Medieninformationen 2024
[01/2024 - 12.01.2024]
Medizinstudium im Freistaat Sachsen außerhalb des Numerus Clausus
Bewerbung für einen Medizinstudienplatz über die Landarztquote vom 15. Januar bis 29. Februar 2024 möglich
»Der Countdown für das nächste Auswahlverfahren für die Sächsische Landarztquote läuft: Vom 15. Januar bis zum 29. Februar 2024 ist die Bewerbung auf einen Medizinstudienplatz in Sachsen für das Wintersemester 2024/2025 möglich«, informiert Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. »Gesucht sind engagierte junge Menschen, die ihre Zukunft als Hausärzte in den ländlichen Regionen Sachsens sehen. Nutzen Sie diese Chance und bewerben Sie sich für das begehrte Landarztstudium!«
Bewerbungen sind innerhalb des genannten Zeitraumes ausschließlich über die Online-Bewerbungsplattform auf Amt24 möglich.
Mit der Landarztquote ermöglicht der Freistaat Sachsen den Zugang zum Medizinstudium auch außerhalb des Numerus Clausus. Seit dem Wintersemester 2022/2023 werden so 6,5 Prozent der Medizinstudienplätze – das heißt für den nächsten Jahrgang 40 Plätze – an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss ihres Studiums und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum in Sachsen tätig zu sein. Studienorte sind Leipzig, Dresden oder Chemnitz.
Zweistufiges Bewerbungsverfahren
Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen ein zweistufiges Auswahlverfahren.
In der ersten Stufe werden insgesamt fünf im Sächsischen Landarztgesetz definierte Kriterien bewertet. Dabei finden bereits Aspekte Berücksichtigung, die für eine hausärztliche Tätigkeit in ländlichen Gebieten wichtig sind und die auf die Motivation für die Tätigkeit als Hausarzt auf dem Land schließen lassen. Neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und dem Ergebnis eines Studierfähigkeits- und Eignungstests kann bei der Vergabe der Plätze auch eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung oder ein bereits ausgeübter Beruf berücksichtigt werden. Auch bestimmte freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeiten werden positiv angerechnet. Für eine erfolgreiche Bewerbung müssen nicht alle dieser Kriterien erfüllt sein.
Wer die erste Stufe des Auswahlverfahrens erfolgreich absolviert, wird in der zweiten Stufe zu einem Auswahlgespräch eingeladen.
Online-Informationsveranstaltung
Am 29. Januar 2024 findet von 17:00 bis 18:30 Uhr eine webbasierte Informationsveranstaltung zum Bewerbungs-, Zulassungs- und Auswahlverfahren des Sächsischen Landarztgesetzes statt. Die Sächsische Landesärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesdirektion Sachsen stehen den Bewerberinnen und Bewerbern bei diesem Termin auch für Fragen zur Verfügung.
Die Veranstaltung wird als Videokonferenz durchgeführt.
Weiterführende Informationen zur Sächsischen Landarztquote finden Sie zudem auf dem Themenportal der LDS "Inneres, Soziales und Gesundheit".
Bewerbungen sind innerhalb des genannten Zeitraumes ausschließlich über die Online-Bewerbungsplattform auf Amt24 möglich.
Mit der Landarztquote ermöglicht der Freistaat Sachsen den Zugang zum Medizinstudium auch außerhalb des Numerus Clausus. Seit dem Wintersemester 2022/2023 werden so 6,5 Prozent der Medizinstudienplätze – das heißt für den nächsten Jahrgang 40 Plätze – an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss ihres Studiums und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum in Sachsen tätig zu sein. Studienorte sind Leipzig, Dresden oder Chemnitz.
Zweistufiges Bewerbungsverfahren
Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen ein zweistufiges Auswahlverfahren.
In der ersten Stufe werden insgesamt fünf im Sächsischen Landarztgesetz definierte Kriterien bewertet. Dabei finden bereits Aspekte Berücksichtigung, die für eine hausärztliche Tätigkeit in ländlichen Gebieten wichtig sind und die auf die Motivation für die Tätigkeit als Hausarzt auf dem Land schließen lassen. Neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und dem Ergebnis eines Studierfähigkeits- und Eignungstests kann bei der Vergabe der Plätze auch eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung oder ein bereits ausgeübter Beruf berücksichtigt werden. Auch bestimmte freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeiten werden positiv angerechnet. Für eine erfolgreiche Bewerbung müssen nicht alle dieser Kriterien erfüllt sein.
Wer die erste Stufe des Auswahlverfahrens erfolgreich absolviert, wird in der zweiten Stufe zu einem Auswahlgespräch eingeladen.
Online-Informationsveranstaltung
Am 29. Januar 2024 findet von 17:00 bis 18:30 Uhr eine webbasierte Informationsveranstaltung zum Bewerbungs-, Zulassungs- und Auswahlverfahren des Sächsischen Landarztgesetzes statt. Die Sächsische Landesärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesdirektion Sachsen stehen den Bewerberinnen und Bewerbern bei diesem Termin auch für Fragen zur Verfügung.
Die Veranstaltung wird als Videokonferenz durchgeführt.
Weiterführende Informationen zur Sächsischen Landarztquote finden Sie zudem auf dem Themenportal der LDS "Inneres, Soziales und Gesundheit".