Medieninformationen 2021
[025/2021 - 22.04.2021]
Nächster wichtiger Meilenstein für künftige Kulturhauptstadt Chemnitz
Landesdirektion Sachsen erteilt Zustimmung zur Gründung der „Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH“
Die Landesdirektion Sachsen hat die Gründung der „Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH“ genehmigt, die der Chemnitzer Stadtrat zuvor am 17. März 2021 beschlossen hatte.
„Die Stadt Chemnitz wurde am 28. Oktober 2020 von der europäischen Jury als Kulturhauptstadt Europas 2025 ausgewählt. Die Gründung der Gesellschaft, die mein Haus nunmehr genehmigt hat, ist ein wichtiger Schritt für die konkrete Umsetzung“, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. „Das Kulturhauptstadtprogramm ist einer der Arbeitsschwerpunkte der Stadt in den nächsten Jahren. Es hat enorme Ausstrahlung in die Region und überregionale kulturpolitische Bedeutung für den Freistaat Sachsen und die gesamte Bundesrepublik. Ich wünsche der Stadt eine gute und erfolgreiche Vorbereitungszeit, die den Gemeinsinn der Stadtgesellschaft zu stärken vermag. Mit ihrem Hauptsitz in Chemnitz freut sich die LDS schon jetzt auf ein buntes Programm, erhebende Momente und viele neue Impulse, die sicherlich auch weit über das Jahr 2025 hinaus wirken werden.“
Mit der Genehmigung durch die Landesdirektion kann die Stadt Chemnitz die Gründung nun förmlich vollziehen und nächste Schritte wie die Besetzung des Aufsichtsrats und die Bestellung eines Geschäftsführers einleiten. Die „Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH“ übernimmt als Tochtergesellschaft der Stadt Chemnitz die operativen Aufgaben der Stadt im Zusammenhang mit dem Kulturhauptstadtprojekt. Sie soll künftig die Realisierung des Programms einschließlich Marketing- und Tourismusaktivitäten verantworten sowie nachhaltige Strukturen für die Stadt Chemnitz und die Region entwickeln. Zudem kann die Gesellschaft mit der Projektsteuerung für Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Kulturhauptstadt betraut werden.
Das Gesamtbudget beläuft sich dabei bis 2027 auf rund 60 Mio. Euro. Nach den Planungen der Stadt werden davon rund zwei Drittel drittfinanziert, insbesondere durch Fördergelder, aber auch durch Ticketerlöse und Sponsoring. Das restliche Drittel des Budgets fließt unmittelbar aus städtischen Haushaltsmitteln an die Gesellschaft.
In die Realisierung des Kulturhauptstadtprogramms sollen ortsansässige private Akteure im Kultur-, Tourismus- und Marketingbereich eng eingebunden werden. So sind in erheblichen Umfang Beauftragungen der GmbH an die private Wirtschaft zu erwarten.
Im Rahmen der Gründung der Gesellschaft wurde durch die Landesdirektion Sachsen insbesondere geprüft, ob das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Stadt steht und ob die gesellschaftsvertraglichen Vorgaben zur Aufsichtsratsbesetzung zulässig sind.
Da die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Chemnitz ab dem Haushaltsjahr 2023 auf eine angespannte Finanzsituation hindeutet, hat die Stadt bei Abschluss der jährlichen Vergütung aus dem Projekt- und Finanzierungsvertrag ab dem Jahr 2023 verstärkt ihre finanzielle Leistungsfähigkeit in den Blick zu nehmen. Anders als bei anderen Gesellschaften der Stadt Chemnitz soll sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig aus externen Sachverständigen zusammensetzen. Diese Besonderheit der „Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH“ resultiert aus der Forderung der europäischen Jury, dass die organisatorische Umsetzung der Kulturhauptstadt in einem wirtschaftlich und politisch unabhängigen Umfeld erfolgen soll. Dies rechtfertigt die Abweichung vom grundsätzlich zu beachtenden Prinzip der Spiegelbildlichkeit zur Mandatsverteilung im Stadtrat.
Hintergrund:
Die Stadt Chemnitz wurde am 28. Oktober 2020 von der europäischen Jury als Kulturhauptstadt Europas 2025 ausgewählt. Grundlage dieser Entscheidung war insbesondere das Bewerbungsbuch der Stadt Chemnitz der Endauswahlrunde, das so genannte Bidbook II. Die Umsetzung dieses „Bieterbuches“ ist Voraussetzung, um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 tragen zu dürfen. Das Bidbook II enthält unter anderem eine Programmliste mit einer Vielzahl von kulturellen Veranstaltungen und so genannten Interventionsflächen, die Investitionsvorhaben im Rahmen der Stadtentwicklung beinhalten. Zur Umsetzung der operativen Aufgaben der Kulturhauptstadt sieht das Bidbook II die Gründung einer GmbH vor.
