Medieninformationen 2024
[018/2024 - 10.05.2024]
Kürzere Wege, sicheres Radfahren: Landesdirektion Sachsen genehmigt Radweg im Großenhainer Land
Die Landesdirektion Sachsen hat den Anbau eines Radweges an die Staatsstraße 81 zwischen Zschauitz und Lenz südlich von Großenhain genehmigt.
„Ob mit reiner Muskelkraft oder elektrisch unterstützt: Künftig wird es möglich sein, den Großenhainer Marktplatz in nur 15 Minuten mit dem Rad vom Priestewitzer Ortsteil Lenz aus zu erreichen – und das komfortabel und vor allem sicher!“ informiert Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. „Zugleich knüpft der neue Radweg das bestehende Netz dichter und macht damit das Fahrradfahren im Großenhainer Land für Alltagsradler und Touristen noch attraktiver“ so Kraushaar weiter.
Der geplante Weg ist 2,5 Meter breit, 1,5 Kilometer lang und als straßenbegleitender Zweirichtungs-Geh- und Radweg konzipiert. Er führt von der Einmündung des Weßnitzer Weges in Zschauitz bis zur Einmündung des Mühlenweges in Lenz. Zur Umgehung einer Geländeerhöhung verlässt die Strecke rund 400 Meter südlich von Zschauitz für 460 Meter seine ansonsten straßenparallele Führung. Zur Anbindung an den von Großenhain kommenden Radweg wird der Radverkehr in Zschauitz über die Großenhainer- und die Dorfstraße geführt. In Lenz wird der Radweg über den Mühlenweg mit dem innerörtlichen Mischverkehr verknüpft.
Zum Ausgleich der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft ist eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen. Zur Aufwertung des Fauna-Flora-Habitat-Gebiets „Hopfenbachtal“ wird der ehemalige Mühlgraben in Lenz größtenteils offengelegt, von Bauschutt befreit und als Versickerungsmulde für Niederschlagswasser ausgebildet. Darüber hinaus sind Baum- und Gehölzanpflanzungen sowie das Ansäen von Rasen auf einer Gesamtfläche von rund 650 Quadratmetern entlang des Geh- und Radweges geplant. In der Nähe von Goltzscha ist außerdem eine Waldaufforstung auf 700 m² bisheriger Ackerfläche vorgesehen.
Antragsteller und zukünftiger Bauherr ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen. Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange sowie den Einwendern zeitnah zugestellt. Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses in der Stadt Großenhain und der Gemeinde Priestewitz wird gesondert bekannt gegeben.
„Ob mit reiner Muskelkraft oder elektrisch unterstützt: Künftig wird es möglich sein, den Großenhainer Marktplatz in nur 15 Minuten mit dem Rad vom Priestewitzer Ortsteil Lenz aus zu erreichen – und das komfortabel und vor allem sicher!“ informiert Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. „Zugleich knüpft der neue Radweg das bestehende Netz dichter und macht damit das Fahrradfahren im Großenhainer Land für Alltagsradler und Touristen noch attraktiver“ so Kraushaar weiter.
Der geplante Weg ist 2,5 Meter breit, 1,5 Kilometer lang und als straßenbegleitender Zweirichtungs-Geh- und Radweg konzipiert. Er führt von der Einmündung des Weßnitzer Weges in Zschauitz bis zur Einmündung des Mühlenweges in Lenz. Zur Umgehung einer Geländeerhöhung verlässt die Strecke rund 400 Meter südlich von Zschauitz für 460 Meter seine ansonsten straßenparallele Führung. Zur Anbindung an den von Großenhain kommenden Radweg wird der Radverkehr in Zschauitz über die Großenhainer- und die Dorfstraße geführt. In Lenz wird der Radweg über den Mühlenweg mit dem innerörtlichen Mischverkehr verknüpft.
Zum Ausgleich der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft ist eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen. Zur Aufwertung des Fauna-Flora-Habitat-Gebiets „Hopfenbachtal“ wird der ehemalige Mühlgraben in Lenz größtenteils offengelegt, von Bauschutt befreit und als Versickerungsmulde für Niederschlagswasser ausgebildet. Darüber hinaus sind Baum- und Gehölzanpflanzungen sowie das Ansäen von Rasen auf einer Gesamtfläche von rund 650 Quadratmetern entlang des Geh- und Radweges geplant. In der Nähe von Goltzscha ist außerdem eine Waldaufforstung auf 700 m² bisheriger Ackerfläche vorgesehen.
Antragsteller und zukünftiger Bauherr ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen. Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange sowie den Einwendern zeitnah zugestellt. Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses in der Stadt Großenhain und der Gemeinde Priestewitz wird gesondert bekannt gegeben.