Medieninformationen 2018
[002/2018 - 11.01.2018]
Landesdirektion Sachsen gibt Nachtragshaushaltssatzung 2018 der Stadt Chemnitz frei
Die Landesdirektion Sachsen hat den vom Stadtrat der Stadt Chemnitz am 6. Dezember 2017 beschlossenen Nachtragshaushalt der Stadt Chemnitz für 2018 bestätigt.
Der Ergebnishaushalt der Stadt Chemnitz bleibt mit etwa 749 Millionen Euro unverändert. Die Änderungen der Nachtragshaushaltssatzung für 2018 gegenüber dem ursprünglichen Haushalt beschränken sich auf die Investitionstätigkeit der Stadt. Hinzu kommt eine Änderung des Stellenplanes durch die Schaffung von zwei befristeten Stellen im Tiefbauamt zur Umsetzung des Fördermittelprogrammes des Bundes und des Landes für den Breitbandausbau in den Kommunen.
Die Notwendigkeit zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für 2018 begründet sich aus dem in 2018 beabsichtigten Breitbandausbau in verschiedenen Ortsteilen mit Gesamtausgaben in Höhe von 41,6 Millionen Euro. Dafür wird die Stadt Chemnitz gemäß Zuwendungsbescheiden von Bund und Freistaat Sachsen Fördermittel von insgesamt 36,4 Millionen Euro erhalten. Diese Mittel waren im originären Doppelhaushalt der Stadt Chemnitz für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 bisher nicht enthalten.
Die Nachtragshaushaltssatzung für 2018 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Stadt Chemnitz kann die Nachtragshaushaltssatzung nach öffentlicher Bekanntmachung und In-Kraft-Treten vollziehen.
Der Ergebnishaushalt der Stadt Chemnitz bleibt mit etwa 749 Millionen Euro unverändert. Die Änderungen der Nachtragshaushaltssatzung für 2018 gegenüber dem ursprünglichen Haushalt beschränken sich auf die Investitionstätigkeit der Stadt. Hinzu kommt eine Änderung des Stellenplanes durch die Schaffung von zwei befristeten Stellen im Tiefbauamt zur Umsetzung des Fördermittelprogrammes des Bundes und des Landes für den Breitbandausbau in den Kommunen.
Die Notwendigkeit zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für 2018 begründet sich aus dem in 2018 beabsichtigten Breitbandausbau in verschiedenen Ortsteilen mit Gesamtausgaben in Höhe von 41,6 Millionen Euro. Dafür wird die Stadt Chemnitz gemäß Zuwendungsbescheiden von Bund und Freistaat Sachsen Fördermittel von insgesamt 36,4 Millionen Euro erhalten. Diese Mittel waren im originären Doppelhaushalt der Stadt Chemnitz für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 bisher nicht enthalten.
Die Nachtragshaushaltssatzung für 2018 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Stadt Chemnitz kann die Nachtragshaushaltssatzung nach öffentlicher Bekanntmachung und In-Kraft-Treten vollziehen.