Medieninformationen 2008 [LDD]
[33/2008 - 08.12.2008]
Keine Genehmigung für das Haushaltkonsolidierungskonzept des AZV "Obere Spree"
Zweckverband muss weitergehende Konsolidierungsmaßnahmen beschließen
Die Landesdirektion Dresden (LD) genehmigt das am 20.11.2008 vom Abwasserzweckverband „Obere Spree“ (AZV) vorgelegten Haushaltssicherungskonzept nicht. Die zügige Erarbeitung und Vorlage eines Haushaltssicherungskonzeptes war von der LD im Zusammenhang mit der vor wenigen Wochen erteilten Genehmigung des Verbandshaushalts 2008 gefordert worden.
Das Konzept des AZV entspricht nicht den Erfordernissen. Es muss überarbeitet und der Landesdirektion Dresden bis zum 9. Januar 2009 vorgelegt werden. Selbst bei Durchführung der im Konzept fixierten Maßnahmen würde der Verband jährlich weitere Verlust erwirtschaften und sich der durch Eigenkapital nicht gedeckte Fehlbetrag bis zum Jahr 2012 auf 18 Mio. Euro erhöhen. Gesetzlich vorgeschrieben ist der vollständige Abbau von Fehlbeträgen innerhalb von höchstens fünf Jahren.
Die Landesdirektion Dresden macht in ihrem Bescheid an den Zweckverband deutlich, dass eine erfolgreiche Haushaltskonsolidierung ohne die Erhebung kostendeckender Entgelte für die Abwasserbeseitigung und eine weitere Erhöhung der Verbandsumlagen nicht möglich sein wird. Die Erhebung kostendeckender Entgelte entspricht zudem den gesetzlichen Verpflichtungen.