Medieninformationen 2018
[040/2018 - 28.06.2018]
Mehr Sicherheit für Fußgänger in Borstendorf
Landesdirektion Sachsen genehmigt Bauvorhaben für Ortsdurchfahrt im Grünhainichener Ortsteil Borstendorf
Die Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Borstendorf im Zuge der S 235 erteilt. Damit verfügt der Träger des Bauvorhabens, das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, über Baurecht.
Das Vorhaben wurde erforderlich, da sich der Ausbaubereich zu einem gefährlichen Unfallschwerpunkt entwickelt hatte. In den Jahren 2004 bis 2014 kam es auf der jetzigen Ausbaustrecke zu insgesamt 19 Unfällen mit sieben Verletzten. Insbesondere aufgrund des bisher fehlenden Gehweges und der unzureichenden Sichtverhältnisse durch die vorhandene Bebauung ist die Sicherheit für den Fußgängerverkehr in der Ortslage stark eingeschränkt.
Geplant ist nun eine 5,50 Meter breite Fahrbahn, die zusätzlich mit einer 0,5 Meter breiten Entwässerungsmulde versehen wird. Neu angebaut wird ein einseitiger und durchgängiger Gehweg mit einer Mindestbreite von 1,50 Meter, der durch ein Hochbord abgetrennt wird. An Stellen, an denen es die einschränkende Bebauungssituation zulässt, ist für den Gehweg eine Gesamtbreite von zwei Metern vorgesehen. Dennoch ist es sowohl bei der Fahrbahn wie auch beim Gehweg notwendig, lokale Engstellen auszubilden. Die Verrohrung des Dorfbaches und zugehörige Stützwände werden im Zuge des Straßenausbaus zum Teil ebenfalls erneuert.
Das Vorhaben fand bei den Bürgern und betroffenen Anliegern große Zustimmung. In dem durchgeführten Anhörungsverfahren gab es keine Einwendungen. Somit konnte die Landesdirektion Sachsen als Anhörungsbehörde auf einen Erörterungstermin verzichten und den Ausbau beschleunigen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird zu jedermanns Einsicht in den Räumen des Verwaltungsverbandes Wildenstein in Grünhainichen vom 13. August 2018 bis 27. August 2018 öffentlich ausgelegt und den Beteiligten zugesandt.
Das Vorhaben wurde erforderlich, da sich der Ausbaubereich zu einem gefährlichen Unfallschwerpunkt entwickelt hatte. In den Jahren 2004 bis 2014 kam es auf der jetzigen Ausbaustrecke zu insgesamt 19 Unfällen mit sieben Verletzten. Insbesondere aufgrund des bisher fehlenden Gehweges und der unzureichenden Sichtverhältnisse durch die vorhandene Bebauung ist die Sicherheit für den Fußgängerverkehr in der Ortslage stark eingeschränkt.
Geplant ist nun eine 5,50 Meter breite Fahrbahn, die zusätzlich mit einer 0,5 Meter breiten Entwässerungsmulde versehen wird. Neu angebaut wird ein einseitiger und durchgängiger Gehweg mit einer Mindestbreite von 1,50 Meter, der durch ein Hochbord abgetrennt wird. An Stellen, an denen es die einschränkende Bebauungssituation zulässt, ist für den Gehweg eine Gesamtbreite von zwei Metern vorgesehen. Dennoch ist es sowohl bei der Fahrbahn wie auch beim Gehweg notwendig, lokale Engstellen auszubilden. Die Verrohrung des Dorfbaches und zugehörige Stützwände werden im Zuge des Straßenausbaus zum Teil ebenfalls erneuert.
Das Vorhaben fand bei den Bürgern und betroffenen Anliegern große Zustimmung. In dem durchgeführten Anhörungsverfahren gab es keine Einwendungen. Somit konnte die Landesdirektion Sachsen als Anhörungsbehörde auf einen Erörterungstermin verzichten und den Ausbau beschleunigen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird zu jedermanns Einsicht in den Räumen des Verwaltungsverbandes Wildenstein in Grünhainichen vom 13. August 2018 bis 27. August 2018 öffentlich ausgelegt und den Beteiligten zugesandt.