Medieninformationen 2008 [LDD]
[15/2008 - 19.05.2008]
Kesselsdorf wird vom Durchgangsverkehr der B 173 erlöst
Planfeststellung der Ortsumgehung schafft Baurecht für leistungsfähigen Autobahnzubringer
Das Regierungspräsidium Dresden hat die Planfeststellung für die Ortsumgehung Kesselsdorf als dritten Abschnitt des Neubauvorhabens der B 173 abgeschlossen. Der planfestgestellte Abschnitt beginnt an der bestehenden B 173 östlich des Ortsteiles Grumbach in Wilsdruff. Er wird dann als nördliche Umgehung um den Dresdner Ortsteil Kesselsdorf geführt und reicht bis zum provisorischen Knotenpunkt B 173 mit der Kreisstraße 9040 auf dem Gebiet der Stadt Dresden im Ortsteil Zöllmen.
Damit besteht nun auch für den dritten und letzten Bauabschnitt des im Auftrag des Bundes vom Straßenbauamt Meißen-Dresden betriebenen Straßenbauvorhaben Baurecht. Dieser letzte Abschnitt hat eine Gesamtlänge von 3.400 Metern.
Die neue Straße verläuft hauptsächlich durch eine für das Vorhaben freigehaltenen Trasse innerhalb des Gewerbegebietes Kesselsdorf und über landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Planung sieht neben dem Neubau der eigentlichen Ortsumgehung mit mehreren Knotenpunkten und Brückenbauwerken auch den Anschluss an bereits vorhandene Radwegeverbindungen und den teilweisen Rückbau der bestehenden Ortsdurchfahrt Kesselsdorf für eine weitere Nutzung als Wirtschaftsweg vor.
Das Vorhaben der Kesselsdorfer Ortsumgehung resultiert maßgeblich aus der notwendigen Neuordnung des Straßennetzes im Raum Kesselsdorf im Zuge des Neubaus der Bundesautobahn A 17. Die B 173 übernimmt mit der Verkehrswirksamkeit der A 17 zusätzlich eine wichtige Funktion als leistungsfähiger Autobahnzubringer für den Raum Freiberg. Insbesondere in der Ortslage Kesselsdorf konnte die alte B 173 den Anforderungen nicht mehr ent-sprechen, die sich aus einem deutlich gestiegenen Verkehrsaufkommen und der erforderlichen Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer ergeben.
Das Bauvorhaben soll die Verkehrsverhältnisse für den motorisierten und nichtmotorisierten Straßenverkehr deutlich verbessern. Einerseits werden Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs im Ortsteil Kesselsdorf durch die geplante Verlegung der Bundesstraße aus den Ort heraus maßgeblich erhöht. Mit Umsetzung des Vorhabens können Verkehrsengpässe beseitigt und damit auch die Lärm- und Schadstoffemissionen verringert werden. Gleichzeitig verbessert sich in der Ortslage Kesselsdorf die Verkehrssicherheit für die Radfahrer und Fußgänger wesentlich.
Für einen Ausgleich der mit dem Bauvorhaben verbundenen nachteiligen Folgen wurde vom Vorhabensträger ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erarbeitet. Dieser Plan sieht Schutzmaßnahmen für gefährdete Biotope, Renaturierung von Quellzuflüssen und eines Quellgebietes des Zschonerbaches, Entsiegelungsmaßnahmen und Gehölzpflanzungen vor. Mit diesen Maßnahmen sowie im Ergebnis von Veränderungen der Dimensionierung und des Betriebes der Abwasseranlagen sowie bei der Durchführung des Straßenwinterdienstes wird eine Beeinträchtigung des sensiblen Quellgebietes des Zschonerbaches vermieden. Die Lösung dieses Problems hatte die Planfeststellung zuletzt verzögert.
Der festgestellte Plan zum Neubau der B 173 Ortsumgehung Kesselsdorf wird im Juli bzw. August 2008 in den Städten Dresden und Wilsdruff für zwei Wochen zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und -ort wird vorher ortsüblich bekannt gemacht.