Medieninformationen 2008 [LDD]
[24/2008 - 18.07.2008]
Strände, Segler, Surfer – Der Bärwalder See auf dem Weg zum Wassersportparadies
Genehmigung des Regierungspräsidiums vereint Erholung, Sicherheit und Naturschutz bei der Nutzung des Tagebaurestsees
Das Regierungspräsidium Dresden erteilte am 11.07.2008 dem Zweckverband „Landschaftspark Bärwalder See“ die wasserrechtliche Genehmigung für ausgewählte Gewässerbenutzungen des Bärwalder Sees.
Gestattet sind für den Bärwalder See nun die folgenden Nutzungen:
• das Befahren mit Wasserfahrzeugen mit Elektro- oder Verbrennungsmotor sowie Wasserski, ebenso mit Wassermotorrädern mit Verbrennungsmotor bzw. Wasserstrahlantrieb (Jetski),
• das Befahren mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Triebkraft, mit Segelbooten, sowie das Surfen und Kitesurfen,
• die Nutzung der Steganlagen in Klitten, Uhyst und Boxberg,
• das Baden an drei ausgewiesenen Bereichen: am Strand Boxberg an der abgeflachten Kurvenböschung in Richtung Kiesgrube, in Uhyst am aufgeschütteten Sandstrand und in Klitten etwa 150 Meter südlich des Schulenburgkanals.
Die Genehmigungen sind unter Auflagen erteilt worden.
So sind die genannten Nutzungen nur für die jeweils mit Bojen bzw. durch Beschilderung ausgewiesenen Teilflächen des Sees und der Ufer zugelassen. Grundsätzlich ist das Befahren des Sees mit Wasserfahrzeugen auf die Zeit zwischen 8:00 und 21:00 Uhr beschränkt.
Das Baden ist aus Sicherheitsgründen erst ab einem Wasserstand von 123,0 Meter über Normalhöhennull gestattet. Wegen des derzeit niedrigen ph-Wertes erfolgt das Baden im Bärwalder See zudem auf eigenes Risiko. Tauchen ist im Bärwalder See nicht erlaubt.
Grundsätzlich ist eine saisonale Nutzung des Sees in der Zeit zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober eines jeden Jahres vorgesehen. Für eine Teilfläche im Strandbereich Uhyst ist das Baden erst nach dem 15. Juli gestattet.
Die genannten Nutzungseinschränkungen ergeben sich zum einen aus Sicherheitsgründen. Als Tagbaurestgewässer ist der Bärwalder See bei niedrigen Wasserständen rutschungsgefährdet. Zum anderen dienen die getroffnen Regelungen dazu, die beantragten Nutzungen mit den Erfordernissen des Naturschutzes in Übereinstimmung zu bringen. Der Bärwalder See ist der bedeutendste Brut- und Mauserplatz für die vom Aussterben bedrohten Schwarzhalstaucher in Sachsen. Der See dient auch als Sommerlebensraum für die größte in Sachsen bekannte Ansammlung von Schellenten. Zum Schutz u. a. dieser Vogelarten sind - einvernehmlich mit den Verantwortlichen vor Ort - Befahrungsgrenzen und Befahrungsverbote erarbeitet worden.