Medieninformationen 2022
[018/2022 - 20.04.2022]
Zentrale Verkehrsachse in Limbach-Oberfrohna kann modernisiert werden
Landesdirektion Sachsen genehmigt Grunderneuerung der Weststraße
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 04.04.2022 hat die Landesdirektion Sachsen die Baumaßnahme „S 248 Erneuerung in Limbach-Oberfrohna (Weststraße)“ genehmigt. Damit verfügt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen, über Baurecht und kann als Trägerin der Baulast und des Vorhabens die nächsten Schritte einleiten.
Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, begrüßt die Erneuerung: „Die Weststraße weist aktuell erhebliche bauliche Mängel auf. Es ist deshalb gut, dass das Planfeststellungsverfahren ohne Hürden ablaufen konnte, sodass die Erneuerung dieser Straße im Innenstadtbereich von Limbach-Oberfrohna beginnen kann.“
Gegenstand der Planung ist ein Teilabschnitt der S 248 („Weststraße“) im innerstädtischen Bereich von Limbach-Oberfrohna. Zwischen den Knotenpunkten Weststraße/Parkstraße und Weststraße/Albert-Einstein-Straße wird die S 248 grundhaft erneuert, inklusive baulicher Anpassungsmaßnahmen an das umgebende Straßennetz. Neben der Fahrbahn werden auch Anlagen des ruhenden Verkehrs und die Flächen für den Fußgängerverkehr erneuert. Die Beseitigung der baulichen Mängel verbessert die Verkehrssituation für die verschiedenen Verkehrsarten.
Im Bestand weist die Weststraße eine Fahrbahnbreite von acht bis zehn Metern und beidseitig straßenbegleitende Gehwege von ca. 1,5 bis 2,5 Meter Breite auf. Gegenwärtig wird noch abschnittsweise ohne bauliche Trennung beidseitig am Fahrbahnrand geparkt. Aktuell ist der Straßenoberbau der Weststraße nicht frostsicher, wodurch es bei entsprechender Witterung zusätzlich zu Schäden an der Bausubstanz kommen kann.
Der jetzt genehmigte Bauabschnitt hat eine Länge von 900 Metern und wird den Querschnitt der Staatsstraße neu ordnen. Das bedeutet, dass zukünftig die Fahrbahn auf eine Regelbreite von 7,5 Metern angepasst wird. Damit ist die Anlage eines Schutzstreifens für Radfahrer möglich, wodurch sich die Verkehrssicherheit sowohl für den motorisierten als auch den nicht-motorisierten Verkehr erhöht. Für den ruhenden Verkehr werden zwei Meter breite Parkstreifen vorgesehen. Die angrenzenden Querstraßen werden an den Knotenpunktbereichen ebenfalls angepasst. So auch der Knotenpunkt Weststraße/Parkstraße, der zukünftig den Streckenverlauf der S 248 betonen soll. Der neue Straßenoberbau wird darüber hinaus auch die erwähnte Frostsicherheit aufweisen und damit zukünftig witterungsbeständiger sein.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Einwendern in den nächsten Tagen zugestellt und nach vorheriger Bekanntmachung in Limbach-Oberfrohna ausgelegt.
Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, begrüßt die Erneuerung: „Die Weststraße weist aktuell erhebliche bauliche Mängel auf. Es ist deshalb gut, dass das Planfeststellungsverfahren ohne Hürden ablaufen konnte, sodass die Erneuerung dieser Straße im Innenstadtbereich von Limbach-Oberfrohna beginnen kann.“
Gegenstand der Planung ist ein Teilabschnitt der S 248 („Weststraße“) im innerstädtischen Bereich von Limbach-Oberfrohna. Zwischen den Knotenpunkten Weststraße/Parkstraße und Weststraße/Albert-Einstein-Straße wird die S 248 grundhaft erneuert, inklusive baulicher Anpassungsmaßnahmen an das umgebende Straßennetz. Neben der Fahrbahn werden auch Anlagen des ruhenden Verkehrs und die Flächen für den Fußgängerverkehr erneuert. Die Beseitigung der baulichen Mängel verbessert die Verkehrssituation für die verschiedenen Verkehrsarten.
Im Bestand weist die Weststraße eine Fahrbahnbreite von acht bis zehn Metern und beidseitig straßenbegleitende Gehwege von ca. 1,5 bis 2,5 Meter Breite auf. Gegenwärtig wird noch abschnittsweise ohne bauliche Trennung beidseitig am Fahrbahnrand geparkt. Aktuell ist der Straßenoberbau der Weststraße nicht frostsicher, wodurch es bei entsprechender Witterung zusätzlich zu Schäden an der Bausubstanz kommen kann.
Der jetzt genehmigte Bauabschnitt hat eine Länge von 900 Metern und wird den Querschnitt der Staatsstraße neu ordnen. Das bedeutet, dass zukünftig die Fahrbahn auf eine Regelbreite von 7,5 Metern angepasst wird. Damit ist die Anlage eines Schutzstreifens für Radfahrer möglich, wodurch sich die Verkehrssicherheit sowohl für den motorisierten als auch den nicht-motorisierten Verkehr erhöht. Für den ruhenden Verkehr werden zwei Meter breite Parkstreifen vorgesehen. Die angrenzenden Querstraßen werden an den Knotenpunktbereichen ebenfalls angepasst. So auch der Knotenpunkt Weststraße/Parkstraße, der zukünftig den Streckenverlauf der S 248 betonen soll. Der neue Straßenoberbau wird darüber hinaus auch die erwähnte Frostsicherheit aufweisen und damit zukünftig witterungsbeständiger sein.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Einwendern in den nächsten Tagen zugestellt und nach vorheriger Bekanntmachung in Limbach-Oberfrohna ausgelegt.