Medieninformationen 2008 [LDD]
[21/2008 - 20.06.2008]
Stimmzettel für die OB-Wahl in Dresden sind nicht zu beanstanden
Es gibt keinen Grund zur Verunsicherung der Wähler
Die Gestaltung der Stimmzettel entspricht den verfassungs- und kommunalwahlrechtlichen Vorgaben. Die Bürger können beruhigt an der Oberbürgermeisterwahl teilnehmen.
Die vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der Gliederung und Gestaltung des Stimmzettels können nicht bestätigt werden. Dem von der Wahlordnung vorgegebenen Muster wird in allen wesentlichen Punkten entsprochen.
Es wird dem Wähler deutlich, dass es sich um eine Personenwahl handelt.
Der Grundsatz der Wahlgleichheit wird gewahrt.