Medieninformationen 2018
[072/2018 - 01.10.2018]
Ausgediente Ferngasleitungen dürfen erneuert werden
Landesdirektion Sachsen erteilt Baurecht für das Auswechseln von rund 45 Kilometer Ferngasleitung zwischen Leipzig und Zwickau
Die Landesdirektion Sachsen hat die Genehmigung zum Bau und Betrieb der Ferngasleitung (FGL) „Investition FGL 32 Räpitz – Niederhohndorf“ erteilt. Mit dem Planfeststellungsbeschluss verfügt der Vorhabenträger, die ONTRAS Gastransport GmbH, über Baurecht.
Das Vorhaben umfasst den Austausch der 15,1 Kilometer langen FGL 28 zwischen dem Netzknotenpunkt Böhlen und Räpitz sowie den Austausch der 29 Kilometer langen FGL 32 von Böhlen nach Niederhohndorf. Nach Inbetriebnahme des neuen Gesamtleitungsabschnittes von Räpitz nach Niederhohndorf wird der Leitungsteil der FGL 28 der FGL 32 zugeordnet und entsprechend umgewidmet.
Das Gesamtvorhaben erstreckt sich über eine Länge von rund 70,7 Kilometern. Davon liegen 31 Kilometer im Landkreis Leipzig und 13 Kilometer im Landkreis Zwickau. Die restlichen rund 26,7 Kilometer befinden sich im Freistaat Thüringen, wo ebenfalls ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird.
Die Erdgasleitung wird bis auf wenige Ausnahmen im gleichen Rohrgraben ausgewechselt. Sie erhält die Nennweite DN 500 (Außendurchmesser 508 mm) sowie die Druckstufe DP 25 (Betriebsdruck 25 bar). Im Rahmen des Neubaus werden alle Abzweigarmaturen automatisiert und fernbedienbar gestaltet. Auf der gesamten Länge werden zudem moderne Lichtwellendatenkabel mitverlegt. Diese übertragen Steuer-, Mess- und Regeldaten für die ONTRAS. Um eine unterbrechungsfreie Versorgung aller Anschlussteilnehmer aufrecht zu erhalten, wird die Maßnahme in zwölf einzelnen Bauabschnitten realisiert.
Das Vorhaben hat eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen. Diese wurde mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass die Sanierung der Ferngasleitung zu nicht erheblichen Beeinträchtigungen, insbesondere in den nur am Rande betroffenen Schutzgebieten führt.
Die unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft können durch die vorgesehenen Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. So wird die ONTRAS nach dem Austausch der Rohrleitung das beanspruchte Gelände rekultivieren. Des Weiteren sind sogenannte Ökokontomaßnahmen im Biotopverbund Innenkippe Witznitz am Hainer See, südlich von Leipzig, im Beschluss festgesetzt worden. Diese wird der Vorhabenträger von der staatlichen Ökoflächenagentur erwerben. Die Maßnahmen beinhalten zum Beispiel die Anpflanzung von Blühstreifen und Säumen auf Ackerland.
Die auszuwechselnden Gasleitungen sind in den Jahren 1957 bis 1964 verlegt worden. Sie weisen inzwischen erhebliche Schäden auf. Hinzu kommen Mängel in Bezug auf die aktuellen Anforderungen an die Anlagensicherheit und insgesamt an die technischen Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird - nach vorheriger Bekanntmachung - in den betroffenen Gemeinden sowie in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Mit der Umsetzung des Vorhabens wird die ONTRAS GmbH in Kürze beginnen.
Übersichtslageplan FGL 32
Das Vorhaben umfasst den Austausch der 15,1 Kilometer langen FGL 28 zwischen dem Netzknotenpunkt Böhlen und Räpitz sowie den Austausch der 29 Kilometer langen FGL 32 von Böhlen nach Niederhohndorf. Nach Inbetriebnahme des neuen Gesamtleitungsabschnittes von Räpitz nach Niederhohndorf wird der Leitungsteil der FGL 28 der FGL 32 zugeordnet und entsprechend umgewidmet.
Das Gesamtvorhaben erstreckt sich über eine Länge von rund 70,7 Kilometern. Davon liegen 31 Kilometer im Landkreis Leipzig und 13 Kilometer im Landkreis Zwickau. Die restlichen rund 26,7 Kilometer befinden sich im Freistaat Thüringen, wo ebenfalls ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird.
Die Erdgasleitung wird bis auf wenige Ausnahmen im gleichen Rohrgraben ausgewechselt. Sie erhält die Nennweite DN 500 (Außendurchmesser 508 mm) sowie die Druckstufe DP 25 (Betriebsdruck 25 bar). Im Rahmen des Neubaus werden alle Abzweigarmaturen automatisiert und fernbedienbar gestaltet. Auf der gesamten Länge werden zudem moderne Lichtwellendatenkabel mitverlegt. Diese übertragen Steuer-, Mess- und Regeldaten für die ONTRAS. Um eine unterbrechungsfreie Versorgung aller Anschlussteilnehmer aufrecht zu erhalten, wird die Maßnahme in zwölf einzelnen Bauabschnitten realisiert.
Das Vorhaben hat eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen. Diese wurde mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass die Sanierung der Ferngasleitung zu nicht erheblichen Beeinträchtigungen, insbesondere in den nur am Rande betroffenen Schutzgebieten führt.
Die unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft können durch die vorgesehenen Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. So wird die ONTRAS nach dem Austausch der Rohrleitung das beanspruchte Gelände rekultivieren. Des Weiteren sind sogenannte Ökokontomaßnahmen im Biotopverbund Innenkippe Witznitz am Hainer See, südlich von Leipzig, im Beschluss festgesetzt worden. Diese wird der Vorhabenträger von der staatlichen Ökoflächenagentur erwerben. Die Maßnahmen beinhalten zum Beispiel die Anpflanzung von Blühstreifen und Säumen auf Ackerland.
Die auszuwechselnden Gasleitungen sind in den Jahren 1957 bis 1964 verlegt worden. Sie weisen inzwischen erhebliche Schäden auf. Hinzu kommen Mängel in Bezug auf die aktuellen Anforderungen an die Anlagensicherheit und insgesamt an die technischen Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird - nach vorheriger Bekanntmachung - in den betroffenen Gemeinden sowie in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Mit der Umsetzung des Vorhabens wird die ONTRAS GmbH in Kürze beginnen.
Übersichtslageplan FGL 32