Medieninformationen 2022
[050/2022 - 20.10.2022]
Mehr als 200.000 Anträge auf Corona-Entschädigung bei der Landesdirektion Sachsen bearbeitet
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden mit Stichtag 17.10.2022 bei der Landesdirektion Sachsen 301.629 Anträgen auf Corona-Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz gestellt. Mit gleichem Stichtag wurden 207.096 Anträge bearbeitet und die entsprechenden Finanzmittel ausgezahlt.
„Die Landesdirektion hat ein wichtiges Etappenziel erreicht: Mit mehr als 200.000 Anträgen, die abschließend bearbeitet wurden, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fast 70 Prozent des derzeitigen Antragsvolumens bewältigt und rund 155 Millionen Euro an die Antragsteller – in aller Regel Unternehmen – ausgezahlt. Auch die übrigen Anträge sollen so schnell wie möglich bearbeitet werden“, erklärt Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. „In den Hochphasen der Antragstellung, insbesondere zu Beginn der Jahre 2021 und 2022, gingen täglich weit über 1.000 Entschädigungsanträge in unserem Haus ein, heute sind es zwar deutlich weniger, aber im Durchschnitt immer noch 275“, so Kraushaar weiter.
Bei den 301.629 Anträgen auf Corona-Entschädigung handelt es sich zu rund 90 Prozent um Anträge auf Entschädigung wegen coronabedingter Quarantäne und zu rund 10 Prozent um Anträge zur Verdienstausfallentschädigung im Zusammenhang mit betreuungsbedürftigen Personen, sei es aufgrund einer angeordneten Absonderung der Person oder durch Schließung einer Betreuungseinrichtung.
Die aktuell noch offenen 94.533 Anträge sollen bis zum 3. Quartal des Jahres 2023 bearbeitet sein. Dafür arbeiten die Mitarbeitenden im Corona-Entschädigungsteam der Landesdirektion Sachsen die Anträge chronologisch nach Eingangsdatum ab.
Sollten Antragssteller wegen der ausstehenden Entschädigungszahlungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, besteht die Möglichkeit, bei der Landesdirektion Sachsen eine beschleunigte Bearbeitung zu veranlassen. Diese Härtefallregelung ist den Unternehmen durch die Informationen der Kammern und Berufsverbände bekannt.
Hintergrund:
Die Aufgabe der Entschädigungszahlungen gehört seit jeher zum Aufgabengebiet der Landesdirektion Sachsen, da auch vor dem Ausbruch der Pandemie behördlich verfügte Absonderungen aufgrund von Infektionskrankheiten mit Anspruch auf Entschädigung stattfanden. Eine Aufgabe, die vor Beginn der Pandemie allerdings lediglich durch einen Bruchteil einer Vollzeitstelle erledigt wurde.
Aufgrund der schnell wachsenden Antragszahlen nach Pandemie-Ausbruch wurden bereits ab Frühjahr 2020 Bedienstete der Landesdirektion Sachsen zur Verstärkung eingesetzt, die bis heute diese Verstärkung leisten. Wegen des weiter enorm gestiegenen Antragsaufkommens im Jahr 2021 wurde ab Mai 2021 – über das von der Landesdirektion Sachsen eingesetzte Personal hinaus – zusätzliches Personal befristet eingestellt und es wurden (teils vorübergehend) Bedienstete aus anderen Behörden des Freistaates Sachsen zur Unterstützung herangezogen. Diese Verstärkung dauert bis heute an. Zudem wurden die Prozesse der Bearbeitung kontinuierlich überprüft und mit dem Ziel einer Beschleunigung der Bearbeitung optimiert. So konnte durch die Umstellung auf eine teilautomatisierte Antragsbearbeitung die Zeit zwischen Antragseingang und Bearbeitung reduziert werden.
„Die Landesdirektion hat ein wichtiges Etappenziel erreicht: Mit mehr als 200.000 Anträgen, die abschließend bearbeitet wurden, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fast 70 Prozent des derzeitigen Antragsvolumens bewältigt und rund 155 Millionen Euro an die Antragsteller – in aller Regel Unternehmen – ausgezahlt. Auch die übrigen Anträge sollen so schnell wie möglich bearbeitet werden“, erklärt Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. „In den Hochphasen der Antragstellung, insbesondere zu Beginn der Jahre 2021 und 2022, gingen täglich weit über 1.000 Entschädigungsanträge in unserem Haus ein, heute sind es zwar deutlich weniger, aber im Durchschnitt immer noch 275“, so Kraushaar weiter.
Bei den 301.629 Anträgen auf Corona-Entschädigung handelt es sich zu rund 90 Prozent um Anträge auf Entschädigung wegen coronabedingter Quarantäne und zu rund 10 Prozent um Anträge zur Verdienstausfallentschädigung im Zusammenhang mit betreuungsbedürftigen Personen, sei es aufgrund einer angeordneten Absonderung der Person oder durch Schließung einer Betreuungseinrichtung.
Die aktuell noch offenen 94.533 Anträge sollen bis zum 3. Quartal des Jahres 2023 bearbeitet sein. Dafür arbeiten die Mitarbeitenden im Corona-Entschädigungsteam der Landesdirektion Sachsen die Anträge chronologisch nach Eingangsdatum ab.
Sollten Antragssteller wegen der ausstehenden Entschädigungszahlungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, besteht die Möglichkeit, bei der Landesdirektion Sachsen eine beschleunigte Bearbeitung zu veranlassen. Diese Härtefallregelung ist den Unternehmen durch die Informationen der Kammern und Berufsverbände bekannt.
Hintergrund:
Die Aufgabe der Entschädigungszahlungen gehört seit jeher zum Aufgabengebiet der Landesdirektion Sachsen, da auch vor dem Ausbruch der Pandemie behördlich verfügte Absonderungen aufgrund von Infektionskrankheiten mit Anspruch auf Entschädigung stattfanden. Eine Aufgabe, die vor Beginn der Pandemie allerdings lediglich durch einen Bruchteil einer Vollzeitstelle erledigt wurde.
Aufgrund der schnell wachsenden Antragszahlen nach Pandemie-Ausbruch wurden bereits ab Frühjahr 2020 Bedienstete der Landesdirektion Sachsen zur Verstärkung eingesetzt, die bis heute diese Verstärkung leisten. Wegen des weiter enorm gestiegenen Antragsaufkommens im Jahr 2021 wurde ab Mai 2021 – über das von der Landesdirektion Sachsen eingesetzte Personal hinaus – zusätzliches Personal befristet eingestellt und es wurden (teils vorübergehend) Bedienstete aus anderen Behörden des Freistaates Sachsen zur Unterstützung herangezogen. Diese Verstärkung dauert bis heute an. Zudem wurden die Prozesse der Bearbeitung kontinuierlich überprüft und mit dem Ziel einer Beschleunigung der Bearbeitung optimiert. So konnte durch die Umstellung auf eine teilautomatisierte Antragsbearbeitung die Zeit zwischen Antragseingang und Bearbeitung reduziert werden.