Medieninformationen 2018
[25/2018 - 27.04.2018]
„Schiff ahoi!“ auch an Geierswalder Ostküste
Landesdirektion Sachsen gibt weitere Teile des Geierswalder Sees für Schiffahrt frei
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat mit Allgemeinverfügung vom 24. April 2018 weitere Teile des Geierswalder Sees für schiffbar erklärt. Es handelt sich dabei um einen bisher gesperrten Gewässerstreifen entlang des Ostufers sowie um eine Fläche im Norden des Sees. Damit können künftig auch diese Gebiete mit Fahrgastschiffen, motorangetriebenen Sportbooten sowie mit Sportbooten ohne Motor befahren werden.
Die an die geotechnischen Sperrbereiche am Nordwest- und am Südwestufer angrenzenden Wasserflächen bleiben für die Schiffahrt weiter gesperrt.
Bereits am 15. Mai 2013 hatte die Landesdirektion Sachsen große Teile der auf sächsischem Territorium liegenden Seefläche für schiffbar erklärt. Mit der fortschreitenden Sanierung des Tagebaurestgewässers konnte der geotechnische Sperrbereich entlang des Koschendamms am Ostufer aufgehoben werden. In der Folge war nun die Freigabe der daran angrenzenden Wasserflächen für die Schiffahrt möglich. Die Erklärung der Schiffbarkeit ist das Ergebnis eines umfangreichen Verwaltungsverfahrens.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Gemeinde Elsterheide, die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) in ihrer Eigenschaft als Sanierungsträger des Tagebaurestgewässers sowie eine Reihe brandenburgischer und sächsischer Behörden angehört.
Die Allgemeinverfügung wird mit dem Datum Ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Elsterheide wirksam.
Übersichtskarte
Die an die geotechnischen Sperrbereiche am Nordwest- und am Südwestufer angrenzenden Wasserflächen bleiben für die Schiffahrt weiter gesperrt.
Bereits am 15. Mai 2013 hatte die Landesdirektion Sachsen große Teile der auf sächsischem Territorium liegenden Seefläche für schiffbar erklärt. Mit der fortschreitenden Sanierung des Tagebaurestgewässers konnte der geotechnische Sperrbereich entlang des Koschendamms am Ostufer aufgehoben werden. In der Folge war nun die Freigabe der daran angrenzenden Wasserflächen für die Schiffahrt möglich. Die Erklärung der Schiffbarkeit ist das Ergebnis eines umfangreichen Verwaltungsverfahrens.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Gemeinde Elsterheide, die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) in ihrer Eigenschaft als Sanierungsträger des Tagebaurestgewässers sowie eine Reihe brandenburgischer und sächsischer Behörden angehört.
Die Allgemeinverfügung wird mit dem Datum Ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Elsterheide wirksam.
Übersichtskarte