Medieninformationen 2018
[039/2018 - 27.06.2018]
Sichere Brücke für Schönau
Landesdirektion Sachsen genehmigt Neubau der Kreisstraßenbrücke über die Trieb in der Gemeinde Falkenstein im Vogtland
Die Landesdirektion Sachsen hat am 14. Juni 2018 die Plangenehmigung für den Ersatzneubau der Brücke (BW 3) im Zuge der Treuener Straße (K 7814) im Ortsteil Schönau erteilt. Damit verfügt der Landkreis Vogtlandkreis als Vorhabenträger über Baurecht.
Mit dem geplanten Bauvorhaben soll eine neue Stahlbetonbrücke mit einer Stützweite von 8,15 Metern entstehen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird zur gefahrlosen Führung der Fußgänger ein einseitiger 1,50 Meter breiter Gehweg angeordnet. Zwischen den Geländern weist das Bauwerk zukünftig eine Breite von 8,25 Meter auf. In Zusammenhang mit dem Ersatzneubau erfolgt auf einer Länge von ca. 100 Metern eine Anpassung der Treuener Straße in Höhe und Lage.
Der Ersatzneubau der Brücke ist aufgrund des schlechten baulichen Zustands erforderlich. Die 1890 errichtete Gewölbebrücke weist u. a. starke Durchfeuchtungen sowie Rissbildungen im gesamten Bogenbereich auf. Zudem ist die Verkehrssicherheit eingeschränkt, da die geringe Breite zwischen den teilweise durchgerosteten Rohrgeländern einen Begegnungsverkehr erschwert.
Die Plangenehmigung wird den von der Planung Betroffenen zeitnah zugestellt und darüber hinaus in der Stadtverwaltung Falkenstein im Vogtland für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der Termin der Auslegung wird vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dem geplanten Bauvorhaben soll eine neue Stahlbetonbrücke mit einer Stützweite von 8,15 Metern entstehen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird zur gefahrlosen Führung der Fußgänger ein einseitiger 1,50 Meter breiter Gehweg angeordnet. Zwischen den Geländern weist das Bauwerk zukünftig eine Breite von 8,25 Meter auf. In Zusammenhang mit dem Ersatzneubau erfolgt auf einer Länge von ca. 100 Metern eine Anpassung der Treuener Straße in Höhe und Lage.
Der Ersatzneubau der Brücke ist aufgrund des schlechten baulichen Zustands erforderlich. Die 1890 errichtete Gewölbebrücke weist u. a. starke Durchfeuchtungen sowie Rissbildungen im gesamten Bogenbereich auf. Zudem ist die Verkehrssicherheit eingeschränkt, da die geringe Breite zwischen den teilweise durchgerosteten Rohrgeländern einen Begegnungsverkehr erschwert.
Die Plangenehmigung wird den von der Planung Betroffenen zeitnah zugestellt und darüber hinaus in der Stadtverwaltung Falkenstein im Vogtland für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der Termin der Auslegung wird vorher ortsüblich bekannt gemacht.