Medieninformationen 2018
[058/2018 - 28.08.2018]
Landesdirektion Sachsen gestattet vorzeitigen Baubeginn am Harthkanal im Leipziger Neuseenland
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) den vorzeitigen Baubeginn für die ersten beiden Teilabschnitte des Harthkanals gestattet. Damit kann die LMBV die Schlitzwand für das Hochwasserschutztor erstellen und die Baugrube für das künftige Schleusenbauwerk ausheben.
Die eigentliche wasserrechtliche Plangenehmigung steht noch aus. Das Genehmigungsverfahren gestaltete sich komplizierter und langwieriger als zunächst von der LMBV sowie der LDS eingeschätzt. Dies hat seine Ursache in der Vielzahl der zu berücksichtigenden Interessen, unter anderem im Bereich des Naturschutzes, aber auch im anspruchsvollen Baugrund.
Die LDS geht davon aus, dass die von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Probleme gelöst und die Plangenehmigung erteilt werden kann. Nur unter diesen Voraussetzungen konnte der vorzeitige Baubeginn gestattet werden.
Die LMBV hat den Antrag auf vorzeitigen Beginn gestellt, um Finanzierungsmittel aus dem Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung einsetzen zu können. Dies macht es erforderlich, noch im Herbst dieses Jahres mit den Bauarbeiten für das 80-Millionen-Euro-Projekt zu starten.
Hintergrund:
Der Harthkanal soll gleich mehrere wichtige Zwecke auf einmal erfüllen: Zum einen soll das Überschusswasser aus dem Zwenkauer See über den Cospudener See weiter in die Vorflut (Floßgraben, Pleiße) abgeleitet werden. Darunter ist zunächst das Eigenaufkommen des Zwenkauer Sees aus dem Grundwasserzufluss zu verstehen. Weiterhin wird dem Zwenkauer See zur Bewirtschaftung und zur Gewährleistung der erforderlichen Wasserqualität Wasser aus der Weißen Elster zugeführt. Dieses muss ebenfalls abgeleitet werden. Sollte es darüber hinaus zu einer Nutzung der Speicherlamelle im Zwenkauer See für den Einstau eines Hochwassers der Weißen Elster kommen, dient der Hartkanal im Verbund mit dem Betriebsauslass zur Weißen Elster der Entleerung dieser Lamelle. Die Gewässerverbindung zwischen Zwenkauer und Cospudener See ist ferner eines der Schlüsselprojekte der Region für Wassertourismus und Naherholung.
Die eigentliche wasserrechtliche Plangenehmigung steht noch aus. Das Genehmigungsverfahren gestaltete sich komplizierter und langwieriger als zunächst von der LMBV sowie der LDS eingeschätzt. Dies hat seine Ursache in der Vielzahl der zu berücksichtigenden Interessen, unter anderem im Bereich des Naturschutzes, aber auch im anspruchsvollen Baugrund.
Die LDS geht davon aus, dass die von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Probleme gelöst und die Plangenehmigung erteilt werden kann. Nur unter diesen Voraussetzungen konnte der vorzeitige Baubeginn gestattet werden.
Die LMBV hat den Antrag auf vorzeitigen Beginn gestellt, um Finanzierungsmittel aus dem Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung einsetzen zu können. Dies macht es erforderlich, noch im Herbst dieses Jahres mit den Bauarbeiten für das 80-Millionen-Euro-Projekt zu starten.
Hintergrund:
Der Harthkanal soll gleich mehrere wichtige Zwecke auf einmal erfüllen: Zum einen soll das Überschusswasser aus dem Zwenkauer See über den Cospudener See weiter in die Vorflut (Floßgraben, Pleiße) abgeleitet werden. Darunter ist zunächst das Eigenaufkommen des Zwenkauer Sees aus dem Grundwasserzufluss zu verstehen. Weiterhin wird dem Zwenkauer See zur Bewirtschaftung und zur Gewährleistung der erforderlichen Wasserqualität Wasser aus der Weißen Elster zugeführt. Dieses muss ebenfalls abgeleitet werden. Sollte es darüber hinaus zu einer Nutzung der Speicherlamelle im Zwenkauer See für den Einstau eines Hochwassers der Weißen Elster kommen, dient der Hartkanal im Verbund mit dem Betriebsauslass zur Weißen Elster der Entleerung dieser Lamelle. Die Gewässerverbindung zwischen Zwenkauer und Cospudener See ist ferner eines der Schlüsselprojekte der Region für Wassertourismus und Naherholung.