Medieninformationen 2021
[055/2021 - 26.10.2021]
Mehr Schutz vor Hochwasser an der Schwarzen Pockau
Landesdirektion Sachsen genehmigt Hochwasserschutzmaßnahmen für die Ortslage Pockau der Stadt Pockau-Lengefeld
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat am 22. Oktober 2021, auf Antrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV), den Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben „Hochwasserschutzmaßnahmen für Pockau an der Schwarzen Pockau“ erlassen. Ziel des Vorhabens ist es, die Ortslage Pockau der Stadt Pockau-Lengefeld im Landkreis Erzgebirgskreis bis zu einem Hochwasser der Schwarzen Pockau, wie es statistisch alle einhundert Jahre auftritt, zu schützen.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird die LTV an der Schwarzen Pockau - von der Mündung in die Flöha ausgehend flussaufwärts – auf etwa 1,5 Kilometern Länge Hochwasserschutzmauern neu errichten bzw. bestehende Ufermauern erhöhen. Des Weiteren wird an der Olbernhauer Straße ein neues Brückenbauwerk errichtet. Dieses ersetzt zwei Brücken mit zu geringem Abflussquerschnitt. Auch wird das Wehr der Ölmühle Pockau beseitigt und durch ein neues Entnahmebauwerk ersetzt. Dies vermeidet im Hochwasserfall einen Aufstau des Wassers und hält zugleich den Betrieb der denkmalgeschützten Ölmühle aufrecht.
Das Planfeststellungsverfahren hat reichlich zehn Jahre benötigt. Diese Dauer ist für ein Vorhaben dieser Größe und Ausprägung nicht ungewöhnlich. Sie ist insbesondere dem Umstand geschuldet, dass die Hochwasserschutzmaßnahmen inmitten der Ortslage realisiert werden sollen. Hier ist eine Vielzahl privater und öffentlicher Belange betroffen. Dementsprechend gab es zum Vorhaben sowohl aus der Bürgerschaft, als auch von den Trägern öffentlicher Belange eine große Anzahl umfangreicher Einwendungen und Stellungnahmen. In der Folge mussten die Planungen mehrmals überarbeitet werden. Zudem war eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Schon während des Planfeststellungsverfahrens konnte die LTV in mehreren Teilbereichen mit den Arbeiten beginnen. Die LDS hatte hierfür - beginnend ab dem Jahr 2018 - den vorzeitigen Baubeginn zugelassen.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und eine Ausfertigung des festgestellten Plans werden in der Stadt Pockau-Lengefeld für die Dauer von zwei Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden rechtzeitig vorher ortsüblich bekannt gemacht. Des Weiteren wird der Planfeststellungsbeschluss neben der Vorhabenträgerin auch denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.
Während des Auslegungszeitraums können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen zudem auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik „Hochwasserschutz“ eingesehen werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird die LTV an der Schwarzen Pockau - von der Mündung in die Flöha ausgehend flussaufwärts – auf etwa 1,5 Kilometern Länge Hochwasserschutzmauern neu errichten bzw. bestehende Ufermauern erhöhen. Des Weiteren wird an der Olbernhauer Straße ein neues Brückenbauwerk errichtet. Dieses ersetzt zwei Brücken mit zu geringem Abflussquerschnitt. Auch wird das Wehr der Ölmühle Pockau beseitigt und durch ein neues Entnahmebauwerk ersetzt. Dies vermeidet im Hochwasserfall einen Aufstau des Wassers und hält zugleich den Betrieb der denkmalgeschützten Ölmühle aufrecht.
Das Planfeststellungsverfahren hat reichlich zehn Jahre benötigt. Diese Dauer ist für ein Vorhaben dieser Größe und Ausprägung nicht ungewöhnlich. Sie ist insbesondere dem Umstand geschuldet, dass die Hochwasserschutzmaßnahmen inmitten der Ortslage realisiert werden sollen. Hier ist eine Vielzahl privater und öffentlicher Belange betroffen. Dementsprechend gab es zum Vorhaben sowohl aus der Bürgerschaft, als auch von den Trägern öffentlicher Belange eine große Anzahl umfangreicher Einwendungen und Stellungnahmen. In der Folge mussten die Planungen mehrmals überarbeitet werden. Zudem war eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Schon während des Planfeststellungsverfahrens konnte die LTV in mehreren Teilbereichen mit den Arbeiten beginnen. Die LDS hatte hierfür - beginnend ab dem Jahr 2018 - den vorzeitigen Baubeginn zugelassen.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und eine Ausfertigung des festgestellten Plans werden in der Stadt Pockau-Lengefeld für die Dauer von zwei Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden rechtzeitig vorher ortsüblich bekannt gemacht. Des Weiteren wird der Planfeststellungsbeschluss neben der Vorhabenträgerin auch denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.
Während des Auslegungszeitraums können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen zudem auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik „Hochwasserschutz“ eingesehen werden.