Medieninformationen 2024
[041/2024 - 11.10.2024]
Lückenschluss: Sichere Fahrt durch Otterwisch
Landesdirektion Sachsen erlässt Planfeststellungsbeschluss für den letzten Bauabschnitt der Staatsstraße (S) 49
Die Landesdirektion Sachsen hat den Ausbau des letzten Abschnitts der S 49 in Otterwisch genehmigt.
„Das ist eine gute Nachricht für alle Verkehrsteilnehmer, die regelmäßig durch Otterwisch unterwegs sind – denn die S 49 wird nun in der gesamten Ortschaft nicht nur breiter, sondern auch viel sicherer. Das gilt besonders für Fußgänger, die zukünftig auf den Gehwegen gefahrlos unterwegs sein können“, sagt Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.
Ziel des Vorhabens ist die Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit entlang der Strecke. Antragsteller und zukünftiger Bauherr ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig.
Der letzte Teilabschnitt der S 49 wird umfassend erneuert und ausgebaut. Die Bauarbeiten umfassen eine Strecke von insgesamt 832 Metern, wovon 730 Meter auf die S 49 und 102 Meter auf die Kreisstraße 7962 entfallen. Die Fahrbahn wird auf 6,50 Meter verbreitert, um den Verkehr sicherer und flüssiger zu gestalten. Zusätzlich erhält die Straße eine neue Asphalt-Deckschicht. Das genehmigte Vorhaben umfasst auch den Bau eines 2,50 Meter breiten Gehweges sowie beidseitig barrierefreie Bushaltestellen.
Die Kreuzungen S 49 / Wiesenstraße (innerorts) und S 49 / K 7926 (außerorts) werden ebenfalls ausgebaut. Die Entwässerungsanlagen im gesamten Trassenbereich werden erneuert, um die Straße funktionstüchtig zu halten.
Aktuell befindet sich die S 49 in einem schlechten Zustand, mit unübersichtlichen und unsicheren Kreuzungen. Mit den geplanten Maßnahmen soll das Unfallrisiko auf der Strecke erheblich minimiert werden: Die Verbreiterung der Fahrbahn ermöglicht eine sichere Begegnung des Kraftverkehrs, wodurch das Risiko von abrupten Bremsvorgängen sinkt. Dies führt gleichzeitig zu einer geringeren Feinstaub- und Schadstoffbelastung entlang der Strecke.
Das Vorhaben umfasst eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen. Neben der Entsiegelung und Rekultivierung von Flächen werden unter anderem Hecken und Kopfweiden am Göselbach sowie Linden im Schlosspark Otterwisch gepflanzt.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in der Gemeinde Otterwisch öffentlich ausgelegt. Hierzu erfolgt im Vorfeld eine ortsübliche Bekanntmachung. Darüber hinaus wird der Planfeststellungsbeschluss auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen veröffentlicht.
Anlage: Übersichtslageplan S 49, Otterwisch
„Das ist eine gute Nachricht für alle Verkehrsteilnehmer, die regelmäßig durch Otterwisch unterwegs sind – denn die S 49 wird nun in der gesamten Ortschaft nicht nur breiter, sondern auch viel sicherer. Das gilt besonders für Fußgänger, die zukünftig auf den Gehwegen gefahrlos unterwegs sein können“, sagt Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.
Ziel des Vorhabens ist die Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit entlang der Strecke. Antragsteller und zukünftiger Bauherr ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig.
Der letzte Teilabschnitt der S 49 wird umfassend erneuert und ausgebaut. Die Bauarbeiten umfassen eine Strecke von insgesamt 832 Metern, wovon 730 Meter auf die S 49 und 102 Meter auf die Kreisstraße 7962 entfallen. Die Fahrbahn wird auf 6,50 Meter verbreitert, um den Verkehr sicherer und flüssiger zu gestalten. Zusätzlich erhält die Straße eine neue Asphalt-Deckschicht. Das genehmigte Vorhaben umfasst auch den Bau eines 2,50 Meter breiten Gehweges sowie beidseitig barrierefreie Bushaltestellen.
Die Kreuzungen S 49 / Wiesenstraße (innerorts) und S 49 / K 7926 (außerorts) werden ebenfalls ausgebaut. Die Entwässerungsanlagen im gesamten Trassenbereich werden erneuert, um die Straße funktionstüchtig zu halten.
Aktuell befindet sich die S 49 in einem schlechten Zustand, mit unübersichtlichen und unsicheren Kreuzungen. Mit den geplanten Maßnahmen soll das Unfallrisiko auf der Strecke erheblich minimiert werden: Die Verbreiterung der Fahrbahn ermöglicht eine sichere Begegnung des Kraftverkehrs, wodurch das Risiko von abrupten Bremsvorgängen sinkt. Dies führt gleichzeitig zu einer geringeren Feinstaub- und Schadstoffbelastung entlang der Strecke.
Das Vorhaben umfasst eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen. Neben der Entsiegelung und Rekultivierung von Flächen werden unter anderem Hecken und Kopfweiden am Göselbach sowie Linden im Schlosspark Otterwisch gepflanzt.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in der Gemeinde Otterwisch öffentlich ausgelegt. Hierzu erfolgt im Vorfeld eine ortsübliche Bekanntmachung. Darüber hinaus wird der Planfeststellungsbeschluss auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen veröffentlicht.
Anlage: Übersichtslageplan S 49, Otterwisch