Medieninformationen 2023
[002/2023 - 10.01.2023]
Radweg südlich von Lenz kann gebaut werden
Landesdirektion Sachsen genehmigt straßenbegleitenden Radweg an der Staatsstraße S 81 im Landkreis Meißen
Die Landesdirektion Sachsen hat den Bau eines Radweges südlich von Lenz, einem Ortsteil der Gemeinde Priestewitz, genehmigt. Im Auftrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr wird das Vorhaben von der LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen GmbH realisiert.
„Schülerinnen und Schüler der Grundschule in Lenz aufgepasst: In Zukunft könnt ihr deutlich sicherer zur Schule radeln. Ich freue mich mit euren Eltern, dass das Radfahren für euch nun viel einfacher wird - zumal es gesund ist und Spaß macht.“ informiert Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.
Der Radweg ist zwischen dem südlichen Ortsausgang von Lenz und der Einmündung des Dallwitzer Weges entlang der westlichen Seite der Staatsstraße S 81 geplant. Seine Länge wird 950 Meter betragen, die Breite 2,50 Meter. Der Radweg ist für den Zweirichtungsbetrieb ausgelegt.
Mit dem Bau des Radwegs wird sich die Verkehrssicherheit im Allgemeinen und die Sicherheit für Radfahrer im Besonderen verbessern, da Fahrradverkehr und motorisierter Verkehr getrennt geführt werden.
Der Planfeststellungsbeschluss wird vor Ort öffentlich ausgelegt. Auslegungsort und Auslegungszeitraum werden vorab öffentlich bekannt gemacht.
„Schülerinnen und Schüler der Grundschule in Lenz aufgepasst: In Zukunft könnt ihr deutlich sicherer zur Schule radeln. Ich freue mich mit euren Eltern, dass das Radfahren für euch nun viel einfacher wird - zumal es gesund ist und Spaß macht.“ informiert Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.
Der Radweg ist zwischen dem südlichen Ortsausgang von Lenz und der Einmündung des Dallwitzer Weges entlang der westlichen Seite der Staatsstraße S 81 geplant. Seine Länge wird 950 Meter betragen, die Breite 2,50 Meter. Der Radweg ist für den Zweirichtungsbetrieb ausgelegt.
Mit dem Bau des Radwegs wird sich die Verkehrssicherheit im Allgemeinen und die Sicherheit für Radfahrer im Besonderen verbessern, da Fahrradverkehr und motorisierter Verkehr getrennt geführt werden.
Der Planfeststellungsbeschluss wird vor Ort öffentlich ausgelegt. Auslegungsort und Auslegungszeitraum werden vorab öffentlich bekannt gemacht.