Medieninformationen 2022
[036/2022 - 25.08.2022]
Geänderter Plan für die Königsbrücker Straße in Dresden geht in die Öffentlichkeitsbeteiligung
Radverkehrsführung soll optimiert werden und kleine Flatterulme erhalten bleiben
Im Planfeststellungsverfahren zum grundhaften Ausbau an der Königsbrücker Straße (Süd) in Dresden wurden nach Auswertung der seit 2019 laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung die Planunterlagen durch die Vorhabenträgerin, die Landeshauptstadt Dresden, geändert und der Landesdirektion Sachsen für die Fortführung des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Die sogenannte „1. Tektur“ liegt nun bei der Stadt zur allgemeinen Einsicht aus, so dass sich Betroffene und Interessierte über die geänderten Pläne informieren können.
Die Landeshauptstadt Dresden hatte im November 2018 die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bei der Landesdirektion Sachsen beantragt.
Im ersten Quartal 2019 folgte die erste Öffentlichkeitsbeteiligung am Verfahren mit öffentlicher Auslegung der Planunterlagen und der Einholung von Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Daraufhin wurden rund 300 Einwendungen von Privatpersonen sowie eine Sammeleinwendung mit ca. 5.000 Unterschriften bei der Landesdirektion eingereicht.
Im Zeitraum von Dezember 2021 bis Januar 2022 schloss sich die zum Verfahren gehörende Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen mit der Vorhabenträgerin an. Coronabedingt fand die Erörterung im Rahmen einer Online-Konsultation statt. Dabei nutzten die Beteiligten die Gelegenheit, sich erneut zu äußern und ihre bisherigen Positionen zu bekräftigen. Die vorgebrachten 24 Einwendungen von Betroffenen und die acht Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wertete die Landesdirektion aus.
Das Ergebnis veranlasste die Landeshauptstadt Dresden zur nun erneut zu prüfenden Planänderung zum grundhaften Ausbau der Königsbrücker Straße (Süd). Unter anderem wurden Einwendungen zur Radverkehrsführung im Bereich Bischofsweg Ost und am Bauende Richtung Stauffenbergallee berücksichtigt. Auch die kleine Flatterulme, die Gegenstand vieler Einwendungen war, soll nun erhalten bleiben.
Betroffene und Interessierte können die geänderten Planunterlagen in der Zeit vom 1. bis 30. September 2022 bei der Landeshauptstadt Dresden einsehen. Online sind die Unterlagen auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen oder über das Portal für Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder abrufbar.
Nach der Auslegungsfrist haben Betroffene bis zum 1. November 2022 die Möglichkeit, Einwendungen gegen die geänderten Planunterlagen bei der Landesdirektion Sachsen und der Vorhabenträgerin vorzubringen. Im Anschluss prüft die Landesdirektion die eingegangenen Einwendungen und entscheidet dann über das weitere Vorgehen im Verfahren.
Die Landeshauptstadt Dresden hatte im November 2018 die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bei der Landesdirektion Sachsen beantragt.
Im ersten Quartal 2019 folgte die erste Öffentlichkeitsbeteiligung am Verfahren mit öffentlicher Auslegung der Planunterlagen und der Einholung von Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Daraufhin wurden rund 300 Einwendungen von Privatpersonen sowie eine Sammeleinwendung mit ca. 5.000 Unterschriften bei der Landesdirektion eingereicht.
Im Zeitraum von Dezember 2021 bis Januar 2022 schloss sich die zum Verfahren gehörende Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen mit der Vorhabenträgerin an. Coronabedingt fand die Erörterung im Rahmen einer Online-Konsultation statt. Dabei nutzten die Beteiligten die Gelegenheit, sich erneut zu äußern und ihre bisherigen Positionen zu bekräftigen. Die vorgebrachten 24 Einwendungen von Betroffenen und die acht Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wertete die Landesdirektion aus.
Das Ergebnis veranlasste die Landeshauptstadt Dresden zur nun erneut zu prüfenden Planänderung zum grundhaften Ausbau der Königsbrücker Straße (Süd). Unter anderem wurden Einwendungen zur Radverkehrsführung im Bereich Bischofsweg Ost und am Bauende Richtung Stauffenbergallee berücksichtigt. Auch die kleine Flatterulme, die Gegenstand vieler Einwendungen war, soll nun erhalten bleiben.
Betroffene und Interessierte können die geänderten Planunterlagen in der Zeit vom 1. bis 30. September 2022 bei der Landeshauptstadt Dresden einsehen. Online sind die Unterlagen auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen oder über das Portal für Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder abrufbar.
Nach der Auslegungsfrist haben Betroffene bis zum 1. November 2022 die Möglichkeit, Einwendungen gegen die geänderten Planunterlagen bei der Landesdirektion Sachsen und der Vorhabenträgerin vorzubringen. Im Anschluss prüft die Landesdirektion die eingegangenen Einwendungen und entscheidet dann über das weitere Vorgehen im Verfahren.