Medieninformationen 2008 [LDD]
[27/2008 - 28.08.2008]
Landesdirektion gibt Entwarnung
Folgen neuer Rechtssprechung werden lediglich vorbeugend für den Bau der Waldschlößchenbrücke geprüft
Die Landesdirektion Dresden äußert sich zu einer heute von der GRÜNEN LIGA Sachsen verbreiteten Pressemitteilung zum Thema Waldschlößchenbrücke in Dresden:
Aus Sicht der Landesdirektion ist der 2004 ergangene Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Dresdner Waldschlößchenbrücke unverändert rechtmäßig. Insbesondere führt der Bau des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke nicht zu einer erheblichen Inanspruchnahme geschützter Flächen.
Es ist aber noch nicht klar, wie das Verwaltungsgericht Dresden (VG DD) erst kürzlich veröffentlichte Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes werten wird. Die Landesdirektion prüft deshalb derzeit, ob sie im Lichte dieser aktuellen Entscheidungen und zur Vermeidung von verbleibenden Unsicherheiten noch eine Ausnahmeentscheidung trifft.
Die Voraussetzungen einer solchen Abweichung sind im bisherigen Verfahren weitgehend schon erörtert worden, so dass sich daraus keine Verfahrensverzögerung ergibt. Eine Verzögerung der Bauausführung oder gar ein temporärer Baustopp droht in diesem Zusammenhang entgegen der Ansicht der klagenden Naturschutzvereine nicht, da bis zur Entscheidung des VG DD ohnehin keine weiteren Flächeninanspruchnahmen im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet erfolgen.