Medieninformationen 2022
[051/2022 - 25.10.2022]
Meilenstein für den Hochwasserschutz im Kohrener Land
Neubau des Hochwasserrückhaltebeckens in Terpitz genehmigt
Am 17. Oktober 2022 hat die Landesdirektion Sachsen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens in Terpitz, einem Ortsteil von Frohburg, erlassen. Mit dem Abschluss des Verfahrens können nun der Bau dieser Anlage sowie zwei Ausbaumaßnahmen am Obergräfenhainer-Rathendorfer Bach (Rattebach) weiter vorangetrieben werden.
„Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet der Bau des Rückhaltebeckens im Kohrener Land ein großes Plus an Sicherheit im Falle eines Hochwassers. Ein funktionierender Hochwasserschutz - das wissen wir im Freistaat Sachsen aus leidvoller Erfahrung sehr gut – reduziert die Risiken für Menschen, Gebäude, Infrastruktur und hilft dabei, dass teure Wiederaufbaumaßnahmen vermieden werden können. Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass das langwierige Verfahren nun endlich zum Abschluss gebracht werden konnte“, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.
Mit dem Hochwasserrückhaltebecken sollen die Scheitelabflüsse in der Wyhra gemindert und damit der Hochwasserschutz für die Städte Frohburg und Borna verbessert werden. Auch die am Obergräfenhainer-Rathendorfer Bach liegenden Ortschaften Terpitz und Kohren-Sahlis sollen vor Hochwasserereignissen geschützt werden, wie sie statistisch gesehen einmal in 100 Jahren auftreten.
Geplant ist ein 150 Meter langer Absperrdamm. Dieser wird eine Höhe von 9,30 Meter über der Gewässersohle des Rattebachs und an der Dammkrone eine Breite von vier Metern erreichen. Im Falle eines Hochwassers würde der Damm etwa 218.500 Kubikmeter Wasser zurückhalten können. Die maximale Einstaufläche würde dann 118.000 Quadratmeter umfassen.
Zudem soll im Rahmen des Großprojekts ein befestigter Bachabschnitt renaturiert und ein abgetrennter Altarm des Rattebachs wieder angeschlossen werden. Der Altarm war um 1912 zur Errichtung des Wehres der Wasserleitungsgenossenschaft Terpitz vom Gewässerlauf abgetrennt worden. Durch diese Maßnahmen soll ein Beitrag zur ökologischen Entwicklung des Fließgewässers geleistet werden.
Im Rahmen des Verfahrens galt es insbesondere, die Maßgaben des Denkmalschutzes, der Trinkwasserversorgung und des Fischartenschutzes zu berücksichtigen. Breiten Raum beanspruchten aber auch die vielfältigen Anforderungen des Naturschutzes. So beherbergt der Laubwald am Standort des Hochwasserrückhalteckens zahlreiche Fledermausarten. Zur Errichtung des Absperrbauwerks müssen jedoch etwa 6.000 Quadratmeter dieses Laubwaldes gerodet werden. Um die ökologischen Funktionen des Gebietes für die Fledermausfauna dennoch zu bewahren, sind zahlreiche Ausgleichsmaßnahmen wie beispielsweise Ersatzpflanzungen oder der Bau von Fledermauskästen geplant.
Des Weiteren spielten private Einwendungen und Betroffenheiten eine wichtige Rolle. Die Einwendungen wurden mit den Bürgerinnen und Bürgern in einem Erörterungstermin besprochen. Im Ergebnis wurde unter anderem die Linienführung der Baustraße geändert. Statt einer geplanten separaten Baustraße, die über landwirtschaftliche Nutzflächen führen sollte, werden nunmehr weitestgehend vorhandene Wege genutzt. Damit wurde einer Kernforderung von zahlreichen Einwendungen entsprochen.
Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden demnächst in Frohburg und Geithain öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Zeit und Ort der Auslegung werden rechtzeitig bekannt gemacht. Zeitgleich können die Unterlagen dann auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen eingesehen werden.
Zum Hintergrund - Denkmalschutz:
Im Bereich des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens befinden sich wesentliche Bestandteile einer der wenigen genossenschaftlichen Trinkwasserversorgungsanlagen im Freistaat Sachsen. Die um 1912 errichtete Trinkwasserversorgungsanlage der Wasserleitungsgenossenschaft Terpitz liefert seit mehr als hundert Jahren zuverlässig Trinkwasser für die Ortslage Terpitz. Sie steht aufgrund ihrer technik- und ortsgeschichtlichen Bedeutung unter Denkmalschutz. Die Trinkwasserförderpumpe wird durch Wasserkraft angetrieben. Da die Antriebswasserleitung die Trasse des zukünftigen Absperrbauwerkes kreuzt, muss sie im Rahmen des Vorhabens teilweise umverlegt werden.
„Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet der Bau des Rückhaltebeckens im Kohrener Land ein großes Plus an Sicherheit im Falle eines Hochwassers. Ein funktionierender Hochwasserschutz - das wissen wir im Freistaat Sachsen aus leidvoller Erfahrung sehr gut – reduziert die Risiken für Menschen, Gebäude, Infrastruktur und hilft dabei, dass teure Wiederaufbaumaßnahmen vermieden werden können. Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass das langwierige Verfahren nun endlich zum Abschluss gebracht werden konnte“, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.
Mit dem Hochwasserrückhaltebecken sollen die Scheitelabflüsse in der Wyhra gemindert und damit der Hochwasserschutz für die Städte Frohburg und Borna verbessert werden. Auch die am Obergräfenhainer-Rathendorfer Bach liegenden Ortschaften Terpitz und Kohren-Sahlis sollen vor Hochwasserereignissen geschützt werden, wie sie statistisch gesehen einmal in 100 Jahren auftreten.
Geplant ist ein 150 Meter langer Absperrdamm. Dieser wird eine Höhe von 9,30 Meter über der Gewässersohle des Rattebachs und an der Dammkrone eine Breite von vier Metern erreichen. Im Falle eines Hochwassers würde der Damm etwa 218.500 Kubikmeter Wasser zurückhalten können. Die maximale Einstaufläche würde dann 118.000 Quadratmeter umfassen.
Zudem soll im Rahmen des Großprojekts ein befestigter Bachabschnitt renaturiert und ein abgetrennter Altarm des Rattebachs wieder angeschlossen werden. Der Altarm war um 1912 zur Errichtung des Wehres der Wasserleitungsgenossenschaft Terpitz vom Gewässerlauf abgetrennt worden. Durch diese Maßnahmen soll ein Beitrag zur ökologischen Entwicklung des Fließgewässers geleistet werden.
Im Rahmen des Verfahrens galt es insbesondere, die Maßgaben des Denkmalschutzes, der Trinkwasserversorgung und des Fischartenschutzes zu berücksichtigen. Breiten Raum beanspruchten aber auch die vielfältigen Anforderungen des Naturschutzes. So beherbergt der Laubwald am Standort des Hochwasserrückhalteckens zahlreiche Fledermausarten. Zur Errichtung des Absperrbauwerks müssen jedoch etwa 6.000 Quadratmeter dieses Laubwaldes gerodet werden. Um die ökologischen Funktionen des Gebietes für die Fledermausfauna dennoch zu bewahren, sind zahlreiche Ausgleichsmaßnahmen wie beispielsweise Ersatzpflanzungen oder der Bau von Fledermauskästen geplant.
Des Weiteren spielten private Einwendungen und Betroffenheiten eine wichtige Rolle. Die Einwendungen wurden mit den Bürgerinnen und Bürgern in einem Erörterungstermin besprochen. Im Ergebnis wurde unter anderem die Linienführung der Baustraße geändert. Statt einer geplanten separaten Baustraße, die über landwirtschaftliche Nutzflächen führen sollte, werden nunmehr weitestgehend vorhandene Wege genutzt. Damit wurde einer Kernforderung von zahlreichen Einwendungen entsprochen.
Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden demnächst in Frohburg und Geithain öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Zeit und Ort der Auslegung werden rechtzeitig bekannt gemacht. Zeitgleich können die Unterlagen dann auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen eingesehen werden.
Zum Hintergrund - Denkmalschutz:
Im Bereich des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens befinden sich wesentliche Bestandteile einer der wenigen genossenschaftlichen Trinkwasserversorgungsanlagen im Freistaat Sachsen. Die um 1912 errichtete Trinkwasserversorgungsanlage der Wasserleitungsgenossenschaft Terpitz liefert seit mehr als hundert Jahren zuverlässig Trinkwasser für die Ortslage Terpitz. Sie steht aufgrund ihrer technik- und ortsgeschichtlichen Bedeutung unter Denkmalschutz. Die Trinkwasserförderpumpe wird durch Wasserkraft angetrieben. Da die Antriebswasserleitung die Trasse des zukünftigen Absperrbauwerkes kreuzt, muss sie im Rahmen des Vorhabens teilweise umverlegt werden.