Medieninformationen 2010 [LDC]
[04/2010 - 09.02.2010]
Erweiterung des Vogtlandcenters ist vom Tisch
Vorhaben ist bauplanungsrechtlich nicht zulässig und widerspricht den raumordnerischen Zielsetzungen des Freistaats
Seit 2009 betrachtet das Sächsische Staatsministerium des Innern die Entwicklung von großflächigem Einzelhandel an dezentralen Standorten, die nicht den Vorgaben des Raumordnungsrechts entspricht, besonders kritisch.
In diesem Zusammenhang hat das Innenministerium bereits im vergangenen Jahr eine flächendeckende Überprüfung solcher Einrichtungen durch die Landesdirektionen im Hinblick auf notwendige Anpassungen an die Ziele der Raumordnung veranlasst. Ein betroffener Standort war dabei das "Vogtland-Center Weischlitz".
Nun hat ein Investor bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, dem Vogtlandkreis, einen Zulassungsantrag zur Erweiterung dieser Handelseinrichtung um ca. 50 % gestellt. Die bestehende Verkaufsfläche von etwa 16.000 qm soll um weitere 8.500 qm erweitert werden.
Die Landesdirektion Chemnitz hat im Einvernehmen mit dem SMI das Landratsamt Vogtlandkreis als untere Bauaufsichtsbehörde angehalten, den dort eingereichten Zulassungsantrag abschlägig zu bescheiden, weil die geplante Verkaufsfläche bauplanungsrechtlich nicht zulässig ist und den raumordnerischen Zielsetzungen widerspricht.
In den zentralen Versorgungsbereichen benachbarter Kommunen, insbesondere in Plauen sind durch die Größe und Dominanz der Verkaufseinrichtung in erheblichem Umfang negative Auswirkungen zu befürchten.
In diesem Zusammenhang hat das Innenministerium bereits im vergangenen Jahr eine flächendeckende Überprüfung solcher Einrichtungen durch die Landesdirektionen im Hinblick auf notwendige Anpassungen an die Ziele der Raumordnung veranlasst. Ein betroffener Standort war dabei das "Vogtland-Center Weischlitz".
Nun hat ein Investor bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, dem Vogtlandkreis, einen Zulassungsantrag zur Erweiterung dieser Handelseinrichtung um ca. 50 % gestellt. Die bestehende Verkaufsfläche von etwa 16.000 qm soll um weitere 8.500 qm erweitert werden.
Die Landesdirektion Chemnitz hat im Einvernehmen mit dem SMI das Landratsamt Vogtlandkreis als untere Bauaufsichtsbehörde angehalten, den dort eingereichten Zulassungsantrag abschlägig zu bescheiden, weil die geplante Verkaufsfläche bauplanungsrechtlich nicht zulässig ist und den raumordnerischen Zielsetzungen widerspricht.
In den zentralen Versorgungsbereichen benachbarter Kommunen, insbesondere in Plauen sind durch die Größe und Dominanz der Verkaufseinrichtung in erheblichem Umfang negative Auswirkungen zu befürchten.