Medieninformationen 2018
[042/2018 - 03.07.2018]
Erweiterung des Kaolintagebaus Schleben/Crellenhain nimmt erste Planungshürde
Landesdirektion Sachsen schließt Raumordnungsverfahren zum Vorhaben ab
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat das Raumordnungsverfahren „Erweiterung des Tagebaufeldes Schleben/Crellenhain“ mit der raumordnerischen Beurteilung abgeschlossen. Demnach ist das Vorhaben bei Beachtung von Auflagen raumverträglich.
Das Prüfverfahren hat die LDS als Obere Raumordnungsbehörde auf Antrag der Kemmlitzer Kaolinwerke durchgeführt. Zu entscheiden war über die Raumverträglichkeit eines Kaolinabbauvorhabens nordwestlich des Ortszentrums der Stadt Mügeln auf einer Fläche von etwa 69 Hektar. Weil Teilflächen des Plangebietes in Vorranggebieten „Landwirtschaft“ sowie „Natur und Landschaft“ liegen, hatte die Landesdirektion Sachsen ein Zielabweichungsverfahren in das Raumordnungsverfahren integriert.
Die LDS konnte dem Antrag zum Kaolinabbau unter Auflagen folgen. Diese Auflagen betreffen unter anderem eine Vergrößerung des ursprünglich vorgesehenen Abstandes des Tagebaurandes zu den nächsten vorhandenen Bebauungen mit Wohnnutzung auf mindestens 100 Meter. Zudem müssen einschränkende Regelungen für jene Betriebszeiten getroffen werden, in denen kurzzeitig höhere Lärm-Immissionsrichtwerte zulässig sind.
Die LDS geht ausdrücklich davon aus, dass die in der Planung des Unternehmens vorgesehenen Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung von Flächen konsequent umgesetzt werden. Dementsprechend hat für die Inanspruchnahme von Arealen des Vorranggebietes „Landwirtschaft“ ein Ersatz durch Wiederherstellung landwirtschaftlicher Nutzflächen in möglichst kompakter Form zu erfolgen.
Mit der Umsetzung der vom Unternehmen geplanten Kompensationsmaßnahmen für den Tagebau wird gewährleistet, dass die Funktionen des Vorranggebietes Natur und Landschaft „Kreuzgrund/Gatschfluss“ einschließlich des Biotop- und Landschaftsverbunds zur Döllnitzaue gesichert und gestärkt werden. Das Unternehmen hat in Umsetzung der vorgelegten Planunterlagen dafür zu sorgen, dass der Erhalt besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten in ausreichenden Populationen durch die Sicherung ihrer Lebensräume und den weitgehenden Schutz vor Beeinträchtigungen erreicht wird.
Am Raumordnungsverfahren hat die Landesdirektion Sachsen unter anderem die Stadt Mügeln, das Landratsamt Nordsachsen, den Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen sowie die Naturschutzverbände beteiligt. Deren Stellungnahmen, aber auch Hinweise und Anregungen interessierter Bürger, flossen in die raumordnerische Beurteilung ein, die nun allen im Raumordnungsverfahren beteiligten Trägern öffentlicher Belange übermittelt wurde. Die Stadt Mügeln wurde gebeten, die raumordnerische Beurteilung und den Zielabweichungsbescheid für Jedermann zur Einsicht öffentlich auszulegen. Der genaue Auslegungszeitraum und -ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Über die Zulässigkeit und endgültige Gestaltung des Vorhabens ist mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens noch nicht entschieden. Vielmehr läuft derzeit ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren beim Sächsischen Oberbergamt in Freiberg. In diesem Verfahren werden alle Aspekte detailliert geprüft und die Öffentlichkeit erneut umfassend beteiligt.
Das Prüfverfahren hat die LDS als Obere Raumordnungsbehörde auf Antrag der Kemmlitzer Kaolinwerke durchgeführt. Zu entscheiden war über die Raumverträglichkeit eines Kaolinabbauvorhabens nordwestlich des Ortszentrums der Stadt Mügeln auf einer Fläche von etwa 69 Hektar. Weil Teilflächen des Plangebietes in Vorranggebieten „Landwirtschaft“ sowie „Natur und Landschaft“ liegen, hatte die Landesdirektion Sachsen ein Zielabweichungsverfahren in das Raumordnungsverfahren integriert.
Die LDS konnte dem Antrag zum Kaolinabbau unter Auflagen folgen. Diese Auflagen betreffen unter anderem eine Vergrößerung des ursprünglich vorgesehenen Abstandes des Tagebaurandes zu den nächsten vorhandenen Bebauungen mit Wohnnutzung auf mindestens 100 Meter. Zudem müssen einschränkende Regelungen für jene Betriebszeiten getroffen werden, in denen kurzzeitig höhere Lärm-Immissionsrichtwerte zulässig sind.
Die LDS geht ausdrücklich davon aus, dass die in der Planung des Unternehmens vorgesehenen Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung von Flächen konsequent umgesetzt werden. Dementsprechend hat für die Inanspruchnahme von Arealen des Vorranggebietes „Landwirtschaft“ ein Ersatz durch Wiederherstellung landwirtschaftlicher Nutzflächen in möglichst kompakter Form zu erfolgen.
Mit der Umsetzung der vom Unternehmen geplanten Kompensationsmaßnahmen für den Tagebau wird gewährleistet, dass die Funktionen des Vorranggebietes Natur und Landschaft „Kreuzgrund/Gatschfluss“ einschließlich des Biotop- und Landschaftsverbunds zur Döllnitzaue gesichert und gestärkt werden. Das Unternehmen hat in Umsetzung der vorgelegten Planunterlagen dafür zu sorgen, dass der Erhalt besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten in ausreichenden Populationen durch die Sicherung ihrer Lebensräume und den weitgehenden Schutz vor Beeinträchtigungen erreicht wird.
Am Raumordnungsverfahren hat die Landesdirektion Sachsen unter anderem die Stadt Mügeln, das Landratsamt Nordsachsen, den Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen sowie die Naturschutzverbände beteiligt. Deren Stellungnahmen, aber auch Hinweise und Anregungen interessierter Bürger, flossen in die raumordnerische Beurteilung ein, die nun allen im Raumordnungsverfahren beteiligten Trägern öffentlicher Belange übermittelt wurde. Die Stadt Mügeln wurde gebeten, die raumordnerische Beurteilung und den Zielabweichungsbescheid für Jedermann zur Einsicht öffentlich auszulegen. Der genaue Auslegungszeitraum und -ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Über die Zulässigkeit und endgültige Gestaltung des Vorhabens ist mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens noch nicht entschieden. Vielmehr läuft derzeit ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren beim Sächsischen Oberbergamt in Freiberg. In diesem Verfahren werden alle Aspekte detailliert geprüft und die Öffentlichkeit erneut umfassend beteiligt.