Medieninformationen 2018
[001/2018 - 03.01.2018]
Landesdirektion Sachsen gibt Nachtragshaushaltssatzung 2018 des Landkreises Görlitz zum Vollzug frei
Die Landesdirektion Sachsen hat die vom Kreistag des Landkreises Görlitz am 6. Dezember 2017 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 zum Vollzug freigegeben.
Der Nachtragshaushaltsplan 2018 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 505 Millionen Euro. Mit dem Nachtrag trägt der Landkreis den im Jahr 2017 im Vollzug des Haushaltsplanes eingetretenen Änderungen Rechnung. So haben sich insbesondere die Aufwendungen im Sozial- und Jugendbereich erhöht.
Zudem wurde mit der Nachtragshaushaltsatzung der Umlagesatz für die Kreisumlage auf 35,888 Prozent festgesetzt. Die Erhöhung um 1,04 Prozentpunkte gegenüber 2017 berücksichtigt gestiegene Erträge der Gemeinden aus der Umsatzsteuer.
Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Der Landkreis Görlitz kann die Nachtragshaushaltssatzung nach öffentlicher Bekanntmachung und In-Kraft-Treten vollziehen.
Der Nachtragshaushaltsplan 2018 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 505 Millionen Euro. Mit dem Nachtrag trägt der Landkreis den im Jahr 2017 im Vollzug des Haushaltsplanes eingetretenen Änderungen Rechnung. So haben sich insbesondere die Aufwendungen im Sozial- und Jugendbereich erhöht.
Zudem wurde mit der Nachtragshaushaltsatzung der Umlagesatz für die Kreisumlage auf 35,888 Prozent festgesetzt. Die Erhöhung um 1,04 Prozentpunkte gegenüber 2017 berücksichtigt gestiegene Erträge der Gemeinden aus der Umsatzsteuer.
Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Der Landkreis Görlitz kann die Nachtragshaushaltssatzung nach öffentlicher Bekanntmachung und In-Kraft-Treten vollziehen.