Medieninformationen 2023
[025/2023 - 18.04.2023]
Landeshauptstadt Dresden: Doppelhaushalt ohne neue Kredite
Mit Bescheid vom 13. April 2023 hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) den zuvor vom Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden beschlossenen Haushalt für die Jahre 2023 und 2024 zum Vollzug freigegeben. Die Landeshauptstadt Dresden hält weiter an ihrem Verschuldungsverbot fest und hat für beide Haushaltsjahre keine Kreditaufnahmen vorgesehen.
Der Ergebnishaushalt hat in beiden Haushaltsjahren ein Volumen von jeweils rund 2,2 Milliarden Euro. Für Investitionen sind im Haushaltsjahr 2023 Ausgaben in Höhe von rund 425 Millionen Euro und im Folgejahr von rund 384 Millionen Euro vorgesehen. Hiervon entfallen allein auf Baumaßnahmen circa 275 Millionen Euro (2023) und 248 Millionen Euro (2024). Unverändert liegt der Schwerpunkt dabei auf dem Schulhausbau.
Die Landeshauptstadt Dresden kann trotz der durch steigende Preise erschwerten Rahmenbedingungen den Haushaltsausgleich erreichen. Dabei gelingt es Dresden in beiden Haushaltsjahren nicht, Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen zu erwirtschaften. Diese können daher nur durch den Verbrauch vorhandener Rücklagen im geplanten Umfang umgesetzt werden.
Diese Reserven werden jedoch im Jahr 2024 aufgezehrt sein. Dadurch stehen aktuell keine ausreichenden Gelder zur Verfügung, um die weiteren geplanten Ausgaben zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund hat die Landesdirektion die Stadt beauflagt, ihre Finanzplanung fortzuschreiben. Damit soll sichergestellt werden, dass auch in künftigen Haushaltsjahren ausreichend liquide Mittel zur Finanzierung der geplanten Auszahlungen verfügbar sind.
Bis dahin kann die Landeshauptstadt Dresden einen Teil der geplanten Verpflichtungsermächtigungen noch nicht eingehen. Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt, welche die Verwaltung ermächtigt, Zahlungsverpflichtungen einzugehen, die erst in künftigen Haushaltsjahren beglichen werden müssen.
Angesichts latenter Haushaltsrisiken hat die Landesdirektion Sachsen auch für die Zukunft eine sparsame Haushaltsführung angemahnt. Zudem muss die Landeshauptstadt Dresden die grundsätzliche Frage klären, ob das Investitionsprogramm auf dem aktuellen Niveau fortgesetzt werden kann und wie es künftig finanziert werden soll. Die bisher dafür genutzten Reserven werden mittelfristig nicht mehr zur Verfügung stehen.
Zusammen mit der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Dresden war auch über die Wirtschaftspläne der städtischen Eigenbetriebe zu entscheiden. Für das „Städtische Klinikum Dresden“ genehmigte die Landesdirektion die vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 6,8 Millionen Euro im Jahr 2023 und 11,3 Millionen Euro im Jahr 2024 sowie weitere Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 11,3 Millionen Euro (2023) und rund 3,7 Millionen Euro (2024). Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Sportstätten Dresden“ konnten darüber hinaus die für das Jahr 2023 vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von circa 12,7 Millionen Euro sowie die im Jahr 2024 geplante Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 16 Millionen Euro genehmigt werden.
Der Ergebnishaushalt hat in beiden Haushaltsjahren ein Volumen von jeweils rund 2,2 Milliarden Euro. Für Investitionen sind im Haushaltsjahr 2023 Ausgaben in Höhe von rund 425 Millionen Euro und im Folgejahr von rund 384 Millionen Euro vorgesehen. Hiervon entfallen allein auf Baumaßnahmen circa 275 Millionen Euro (2023) und 248 Millionen Euro (2024). Unverändert liegt der Schwerpunkt dabei auf dem Schulhausbau.
Die Landeshauptstadt Dresden kann trotz der durch steigende Preise erschwerten Rahmenbedingungen den Haushaltsausgleich erreichen. Dabei gelingt es Dresden in beiden Haushaltsjahren nicht, Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen zu erwirtschaften. Diese können daher nur durch den Verbrauch vorhandener Rücklagen im geplanten Umfang umgesetzt werden.
Diese Reserven werden jedoch im Jahr 2024 aufgezehrt sein. Dadurch stehen aktuell keine ausreichenden Gelder zur Verfügung, um die weiteren geplanten Ausgaben zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund hat die Landesdirektion die Stadt beauflagt, ihre Finanzplanung fortzuschreiben. Damit soll sichergestellt werden, dass auch in künftigen Haushaltsjahren ausreichend liquide Mittel zur Finanzierung der geplanten Auszahlungen verfügbar sind.
Bis dahin kann die Landeshauptstadt Dresden einen Teil der geplanten Verpflichtungsermächtigungen noch nicht eingehen. Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt, welche die Verwaltung ermächtigt, Zahlungsverpflichtungen einzugehen, die erst in künftigen Haushaltsjahren beglichen werden müssen.
Angesichts latenter Haushaltsrisiken hat die Landesdirektion Sachsen auch für die Zukunft eine sparsame Haushaltsführung angemahnt. Zudem muss die Landeshauptstadt Dresden die grundsätzliche Frage klären, ob das Investitionsprogramm auf dem aktuellen Niveau fortgesetzt werden kann und wie es künftig finanziert werden soll. Die bisher dafür genutzten Reserven werden mittelfristig nicht mehr zur Verfügung stehen.
Zusammen mit der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Dresden war auch über die Wirtschaftspläne der städtischen Eigenbetriebe zu entscheiden. Für das „Städtische Klinikum Dresden“ genehmigte die Landesdirektion die vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 6,8 Millionen Euro im Jahr 2023 und 11,3 Millionen Euro im Jahr 2024 sowie weitere Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 11,3 Millionen Euro (2023) und rund 3,7 Millionen Euro (2024). Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Sportstätten Dresden“ konnten darüber hinaus die für das Jahr 2023 vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von circa 12,7 Millionen Euro sowie die im Jahr 2024 geplante Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 16 Millionen Euro genehmigt werden.