„Die Stadt Chemnitz wurde am 28. Oktober 2020 von der europäischen Jury als Kulturhauptstadt Europas 2025 ausgewählt. Die Gründung der Gesellschaft, die mein Haus nunmehr genehmigt hat, ist ein wichtiger Schritt für die konkrete Umsetzung“, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. „Das Kulturhauptstadtprogramm ist einer der Arbeitsschwerpunkte der Stadt in den nächsten Jahren. Es hat enorme Ausstrahlung in die Region und überregionale kulturpolitische Bedeutung für den Freistaat Sachsen und die gesamte Bundesrepublik. Ich wünsche der Stadt eine gute und erfolgreiche Vorbereitungszeit, die den Gemeinsinn der Stadtgesellschaft zu stärken vermag. Mit ihrem Hauptsitz in Chemnitz freut sich die LDS schon jetzt auf ein buntes Programm, erhebende Momente und viele neue Impulse, die sicherlich auch weit über das Jahr 2025 hinaus wirken werden.“
Mit der Genehmigung durch die Landesdirektion kann die Stadt Chemnitz die Gründung nun förmlich vollziehen und nächste Schritte wie die Besetzung des Aufsichtsrats und die Bestellung eines Geschäftsführers einleiten. Die „Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH“ übernimmt als Tochtergesellschaft der Stadt Chemnitz die operativen Aufgaben der Stadt im Zusammenhang mit dem Kulturhauptstadtprojekt. Sie soll künftig die Realisierung des Programms einschließlich Marketing- und Tourismusaktivitäten verantworten sowie nachhaltige Strukturen für die Stadt Chemnitz und die Region entwickeln. Zudem kann die Gesellschaft mit der Projektsteuerung für Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Kulturhauptstadt betraut werden.
Das Gesamtbudget beläuft sich dabei bis 2027 auf rund 60 Mio. Euro. Nach den Planungen der Stadt werden davon rund zwei Drittel drittfinanziert, insbesondere durch Fördergelder, aber auch durch Ticketerlöse und Sponsoring. Das restliche Drittel des Budgets fließt unmittelbar aus städtischen Haushaltsmitteln an die Gesellschaft.
In die Realisierung des Kulturhauptstadtprogramms sollen ortsansässige private Akteure im Kultur-, Tourismus- und Marketingbereich eng eingebunden werden. So sind in erheblichen Umfang Beauftragungen der GmbH an die private Wirtschaft zu erwarten.
Im Rahmen der Gründung der Gesellschaft wurde durch die Landesdirektion Sachsen insbesondere geprüft, ob das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Stadt steht und ob die gesellschaftsvertraglichen Vorgaben zur Aufsichtsratsbesetzung zulässig sind.
Da die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Chemnitz ab dem Haushaltsjahr 2023 auf eine angespannte Finanzsituation hindeutet, hat die Stadt bei Abschluss der jährlichen Vergütung aus dem Projekt- und Finanzierungsvertrag ab dem Jahr 2023 verstärkt ihre finanzielle Leistungsfähigkeit in den Blick zu nehmen. Anders als bei anderen Gesellschaften der Stadt Chemnitz soll sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig aus externen Sachverständigen zusammensetzen. Diese Besonderheit der „Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH“ resultiert aus der Forderung der europäischen Jury, dass die organisatorische Umsetzung der Kulturhauptstadt in einem wirtschaftlich und politisch unabhängigen Umfeld erfolgen soll. Dies rechtfertigt die Abweichung vom grundsätzlich zu beachtenden Prinzip der Spiegelbildlichkeit zur Mandatsverteilung im Stadtrat.
Hintergrund:
Die Stadt Chemnitz wurde am 28. Oktober 2020 von der europäischen Jury als Kulturhauptstadt Europas 2025 ausgewählt. Grundlage dieser Entscheidung war insbesondere das Bewerbungsbuch der Stadt Chemnitz der Endauswahlrunde, das so genannte Bidbook II. Die Umsetzung dieses „Bieterbuches“ ist Voraussetzung, um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 tragen zu dürfen. Das Bidbook II enthält unter anderem eine Programmliste mit einer Vielzahl von kulturellen Veranstaltungen und so genannten Interventionsflächen, die Investitionsvorhaben im Rahmen der Stadtentwicklung beinhalten. Zur Umsetzung der operativen Aufgaben der Kulturhauptstadt sieht das Bidbook II die Gründung einer GmbH vor.