Medieninformationen 2021
[034/2021 - 18.06.2021]
Stadt Chemnitz kann Doppelhaushalt 2021 und 2022 bewirtschaften
Landesdirektion Sachsen genehmigt Kreditaufnahme unter Auflagen
Die Stadt Chemnitz kann den Doppelhaushalt 2021/2022 mit einem jährlichen Haushaltsvolumen von ca. 880 Millionen Euro jetzt vollziehen. Die Landesdirektion Sachsen hat die für das Haushaltsjahr 2021 beantragte Kreditaufnahme in voller Höhe von 84,7 Millionen Euro genehmigt. Eine weitere, für das Jahr 2022 vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 56,7 Millionen Euro wurde hingegen nur unter der Bedingung gewährt, dass die Stadt Chemnitz ihre Zahlungsfähigkeit auch über das Jahr 2022 hinaus uneingeschränkt sicherstellen kann.
Aufgrund des Rückgangs der Gewerbesteuereinnahmen bei gleichzeitigem Anstieg der Sozialausgaben und Transferaufwendungen wird sich das Jahresergebnis des städtischen Haushalts im Vergleich zum Vorjahr deutlich verschlechtern. Trotz eines Haushaltsfehlbetrages von mehr als 37 Millionen Euro pro Jahr sind Investitionen in den Bereichen Schulhausbau und Sport, Straßen-, Brücken- und Landschaftsbau sowie für den Ausbau des digitalen Breitbandnetzes dringend notwendig. Für diese Baumaßnahmen sind im Jahr 2021 Investitionsausgaben von insgesamt 91,5 Millionen Euro und im Jahr 2022 von ca. 109,5 Millionen Euro vorgesehen. Aufgrund der fehlenden Eigenfinanzierungskraft der Stadt Chemnitz sind diese Projekte nur durch Kreditaufnahmen finanzierbar.
Im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum für die Jahre 2023 bis 2025 sieht die Rechtsaufsichtsbehörde deutliche Hinweise auf eine Einschränkung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit. Es zeichnet sich ab, dass die Stadt Chemnitz zur Finanzierung ihrer Verwaltungsaufgaben dauerhaft Kassenkredite in Anspruch nehmen muss. Hierbei folgt die Stadt Chemnitz dem insgesamt negativen Trend bei der Haushaltssituation der Landkreise und kreisfreien Städte ab dem Haushaltsjahr 2023. Bis auf wenige Ausnahmen weisen alle von der Landesdirektion Sachsen haushaltsseitig beaufsichtigten Kommunen im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis und negative Zahlungsmittelsalden aus der laufenden Verwaltung aus.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung der Kreditaufnahmen im Doppelhaushalt 2021/2022 der Stadt Chemnitz an Bedingungen geknüpft und mit Auflagen versehen.
Nur unter der Voraussetzung, dass Einsparungspotentiale erschlossen werden und die Zahlungsfähigkeit des städtischen Haushalts auch in den Jahren ab 2023 sichergestellt werden kann, dürfen weitere Kredite aufgenommen werden. Die Stadt Chemnitz hat eigenverantwortlich darauf hinzuwirken, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haushaltsausgleich im Finanzplanungszeitraum erreichbar sind. Deshalb erging die Haushaltsgenehmigung unter der Auflage, dass die Stadt Chemnitz geeignete Konsolidierungsmaßnahmen prüfen muss, um ihre Aufgabenerfüllung auch in den Folgejahren vollumfänglich wahrnehmen zu können.
Aufgrund des Rückgangs der Gewerbesteuereinnahmen bei gleichzeitigem Anstieg der Sozialausgaben und Transferaufwendungen wird sich das Jahresergebnis des städtischen Haushalts im Vergleich zum Vorjahr deutlich verschlechtern. Trotz eines Haushaltsfehlbetrages von mehr als 37 Millionen Euro pro Jahr sind Investitionen in den Bereichen Schulhausbau und Sport, Straßen-, Brücken- und Landschaftsbau sowie für den Ausbau des digitalen Breitbandnetzes dringend notwendig. Für diese Baumaßnahmen sind im Jahr 2021 Investitionsausgaben von insgesamt 91,5 Millionen Euro und im Jahr 2022 von ca. 109,5 Millionen Euro vorgesehen. Aufgrund der fehlenden Eigenfinanzierungskraft der Stadt Chemnitz sind diese Projekte nur durch Kreditaufnahmen finanzierbar.
Im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum für die Jahre 2023 bis 2025 sieht die Rechtsaufsichtsbehörde deutliche Hinweise auf eine Einschränkung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit. Es zeichnet sich ab, dass die Stadt Chemnitz zur Finanzierung ihrer Verwaltungsaufgaben dauerhaft Kassenkredite in Anspruch nehmen muss. Hierbei folgt die Stadt Chemnitz dem insgesamt negativen Trend bei der Haushaltssituation der Landkreise und kreisfreien Städte ab dem Haushaltsjahr 2023. Bis auf wenige Ausnahmen weisen alle von der Landesdirektion Sachsen haushaltsseitig beaufsichtigten Kommunen im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis und negative Zahlungsmittelsalden aus der laufenden Verwaltung aus.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung der Kreditaufnahmen im Doppelhaushalt 2021/2022 der Stadt Chemnitz an Bedingungen geknüpft und mit Auflagen versehen.
Nur unter der Voraussetzung, dass Einsparungspotentiale erschlossen werden und die Zahlungsfähigkeit des städtischen Haushalts auch in den Jahren ab 2023 sichergestellt werden kann, dürfen weitere Kredite aufgenommen werden. Die Stadt Chemnitz hat eigenverantwortlich darauf hinzuwirken, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haushaltsausgleich im Finanzplanungszeitraum erreichbar sind. Deshalb erging die Haushaltsgenehmigung unter der Auflage, dass die Stadt Chemnitz geeignete Konsolidierungsmaßnahmen prüfen muss, um ihre Aufgabenerfüllung auch in den Folgejahren vollumfänglich wahrnehmen zu können.