Medieninformationen 2023
[056/2023 - 30.08.2023]
Ende des Durchgangsverkehrs für Bürgerinnen und Bürger von Flöha in Sicht
Landesdirektion Sachsen genehmigt 2. Bauabschnitt der B 173 zwischen Flöha und Falkenau
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 29. August 2023 das Straßenbauvorhaben „B 173, Verlegung Flöha“ genehmigt. Der geplante Abschnitt ist 1,7 Kilometer lang und verbindet den Stadtrand von Flöha mit dem Gewerbegebiet Falkenau.
„Die langersehnte Ortsumfahrung ist von hoher Bedeutung für die Menschen in Flöha und die umliegenden Regionen. Mit dieser Baumaßnahme wird das Stadtzentrum dauerhaft vom Schwerlastverkehr entlastet. Für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet das eine deutliche Steigerung der Wohn- und Lebensqualität, aber auch eine erhebliche Reduzierung der gesundheitlichen Risiken, die beispielsweise mit Lärm, Feinstaub und Abgasen verbunden sind. Und nicht zuletzt verringert sich das Unfallrisiko, das bei hohem Verkehrsaufkommen gerade für Radfahrer, Kinder und ältere Menschen besteht. Der nun vorliegende Planfeststellungsbeschluss trägt selbstverständlich auch den hohen Anforderungen an den Umwelt- und Naturschutz Rechnung“, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. „Und bei einem Hochwasser werden die Erreichbarkeit von Flöha sowie die Verkehrsverbindungen nach Chemnitz und Freiberg gewährleistet. Alles in allem also eine Baumaßnahme, die für die Stadt, ihre Bürgerinnen und Bürger sowie für die Region einen enormen Nutzen haben wird“, führt die Präsidentin weiter aus.
Konkret genehmigt wurde ein 1,7 Kilometer langer Streckenneubau der B 173 zwischen der Kernstadt Flöha und dem Ortsteil Falkenau. Der Abschnitt schließt am südöstlichen Stadtrand von Flöha an die Staatsstraße 223 an. Im weiteren Verlauf quert er die Bahnstrecken Dresden-Werdau und Flöha-Reitzenhain sowie das Flöhatal mittels einer Brücke. Außerorts bindet er an die bestehende B 173 am Gewerbepark Flöha/Falkenau an.
Eine 575 Meter lange Brücke soll im Verlauf der Trasse in einer Höhe von rund 15 Metern über die Flöhainsel zwischen dem Fluss Flöha und dem Mühlgraben führen. Hierfür müssen 2 der insgesamt 10 zu errichtenden Brückenpfeiler auf der Insel gegründet werden.
Das Planfeststellungsverfahren war äußerst aufwendig, da der zu querende Flöhaverlauf und der angrenzende Uferbereich einen nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FHH-Richtlinie) der Europäischen Union besonders geschützten Naturraum betreffen. Die Pläne mussten im Laufe des Verfahrens mehrfach angepasst und ausgelegt werden. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens wurden weitere Varianten für den Verlauf der Trasse untersucht, jedoch als nicht vorzugswürdig bewertet.
Bei Teilen der Flöhainsel handelt es sich um einen besonders hochwertigen Naturraum. Insbesondere die erforderlichen temporären baulichen Eingriffe führen nach intensiver Prüfung durch die Planfeststellungsbehörde jedoch nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Areals. Um die notwendigen Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen, wurden umfangreiche Maßnahmen in den Planfeststellungsbeschluss aufgenommen. Dazu gehören unter anderem Aufforstungen, Flächenaufwertungen und die Entwicklung von Extensivgrünland. Die während des Baus beanspruchten Flächen werden nach Abschluss der Bauarbeiten wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt.
Der Planfeststellungsbeschluss ist sofort vollziehbar. Gegen den Planfeststellungsbeschluss ist der Rechtsweg eröffnet. Aussagen zum Baubeginn können daher nicht getroffen werden.
Der Planfeststellungsbeschluss wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die genehmigten Planunterlagen sowie Gutachten werden in der Stadt Flöha sowie in der Gemeinde Leubsdorf zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Hierzu erfolgt rechtzeitig eine entsprechende Bekanntmachung.
Hintergrund
Die B 173 verbindet Flöha, Freiberg und Oederan mit Chemnitz. Die Bundesstraße ist mit der nördlich parallel verlaufenden Autobahn A 4 ein wichtiges Verbindungsglied im Bereich der überregionalen Verbindungsachse zwischen Chemnitz und Dresden. Gleichermaßen hat die Staatsstraße S 223 Bedeutung für die Anbindung des Erzgebirgsraumes an das überregionale Straßennetz.
Der Neubau der B 173 ist in zwei Bauabschnitte gegliedert.
Die Bauarbeiten für den 1. Bauabschnitt von Niederwiesa zum Anschlusspunkt an die S 223 sowie die S 223 selbst wurden am 17. Dezember 2012 für den Verkehr freigegeben. Die Kosten für diesen ersten Bauabschnitt, der Voraussetzung für den jetzt genehmigten zweiten Bauabschnitt war, beliefen sich auf rund 38 Millionen Euro.
Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss vom 11. Dezember 2007 für den Neubau der B 173 wurde beklagt. In einem gerichtlichen Vergleich wurde 2009 seitens des Freistaates Sachsen zugesagt, ein Verfahren für den zweiten Bauabschnitt mit einer ergebnisoffenen Variantenuntersuchung zur Querung der Flöha durchzuführen.
Der 2. Bauabschnitt befindet sich seit 2015 im Verfahren und konnte nun mit Planfeststellungsbeschluss vom 29. August 2023 genehmigt werden.
