Medieninformationen 2022
[044/2022 - 16.09.2022]
Feststellung der Fertigstellung des Berzdorfer Sees ist durch Widersprüche außer Kraft gesetzt
Gegen die am 9. August 2022 von der Landesdirektion Sachsen erlassene Allgemeinverfügung zur Feststellung der Fertigstellung des Berzdorfer Sees sind Widersprüche bei der Landesdirektion Sachsen eingelegt worden. Damit ist die Allgemeinverfügung nicht wie vorgesehen zum 12. September 2022 wirksam geworden.
Bis zum Abschluss der Widerspruchs- bzw. sich gegebenenfalls anschließender Klageverfahren ist das Befahren des Berzdorfer Sees mit nichtmotorangetriebenen und motorangetriebenen Wasserfahrzeugen sowie mit Fahrgastschiffen daher wie bislang ausschließlich auf der Grundlage wasserrechtlicher Einzel-Gestattungen durch die untere Wasserbehörde beim Landratsamt Görlitz statthaft.
Bis zum Abschluss der Widerspruchs- bzw. sich gegebenenfalls anschließender Klageverfahren ist das Befahren des Berzdorfer Sees mit nichtmotorangetriebenen und motorangetriebenen Wasserfahrzeugen sowie mit Fahrgastschiffen daher wie bislang ausschließlich auf der Grundlage wasserrechtlicher Einzel-Gestattungen durch die untere Wasserbehörde beim Landratsamt Görlitz statthaft.