Medieninformationen 2023
[026/2023 - 03.05.2023]
Wiedemar: Standortentwicklung für Industrieansiedlung nimmt erste Planungshürde
Landesdirektion Sachsen lässt Abweichung von Zielen der Raumordnung zu
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat das raumordnerische Zielabweichungsverfahren für die Planung des Industrievorsorgegebietes Wiedemar im Landkreis Nordsachsen abgeschlossen.
„Gute Nachrichten für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Freistaates Sachsen: Mit dem positiven Bescheid zur Zielabweichung können wir der weiteren Entwicklung des Industrievorsorgegebietes Wiedemar den Weg ebnen. Mein Haus hat den vorgelegten Antrag intensiv und durchaus auch kritisch geprüft. Wir konnten feststellen, dass das Gebiet ein idealer Standort für die Ansiedlung von überregional bedeutsamen industriellen Großvorhaben mit sehr hohem Flächenbedarf ist.“ informiert Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. Sie führt weiter aus: „Großansiedlungen mit mehreren Tausend Arbeitsplätzen kommen der gesamten Region zugute. Und damit verbunden sind in aller Regel Folgeinvestitionen von Zulieferern - der Mittelstand und das Handwerk werden gestärkt. Nicht zuletzt ist es im Hinblick auf den anstehenden Strukturwandel essentiell, die Voraussetzungen für genügend sichere und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen. In einem Satz: Mit dem Zielabweichungsbescheid ist ein weiterer wichtiger Meilenstein für ein starkes Stück Zukunft in Sachsen erreicht.“
Die Nähe zum Flughafen Leipzig/Halle sowie zu zwei Autobahnen machen den Standort attraktiv. Ein Nachteil des Standortes war bislang, dass noch kein Baurecht für potenzielle Ansiedlungen vorhanden war. Die Gemeinde Wiedemar will mit Unterstützung des Landkreises Nordsachsen und des Freistaates Sachsen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für derartige Ansiedlungen schaffen.
Das zu entwickelnde Industrievorsorgegebiet Wiedemar umfasst eine Fläche von mehr als 400 Hektar. Es umfasst den Bereich zwischen den Ortslagen Pohritzsch und Zschernitz im Westen, Storkwitz im Osten und Kyhna im Süden und wird in nördlicher Richtung durch die Kreisstraße K 7440 und die Bundesstraße B 183a begrenzt.
Das raumordnerische Zielabweichungsverfahren war unter anderem erforderlich, da das Plangebiet im Regionalplan teilweise als Vorranggebiet für Landwirtschaft festgelegt ist.
Die Landesdirektion Sachsen hat die Zulassung der Zielabweichung mit Maßgaben verbunden. Unter anderem ist zu gewährleisten, dass ausschließlich großflächige, überregional bedeutsame Industrieansiedlungen zulässig sind. Des Weiteren ist die Inanspruchnahme von Flächen so gering wie möglich zu halten. Die Frage einer geeigneten Verwertung der hochwertigen landwirtschaftlichen Oberböden wird im Rahmen eines noch aufzustellenden Bodenverwertungskonzeptes zu klären sein. Das in Planung befindliche Industrievorsorgegebiet Wiedemar befindet sich in einem „Gebiet zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“. Aus diesem Grund darf das Wasserrückhaltevermögen in diesem Bereich nicht verschlechtert werden – es soll vielmehr im Interesse des vorbeugenden Hochwasserschutzes wenn möglich verbessert werden.
Hintergrund:
Ein Zielabweichungsverfahren ermöglicht es, bei raumbedeutsamen Vorhaben von bindenden Zielen der Raumordnung ausnahmsweise abzuweichen. Ein Zielabweichungsverfahren ist ein Ausnahmeinstrument für atypische Einzelfälle, die bei der Regionalplanaufstellung (noch) nicht erkennbar waren und somit bei der Zielformulierung nicht berücksichtigt wurden.
„Gute Nachrichten für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Freistaates Sachsen: Mit dem positiven Bescheid zur Zielabweichung können wir der weiteren Entwicklung des Industrievorsorgegebietes Wiedemar den Weg ebnen. Mein Haus hat den vorgelegten Antrag intensiv und durchaus auch kritisch geprüft. Wir konnten feststellen, dass das Gebiet ein idealer Standort für die Ansiedlung von überregional bedeutsamen industriellen Großvorhaben mit sehr hohem Flächenbedarf ist.“ informiert Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. Sie führt weiter aus: „Großansiedlungen mit mehreren Tausend Arbeitsplätzen kommen der gesamten Region zugute. Und damit verbunden sind in aller Regel Folgeinvestitionen von Zulieferern - der Mittelstand und das Handwerk werden gestärkt. Nicht zuletzt ist es im Hinblick auf den anstehenden Strukturwandel essentiell, die Voraussetzungen für genügend sichere und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen. In einem Satz: Mit dem Zielabweichungsbescheid ist ein weiterer wichtiger Meilenstein für ein starkes Stück Zukunft in Sachsen erreicht.“
Die Nähe zum Flughafen Leipzig/Halle sowie zu zwei Autobahnen machen den Standort attraktiv. Ein Nachteil des Standortes war bislang, dass noch kein Baurecht für potenzielle Ansiedlungen vorhanden war. Die Gemeinde Wiedemar will mit Unterstützung des Landkreises Nordsachsen und des Freistaates Sachsen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für derartige Ansiedlungen schaffen.
Das zu entwickelnde Industrievorsorgegebiet Wiedemar umfasst eine Fläche von mehr als 400 Hektar. Es umfasst den Bereich zwischen den Ortslagen Pohritzsch und Zschernitz im Westen, Storkwitz im Osten und Kyhna im Süden und wird in nördlicher Richtung durch die Kreisstraße K 7440 und die Bundesstraße B 183a begrenzt.
Das raumordnerische Zielabweichungsverfahren war unter anderem erforderlich, da das Plangebiet im Regionalplan teilweise als Vorranggebiet für Landwirtschaft festgelegt ist.
Die Landesdirektion Sachsen hat die Zulassung der Zielabweichung mit Maßgaben verbunden. Unter anderem ist zu gewährleisten, dass ausschließlich großflächige, überregional bedeutsame Industrieansiedlungen zulässig sind. Des Weiteren ist die Inanspruchnahme von Flächen so gering wie möglich zu halten. Die Frage einer geeigneten Verwertung der hochwertigen landwirtschaftlichen Oberböden wird im Rahmen eines noch aufzustellenden Bodenverwertungskonzeptes zu klären sein. Das in Planung befindliche Industrievorsorgegebiet Wiedemar befindet sich in einem „Gebiet zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“. Aus diesem Grund darf das Wasserrückhaltevermögen in diesem Bereich nicht verschlechtert werden – es soll vielmehr im Interesse des vorbeugenden Hochwasserschutzes wenn möglich verbessert werden.
Hintergrund:
Ein Zielabweichungsverfahren ermöglicht es, bei raumbedeutsamen Vorhaben von bindenden Zielen der Raumordnung ausnahmsweise abzuweichen. Ein Zielabweichungsverfahren ist ein Ausnahmeinstrument für atypische Einzelfälle, die bei der Regionalplanaufstellung (noch) nicht erkennbar waren und somit bei der Zielformulierung nicht berücksichtigt wurden.