Antragstellerin ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH. Die Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan als erforderlich enthalten. Die DEGES plant das Projekt. Nach Bestandskraft des Beschlusses wird die DEGES das Projekt zur Baudurchführung an den Freistaat Sachsen übergeben.
Anlage: Ortsumfahrung Flöha, 2. Bauabschnitt
„Die langersehnte Ortsumfahrung ist von hoher Bedeutung für die Menschen in Flöha und die umliegenden Regionen. Mit dieser Baumaßnahme wird das Stadtzentrum dauerhaft vom Schwerlastverkehr entlastet. Für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet das eine deutliche Steigerung der Wohn- und Lebensqualität, aber auch eine erhebliche Reduzierung der gesundheitlichen Risiken, die beispielsweise mit Lärm, Feinstaub und Abgasen verbunden sind. Und nicht zuletzt verringert sich das Unfallrisiko, das bei hohem Verkehrsaufkommen gerade für Radfahrer, Kinder und ältere Menschen besteht. Der nun vorliegende Planfeststellungsbeschluss trägt selbstverständlich auch den hohen Anforderungen an den Umwelt- und Naturschutz Rechnung“, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. „Und bei einem Hochwasser werden die Erreichbarkeit von Flöha sowie die Verkehrsverbindungen nach Chemnitz und Freiberg gewährleistet. Alles in allem also eine Baumaßnahme, die für die Stadt, ihre Bürgerinnen und Bürger sowie für die Region einen enormen Nutzen haben wird“, führt die Präsidentin weiter aus.
Konkret genehmigt wurde ein 1,7 Kilometer langer Streckenneubau der B 173 zwischen der Kernstadt Flöha und dem Ortsteil Falkenau. Der Abschnitt schließt am südöstlichen Stadtrand von Flöha an die Staatsstraße 223 an. Im weiteren Verlauf quert er die Bahnstrecken Dresden-Werdau und Flöha-Reitzenhain sowie das Flöhatal mittels einer Brücke. Außerorts bindet er an die bestehende B 173 am Gewerbepark Flöha/Falkenau an.
Eine 575 Meter lange Brücke soll im Verlauf der Trasse in einer Höhe von rund 15 Metern über die Flöhainsel zwischen dem Fluss Flöha und dem Mühlgraben führen. Hierfür müssen 2 der insgesamt 10 zu errichtenden Brückenpfeiler auf der Insel gegründet werden.
Das Planfeststellungsverfahren war äußerst aufwendig, da der zu querende Flöhaverlauf und der angrenzende Uferbereich einen nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FHH-Richtlinie) der Europäischen Union besonders geschützten Naturraum betreffen. Die Pläne mussten im Laufe des Verfahrens mehrfach angepasst und ausgelegt werden. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens wurden weitere Varianten für den Verlauf der Trasse untersucht, jedoch als nicht vorzugswürdig bewertet.
Bei Teilen der Flöhainsel handelt es sich um einen besonders hochwertigen Naturraum. Insbesondere die erforderlichen temporären baulichen Eingriffe führen nach intensiver Prüfung durch die Planfeststellungsbehörde jedoch nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Areals. Um die notwendigen Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen, wurden umfangreiche Maßnahmen in den Planfeststellungsbeschluss aufgenommen. Dazu gehören unter anderem Aufforstungen, Flächenaufwertungen und die Entwicklung von Extensivgrünland. Die während des Baus beanspruchten Flächen werden nach Abschluss der Bauarbeiten wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt.
Der Planfeststellungsbeschluss ist sofort vollziehbar. Gegen den Planfeststellungsbeschluss ist der Rechtsweg eröffnet. Aussagen zum Baubeginn können daher nicht getroffen werden.
Der Planfeststellungsbeschluss wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die genehmigten Planunterlagen sowie Gutachten werden in der Stadt Flöha sowie in der Gemeinde Leubsdorf zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Hierzu erfolgt rechtzeitig eine entsprechende Bekanntmachung.
Hintergrund
Die B 173 verbindet Flöha, Freiberg und Oederan mit Chemnitz. Die Bundesstraße ist mit der nördlich parallel verlaufenden Autobahn A 4 ein wichtiges Verbindungsglied im Bereich der überregionalen Verbindungsachse zwischen Chemnitz und Dresden. Gleichermaßen hat die Staatsstraße S 223 Bedeutung für die Anbindung des Erzgebirgsraumes an das überregionale Straßennetz.
Der Neubau der B 173 ist in zwei Bauabschnitte gegliedert.
Die Bauarbeiten für den 1. Bauabschnitt von Niederwiesa zum Anschlusspunkt an die S 223 sowie die S 223 selbst wurden am 17. Dezember 2012 für den Verkehr freigegeben. Die Kosten für diesen ersten Bauabschnitt, der Voraussetzung für den jetzt genehmigten zweiten Bauabschnitt war, beliefen sich auf rund 38 Millionen Euro.
Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss vom 11. Dezember 2007 für den Neubau der B 173 wurde beklagt. In einem gerichtlichen Vergleich wurde 2009 seitens des Freistaates Sachsen zugesagt, ein Verfahren für den zweiten Bauabschnitt mit einer ergebnisoffenen Variantenuntersuchung zur Querung der Flöha durchzuführen.
Der 2. Bauabschnitt befindet sich seit 2015 im Verfahren und konnte nun mit Planfeststellungsbeschluss vom 29. August 2023 genehmigt werden.
Antragstellerin ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH. Die Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan als erforderlich enthalten. Die DEGES plant das Projekt. Nach Bestandskraft des Beschlusses wird die DEGES das Projekt zur Baudurchführung an den Freistaat Sachsen übergeben.
Anlage: Ortsumfahrung Flöha, 2. Bauabschnitt