Medieninformationen 2022
[029/2022 - 07.07.2022]
Bestenauswahl für Studienplätze nach der sächsischen Landarztquote abgeschlossen
Die Landesdirektion Sachsen hat das zweistufige Auswahlverfahren zur Ermittlung der Studentinnen und Studenten für einen Studienplatz der Medizin über die Landarztquote abgeschlossen.
„Es ist geschafft: Die Ausbildung für die erste Staffel der zukünftigen Landärztinnen und Landärzte kann im Herbst endlich starten. Das ist eine gute Nachricht für die Studentinnen und Studenten, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger. Denn damit sind in Sachsen die Weichen für eine gute hausärztliche Versorgung in den ländlichen Regionen des Freistaates auch in Zukunft gestellt“, sagt Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, über das abgeschlossene Auswahlverfahren.
Dazu fanden vom 20. bis 22. Juni 2022 Auswahlgespräche der zweiten Verfahrensstufe in Dresden statt. In diesen Gesprächen stellten sich die Kandidatinnen und Kandidaten den prüfenden Fragen einer Auswahlkommission, bestehend aus einer an einer Hochschule lehrenden Person und einer Ärztin oder einem Arzt aus der ambulanten Versorgung des Freistaates Sachsen.
Im Fokus der zweiten Verfahrensstufe stand die Bewertung von insgesamt fünf Kompetenzen der Studienbewerberinnen und -bewerber. Die Kandidatinnen und Kandidaten wurden von der Auswahlkommission sowohl im Hinblick auf ihre „fachspezifische persönliche Eignung für die Ausübung einer hausärztlichen Tätigkeit im Freistaat Sachsen“ beurteilt als auch hinsichtlich der individuell unterschiedlichen Ausprägungen des „Engagements für Menschen“. Bewertet wurden ferner die „soziale Kompetenz“, die „Fähigkeit zum analytischen Denken“ sowie die „Lösungsorientierung“.
Insgesamt 67 Studienplatz-Bewerbungen gingen bei der Landesdirektion Sachsen ein. In der ersten Verfahrensstufe sind die eingereichten Unterlagen aller Kandidatinnen und Kandidaten geprüft und anhand der Kriterien des Sächsischen Landarztgesetzes bewertet worden.
Die nach Abschluss der zweiten Verfahrensstufe erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern werden unter Berücksichtigung ihres abschließenden Rangplatzes und ihrer Studienortwünsche einem Studienort zugeordnet. Insgesamt stehen 40 Studienplätze zur Verfügung, davon 22 in Leipzig, 15 in Dresden und drei in Chemnitz.
Von den 40 künftigen Studierenden haben 35 ihren Geburtsort oder gegenwärtigen Wohnort in Sachsen und 11 bringen bereits eine berufliche Vorbildung aus dem medizinischen Bereich mit. Das Durchschnittsalter der 23 Frauen und 17 Männer liegt bei 22 Jahren.
Bis zum 15. Juli 2022 meldet die Landesdirektion Sachsen die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber an die Stiftung für Hochschulzulassung.
Hintergrund:
Zum Wintersemester 2022/23 werden in Sachsen erstmals Studienplätze der Medizin über die sogenannte Landarztquote vergeben. Diese Studienplätze werden in einem besonderen Verfahren vergeben und stehen damit außerhalb des regulären NC-Verfahrens zur Verfügung, bei dem die Abiturnote das entscheidende Kriterium der Studienplatzvergabe ist. Im Gegenzug müssen sich die Bewerberinnen und Bewerber durch öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichten, mindestens zehn Jahre als Vertragsärztin oder -arzt in einem Gebiet tätig zu sein, für das ein besonderer Bedarf festgestellt wurde.
„Es ist geschafft: Die Ausbildung für die erste Staffel der zukünftigen Landärztinnen und Landärzte kann im Herbst endlich starten. Das ist eine gute Nachricht für die Studentinnen und Studenten, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger. Denn damit sind in Sachsen die Weichen für eine gute hausärztliche Versorgung in den ländlichen Regionen des Freistaates auch in Zukunft gestellt“, sagt Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, über das abgeschlossene Auswahlverfahren.
Dazu fanden vom 20. bis 22. Juni 2022 Auswahlgespräche der zweiten Verfahrensstufe in Dresden statt. In diesen Gesprächen stellten sich die Kandidatinnen und Kandidaten den prüfenden Fragen einer Auswahlkommission, bestehend aus einer an einer Hochschule lehrenden Person und einer Ärztin oder einem Arzt aus der ambulanten Versorgung des Freistaates Sachsen.
Im Fokus der zweiten Verfahrensstufe stand die Bewertung von insgesamt fünf Kompetenzen der Studienbewerberinnen und -bewerber. Die Kandidatinnen und Kandidaten wurden von der Auswahlkommission sowohl im Hinblick auf ihre „fachspezifische persönliche Eignung für die Ausübung einer hausärztlichen Tätigkeit im Freistaat Sachsen“ beurteilt als auch hinsichtlich der individuell unterschiedlichen Ausprägungen des „Engagements für Menschen“. Bewertet wurden ferner die „soziale Kompetenz“, die „Fähigkeit zum analytischen Denken“ sowie die „Lösungsorientierung“.
Insgesamt 67 Studienplatz-Bewerbungen gingen bei der Landesdirektion Sachsen ein. In der ersten Verfahrensstufe sind die eingereichten Unterlagen aller Kandidatinnen und Kandidaten geprüft und anhand der Kriterien des Sächsischen Landarztgesetzes bewertet worden.
Die nach Abschluss der zweiten Verfahrensstufe erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern werden unter Berücksichtigung ihres abschließenden Rangplatzes und ihrer Studienortwünsche einem Studienort zugeordnet. Insgesamt stehen 40 Studienplätze zur Verfügung, davon 22 in Leipzig, 15 in Dresden und drei in Chemnitz.
Von den 40 künftigen Studierenden haben 35 ihren Geburtsort oder gegenwärtigen Wohnort in Sachsen und 11 bringen bereits eine berufliche Vorbildung aus dem medizinischen Bereich mit. Das Durchschnittsalter der 23 Frauen und 17 Männer liegt bei 22 Jahren.
Bis zum 15. Juli 2022 meldet die Landesdirektion Sachsen die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber an die Stiftung für Hochschulzulassung.
Hintergrund:
Zum Wintersemester 2022/23 werden in Sachsen erstmals Studienplätze der Medizin über die sogenannte Landarztquote vergeben. Diese Studienplätze werden in einem besonderen Verfahren vergeben und stehen damit außerhalb des regulären NC-Verfahrens zur Verfügung, bei dem die Abiturnote das entscheidende Kriterium der Studienplatzvergabe ist. Im Gegenzug müssen sich die Bewerberinnen und Bewerber durch öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichten, mindestens zehn Jahre als Vertragsärztin oder -arzt in einem Gebiet tätig zu sein, für das ein besonderer Bedarf festgestellt wurde.