Medieninformationen 2010 [LDD]
[79/2010 - 22.11.2010]
Soforthilfepauschale für Septemberhochwasser an Landkreise und Gemeinden geht in Auszahlung
Die Landesdirektion Dresden zahlt an die vom Septemberhochwasser 2010 geschädigten Landkreise und Gemeinden Soforthilfepauschalen in Höhe von insgesamt etwas mehr als 142.000 Euro aus. Dabei wird das schon für die Folgen des Augusthochwassers praktizierte Verfahren nun auch im Falle des Septemberhochwasser genutzt.
Die Gemeinden waren aufgefordert worden, die in ihrem Zuständigkeitsbereich durch das Septemberhochwasser geschädigten Haushalte zu benennen. Für jeden dieser Haushalte zahlt der Freistaat nun eine in der Höhe jeweils gleiche Soforthilfepauschale (864,30 Euro) hälftig an die Gemeinde und den Landkreis aus. Eine Ausnahme bildet dabei der Landkreis Görlitz, in den nur jeweils der gemeindliche Anteil der Soforthilfepauschalen fließt. Hintergrund ist eine korrigierte Görlitzer Schadensmeldung nach dem Augusthochwasser, die nun umgesetzt wird.
Mit 117 meldete der Landkreis Meißen nach dem Septemberhochwasser die größte Zahl geschädigter Haushalte. Görlitz zeigte 49 und Bautzen 23 geschädigte Haushalte an. Dem entsprechend gehen etwas mehr als 101.000 Euro in den Landkreis Meißen, gut 21.000 Euro nach Görlitz und knapp 20.000 Euro nach Bautzen. Die kommunalen Akteure entscheiden nun innerhalb ihres Gebietes in eigener Regie weiter über die Verteilung und Verwendung der zugewiesenen Soforthilfemittel. Die Linderung von Not in Einzelfällen ist dabei angemessen zu berücksichtigen.