Medieninformationen 2024
[019/2024 - 17.05.2024]
Ausbau der Königsbrücker Straße in der Dresdner Neustadt genehmigt
Landesdirektion Sachsen erteilt Planfeststellungsbeschluss
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 16. Mai 2024 die Genehmigung für den Ausbau der Königsbrücker Straße zwischen Albertplatz und Stauffenbergallee erteilt.
Das Vorhaben umfasst den grundhaften Ausbau der Straßenbahnanlagen auf einer Länge von rund 1,5 Kilometern, sodass dort auch die neuen, größeren Stadtbahnwagen verkehren können. Die Haltestellen werden barrierefrei gestaltet und mit Fahrgastinformationssystemen ausgestattet.
Des Weiteren ist der Ausbau der Fahrbahnen und Gehwege geplant. Dabei wird der Verkehrsraum vollständig barrierefrei gestaltet. Für den Radverkehr werden separate Radfahrstreifen entlang der Königsbrücker Straße sowie an dem vom Vorhaben umfassten Teil des Bischofsweges (zwischen Förstereistraße und Schönbrunnstraße) geschaffen.
Die Planung sieht den Neubau von separaten Park- und Lieferflächen sowie die Anlage von Straßenbegleitgrün vor. Die unterirdischen Versorgungsleitungen werden erneuert.
Das Planfeststellungsverfahren gestaltete sich wegen der vielen Betroffenheiten in Mitten der Dresdner Neustadt sehr komplex. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger beteiligten sich daran. Über 400 Einwendungen, darunter eine Sammeleinwendung mit ca. 5.000 Unterschriften, wurden von LDS geprüft und bewertet.
Aufgrund der Einwendungen überarbeitete die Landeshauptstadt Dresden die Ausgangsplanung. So wurde unter anderem die Führung des Radverkehrs optimiert und die kleine Flatterulme an der Königsbrücker Straße 49 kann erhalten bleiben.
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Landeshauptstadt Dresden öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird rechtzeitig im Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden, im Sächsischen Amtsblatt und in der Tagespresse bekannt gemacht. Darüber hinaus wird die Bekanntmachung einschließlich des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen auf der Internetseite der LDS und im UVP-Portal des Bundes (www.uvp-portal.de) zur Verfügung gestellt.
Das Vorhaben umfasst den grundhaften Ausbau der Straßenbahnanlagen auf einer Länge von rund 1,5 Kilometern, sodass dort auch die neuen, größeren Stadtbahnwagen verkehren können. Die Haltestellen werden barrierefrei gestaltet und mit Fahrgastinformationssystemen ausgestattet.
Des Weiteren ist der Ausbau der Fahrbahnen und Gehwege geplant. Dabei wird der Verkehrsraum vollständig barrierefrei gestaltet. Für den Radverkehr werden separate Radfahrstreifen entlang der Königsbrücker Straße sowie an dem vom Vorhaben umfassten Teil des Bischofsweges (zwischen Förstereistraße und Schönbrunnstraße) geschaffen.
Die Planung sieht den Neubau von separaten Park- und Lieferflächen sowie die Anlage von Straßenbegleitgrün vor. Die unterirdischen Versorgungsleitungen werden erneuert.
Das Planfeststellungsverfahren gestaltete sich wegen der vielen Betroffenheiten in Mitten der Dresdner Neustadt sehr komplex. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger beteiligten sich daran. Über 400 Einwendungen, darunter eine Sammeleinwendung mit ca. 5.000 Unterschriften, wurden von LDS geprüft und bewertet.
Aufgrund der Einwendungen überarbeitete die Landeshauptstadt Dresden die Ausgangsplanung. So wurde unter anderem die Führung des Radverkehrs optimiert und die kleine Flatterulme an der Königsbrücker Straße 49 kann erhalten bleiben.
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Landeshauptstadt Dresden öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird rechtzeitig im Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden, im Sächsischen Amtsblatt und in der Tagespresse bekannt gemacht. Darüber hinaus wird die Bekanntmachung einschließlich des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen auf der Internetseite der LDS und im UVP-Portal des Bundes (www.uvp-portal.de) zur Verfügung gestellt.