Medieninformationen 2023
[028/2023 - 09.05.2023]
Vogtlandkreis: Eigene Rücklagen ermöglichen Haushaltsausgleich
Die Landesdirektion Sachsen hat den Doppelhaushalt des Vogtlandkreises für 2023 und 2024 zum Vollzug freigegeben. Auch vorgesehene Kreditaufnahmen in Höhe von 12.045.500 Euro in 2023 und in Höhe von 14.607.200 Euro in 2024 wurden genehmigt.
Der Haushaltsplan 2023 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von rund 337 Millionen Euro. Im Jahr 2024 sind es rund 354 Millionen Euro. Investitionen können im Umfang von rund 67 Millionen Euro pro Haushaltsjahr getätigt werden. Der Großteil der Mittel fließt in den Breitbandausbau und in Straßenbaumaßnahmen.
Der Haushaltsausgleich des Vogtlandkreises kann in beiden Haushaltsjahren nur durch die Verrechnung mit dem Basiskapital und den in den Vorjahren erwirtschafteten Rücklagen erreicht werden. Diese konnte der Vogtlandkreis durch seine strikte Haushaltskonsolidierung in den Jahren 2015 bis 2020 bilden. Sie verhilft dem Landkreis auch im mittelfristigen Finanzplan bis 2027 zum Haushaltsausgleich.
Allerdings werden die Rücklagen und die liquiden Mittel langfristig aufgebraucht sein. Hinzu kommt eine stetig steigende Verschuldung des Landkreises. Diese Umstände liefern deutliche Hinweise auf eine Einschränkung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit.
Dem Vogtlandkreis gelingt es nicht, Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen zu erwirtschaften. Vor diesem Hintergrund ist er gezwungen, Kredite für den nicht durch Fördermittel gedeckten Finanzbedarf aufzunehmen. Auch im Finanzplanungszeitraum bis 2027 plant der Landkreis aktuell weitere Kreditaufnahmen. Insgesamt übersteigt er so bereits am Ende des Haushaltsjahres den kritischen Verschuldungsrichtwert von 250 Euro je Einwohner.
Zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise hat das Sächsische Staatsministeriums des Innern per Erlass haushaltsrechtliche Erleichterungen zugelassen. Diese sollen trotz der akuten Auswirkungen auf die kommunalen Finanzen die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherstellen. Im Hinblick auf die so gewährten Haushaltserleichterungen hat die Landesdirektion Sachsen trotz der eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit des Landkreises die Kreditaufnahmen zur Investitionsfinanzierung in der aktuellen Haushaltssatzung genehmigt.
Dem Vogtlandkreis wurde jedoch aufgegeben, seine Finanzierungsstrategie zu überdenken. Die Überschreitung des Verschuldungsrichtwertes deutet darauf hin, dass der Landkreis perspektivisch erneut in eine kritische Haushaltslage geraten könnte. Sollte sich im nächsten Doppelhaushaltsjahr die Finanzlage des Vogtlandkreises nicht wesentlich verbessern, könnte eine erneute Aufnahme von Krediten versagt werden.
Der Haushaltsplan 2023 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von rund 337 Millionen Euro. Im Jahr 2024 sind es rund 354 Millionen Euro. Investitionen können im Umfang von rund 67 Millionen Euro pro Haushaltsjahr getätigt werden. Der Großteil der Mittel fließt in den Breitbandausbau und in Straßenbaumaßnahmen.
Der Haushaltsausgleich des Vogtlandkreises kann in beiden Haushaltsjahren nur durch die Verrechnung mit dem Basiskapital und den in den Vorjahren erwirtschafteten Rücklagen erreicht werden. Diese konnte der Vogtlandkreis durch seine strikte Haushaltskonsolidierung in den Jahren 2015 bis 2020 bilden. Sie verhilft dem Landkreis auch im mittelfristigen Finanzplan bis 2027 zum Haushaltsausgleich.
Allerdings werden die Rücklagen und die liquiden Mittel langfristig aufgebraucht sein. Hinzu kommt eine stetig steigende Verschuldung des Landkreises. Diese Umstände liefern deutliche Hinweise auf eine Einschränkung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit.
Dem Vogtlandkreis gelingt es nicht, Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen zu erwirtschaften. Vor diesem Hintergrund ist er gezwungen, Kredite für den nicht durch Fördermittel gedeckten Finanzbedarf aufzunehmen. Auch im Finanzplanungszeitraum bis 2027 plant der Landkreis aktuell weitere Kreditaufnahmen. Insgesamt übersteigt er so bereits am Ende des Haushaltsjahres den kritischen Verschuldungsrichtwert von 250 Euro je Einwohner.
Zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise hat das Sächsische Staatsministeriums des Innern per Erlass haushaltsrechtliche Erleichterungen zugelassen. Diese sollen trotz der akuten Auswirkungen auf die kommunalen Finanzen die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherstellen. Im Hinblick auf die so gewährten Haushaltserleichterungen hat die Landesdirektion Sachsen trotz der eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit des Landkreises die Kreditaufnahmen zur Investitionsfinanzierung in der aktuellen Haushaltssatzung genehmigt.
Dem Vogtlandkreis wurde jedoch aufgegeben, seine Finanzierungsstrategie zu überdenken. Die Überschreitung des Verschuldungsrichtwertes deutet darauf hin, dass der Landkreis perspektivisch erneut in eine kritische Haushaltslage geraten könnte. Sollte sich im nächsten Doppelhaushaltsjahr die Finanzlage des Vogtlandkreises nicht wesentlich verbessern, könnte eine erneute Aufnahme von Krediten versagt werden.