierungspräsidium Dresden dazu, mit dem jetzt geschlossenen Vertrag von der bisherigen einzelfallbezogenen Betrachtungsweise im Denkmalschutz abzurücken. Der Abriss von eher in Randzonen liegenden Kulturdenkmalen wird dabei mit der Sanierung von Kulturdenkmalen im städtischen Kernbereich verknüpft und damit dem Grundanliegen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts, der Bewahrung und weiteren Aufwertung der Görlitzer Kernstadt, entsprochen.