Medieninformationen 2018
[032/2018 - 22.05.2018]
Grünes Licht für den Haushaltsplan 2018 des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 22. Mai 2018 den Haushalt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für 2018 zum Vollzug freigegeben und dessen Gesetzmäßigkeit unter einer Auflage bestätigt. Der Haushalt hat ein Volumen mit Gesamterträgen von etwa 304 Millionen Euro und Gesamtaufwendungen von etwa 308 Millionen Euro. Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.
Den Haushaltsausgleich erreicht der Landkreis durch Entnahmen aus Rücklagen und durch die Verrechnung des verbleibenden Defizits mit dem Basiskapital. Die aus der laufenden Verwaltungstätigkeit erzielten Einzahlungen reichen für die Tilgung der Kredite des Landkreises aus.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kredithaushaltes beteiligen, wurde gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte auf 34,20 Prozent erhöht.
Trotz ausgeglichenen Haushalts verfügt der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge derzeit nur über eine eingeschränkte finanzielle Leistungsfähigkeit. So erwirtschaftet er keine angemessenen Mittel zur Finanzierung von Investitionen und ist nahezu dauerhaft auf die Inanspruchnahme von Kassenkrediten angewiesen. Der Haushalt 2018 konnte daher nur unter der Auflage freigegeben werden, dass der Landkreis seine Finanzplanung so fortschreibt, dass er mittelfristig wieder über liquide Mittel verfügt.
Den Haushaltsausgleich erreicht der Landkreis durch Entnahmen aus Rücklagen und durch die Verrechnung des verbleibenden Defizits mit dem Basiskapital. Die aus der laufenden Verwaltungstätigkeit erzielten Einzahlungen reichen für die Tilgung der Kredite des Landkreises aus.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kredithaushaltes beteiligen, wurde gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte auf 34,20 Prozent erhöht.
Trotz ausgeglichenen Haushalts verfügt der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge derzeit nur über eine eingeschränkte finanzielle Leistungsfähigkeit. So erwirtschaftet er keine angemessenen Mittel zur Finanzierung von Investitionen und ist nahezu dauerhaft auf die Inanspruchnahme von Kassenkrediten angewiesen. Der Haushalt 2018 konnte daher nur unter der Auflage freigegeben werden, dass der Landkreis seine Finanzplanung so fortschreibt, dass er mittelfristig wieder über liquide Mittel verfügt.