Medieninformationen 2022
[025/2022 - 21.06.2022]
Chemnitzer Südring von der Neefestraße bis zur Zwickauer Straße wird nicht geschlossen
Landesdirektion Sachsen gibt Antrag der Stadt Chemnitz zur Aufhebung des Genehmigungsbeschlusses statt
Die Landesdirektion Sachsen hat für das Bauvorhaben der Stadt Chemnitz zum Südverbund Teil III von der Neefestraße bis zur Zwickauer Straße den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2004 sowie den Änderungsbescheid von 2007 aufgehoben.
Das damalige Regierungspräsidium Chemnitz (heutige Landesdirektion Sachsen) hatte das Bauvorhaben der Stadt zum Südverbund Teil III von der Neefestraße bis zur Zwickauer Straße genehmigt.
Mit Beschluss vom 16. März 2022 hat der Chemnitzer Stadtrat beschlossen, dass die Baumaßnahme nicht realisiert wird. Daraufhin beantragte die Stadt Chemnitz bei der Landesdirektion Sachsen die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses.
Die Landesdirektion Sachsen hat festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses - im vorliegenden Fall die endgültige Aufgabe des Bauvorhabens - erfüllt sind. Daher wird der Beschluss antragsgemäß aufgehoben.
Der Aufhebungsbescheid mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung wird zeitnah in der Stadtverwaltung der Stadt Chemnitz ausgelegt. Auslegungsort und -zeit werden im Amtsblatt der Stadt Chemnitz vorher bekannt gegeben.
Das damalige Regierungspräsidium Chemnitz (heutige Landesdirektion Sachsen) hatte das Bauvorhaben der Stadt zum Südverbund Teil III von der Neefestraße bis zur Zwickauer Straße genehmigt.
Mit Beschluss vom 16. März 2022 hat der Chemnitzer Stadtrat beschlossen, dass die Baumaßnahme nicht realisiert wird. Daraufhin beantragte die Stadt Chemnitz bei der Landesdirektion Sachsen die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses.
Die Landesdirektion Sachsen hat festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses - im vorliegenden Fall die endgültige Aufgabe des Bauvorhabens - erfüllt sind. Daher wird der Beschluss antragsgemäß aufgehoben.
Der Aufhebungsbescheid mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung wird zeitnah in der Stadtverwaltung der Stadt Chemnitz ausgelegt. Auslegungsort und -zeit werden im Amtsblatt der Stadt Chemnitz vorher bekannt gegeben.