Medieninformationen 2023
[058/2023 - 31.08.2023]
Sammelcharter bringt abgelehnte Asylbewerber zurück nach Tunesien
Am 30. August 2023 wurden acht abgelehnte Asylbewerber aus der Zuständigkeit des Freistaates Sachsen zurück nach Tunesien gebracht. Die Sammelrückführung startete vom Flughafen Leipzig-Halle.
Bei den Rückgeführten handelt es sich um männliche, volljährige tunesische Staatsbürger. Alle Personen sind verurteilte Straftäter. Sie waren zuletzt im Landkreis Zwickau, in Justizvollzugsanstalten und einer Abschiebehafteinrichtung untergebracht.
Zusätzlich zu den in der Zuständigkeit des Freistaates Sachsen stehenden genannten Personen wurden neun Ausreisepflichtige aus der Zuständigkeit der Bundesländer Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg sowie aus der Zuständigkeit der Bundespolizei zurückgeführt.
Bei den Rückgeführten handelt es sich um männliche, volljährige tunesische Staatsbürger. Alle Personen sind verurteilte Straftäter. Sie waren zuletzt im Landkreis Zwickau, in Justizvollzugsanstalten und einer Abschiebehafteinrichtung untergebracht.
Zusätzlich zu den in der Zuständigkeit des Freistaates Sachsen stehenden genannten Personen wurden neun Ausreisepflichtige aus der Zuständigkeit der Bundesländer Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg sowie aus der Zuständigkeit der Bundespolizei zurückgeführt.