Medieninformationen 2018
[20/2018 - 13.04.2018]
Landesdirektion Sachsen fördert Maßnahme zum präventiven Hochwasserschutz im Weißenborner Ortsteil Berthelsdorf
Der Freistaat Sachsen unterstützt ein von der Gemeinde Weißenborn für etwa 423.000 Euro geplantes Hochwasserschutzvorhaben mit rund 316.000 Euro. In der Ortslage Berthelsdorf sollen entlang des oberen Verlaufes des Berthelsdorfer Baches sieben kleine Hochwasserrückhalte- und Sedimentationsbecken mit einer Größe zwischen 30 und 520 Kubikmeter entstehen.
In der Gemeinde Weißenborn kommt es entlang des Gerichtsweges und der Hauptstraße, insbesondere bei starken Regenfällen, regelmäßig zu Überflutungen der angrenzenden Siedlungsbereiche. Besonders problematisch wirkt sich der von den oberhalb liegenden landwirtschaftlichen Flächen mitgespülte Schlamm auf Nutzflächen, Wege, Straßen und Gebäude aus. Zudem führt der Bodenabtrag zu einer Verstopfung des verrohrten Abschnitts des Berthelsdorfer Baches und steigert so die Intensität der Überflutung.
Die geplante Hochwasserschutzmaßnahme soll mitgeführtes Sediment zurückhalten, die Gefahr einer Überlastung der Bachverrohrung verringern und so zukünftigen Überschwemmungen entgegenwirken.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist bis September 2018 geplant. Der Differenzbetrag zwischen der Fördersumme und den anfallenden Baukosten wird aus dem laufenden Haushalt der Gemeinde finanziert.
In der Gemeinde Weißenborn kommt es entlang des Gerichtsweges und der Hauptstraße, insbesondere bei starken Regenfällen, regelmäßig zu Überflutungen der angrenzenden Siedlungsbereiche. Besonders problematisch wirkt sich der von den oberhalb liegenden landwirtschaftlichen Flächen mitgespülte Schlamm auf Nutzflächen, Wege, Straßen und Gebäude aus. Zudem führt der Bodenabtrag zu einer Verstopfung des verrohrten Abschnitts des Berthelsdorfer Baches und steigert so die Intensität der Überflutung.
Die geplante Hochwasserschutzmaßnahme soll mitgeführtes Sediment zurückhalten, die Gefahr einer Überlastung der Bachverrohrung verringern und so zukünftigen Überschwemmungen entgegenwirken.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist bis September 2018 geplant. Der Differenzbetrag zwischen der Fördersumme und den anfallenden Baukosten wird aus dem laufenden Haushalt der Gemeinde finanziert.