Medieninformationen 2010 [LDC]
[12/2010 - 17.03.2010]
"Tag der Sachsen" 2010 im erzgebirgischen Oelsnitz mit 700.000 € bezuschusst
Landesdirektion Chemnitz erließ gestern Zuwendungsbescheid für die Ausgabe 2010 des größten sächsischen Volksfestes
Die Landesdirektion Chemnitz hat gestern zur Vorbereitung und Durchführung des „Tages der Sachsen“ 2010, des größten sächsischen Volksfestes, der Stadt Oelsnitz im Erzgebirge eine Bedarfszuweisung in Form eines verlorenen Zuschusses in Höhe von 700.000 € gewährt. Die Bewilligung erfolgt zweckgebunden für investive Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung. Den entsprechenden Antrag hatte die Stadt Oelsnitz am 9. Februar 2010 bei der Landesdirektion Chemnitz eingereicht.
Sofern in den vergangenen Wochen Irritationen aufgetaucht sein sollten, wonach die Finanzierung dieser Veranstaltung hinsichtlich dieser seit Längerem in Aussicht gestellten Fördersumme ungewiss sei, so sind diese mit dem ergangenen Bescheid endgültig ausgeräumt.
Bereits mit Schreiben vom 6. November 2008, 23. Januar 2009, 30. März 2009, 21. April 2009 und 24. August 2009 hatte die Landesdirektion Chemnitz gegenüber der Veranstalterstadt dem förderunschädlichen Maßnahmebeginn im Hinblick auf eine spätere Förderung zugestimmt. Insofern bestand an einer Förderung des Festes an sich durch die Landesdirektion Chemnitz nie ein Zweifel. Jedoch erst mit dem Bescheid selbst erlangt eine in Aussicht gestellte Zuwendung auch die notwendige Rechtskraft. Nur darauf war in einer entsprechenden Information von Anfang März hingewiesen worden.
Mit dem Geld sollen bzw. werden bereits zahlreiche Maßnahmen im Vorfeld des „Tages der Sachsen“ realisiert, die die Gastgeberstadt herausputzen werden. U.a. geht es hier um die Gestaltung des Rathausplatzes, um einen umfangreichen Gehwegebau, um den Rückbau von Brachen, beispielsweise des ehemaligen Kohlehandels. Die Stadt kann also in einem vom Sächsischen Staatsministerium der Finanzen vorgegebenen Rahmen selbst entscheiden, wie sie das Geld einsetzt. Es handelt sich also bei der Förderung um eine pauschalisierte Bedarfszuweisung.
Sofern in den vergangenen Wochen Irritationen aufgetaucht sein sollten, wonach die Finanzierung dieser Veranstaltung hinsichtlich dieser seit Längerem in Aussicht gestellten Fördersumme ungewiss sei, so sind diese mit dem ergangenen Bescheid endgültig ausgeräumt.
Bereits mit Schreiben vom 6. November 2008, 23. Januar 2009, 30. März 2009, 21. April 2009 und 24. August 2009 hatte die Landesdirektion Chemnitz gegenüber der Veranstalterstadt dem förderunschädlichen Maßnahmebeginn im Hinblick auf eine spätere Förderung zugestimmt. Insofern bestand an einer Förderung des Festes an sich durch die Landesdirektion Chemnitz nie ein Zweifel. Jedoch erst mit dem Bescheid selbst erlangt eine in Aussicht gestellte Zuwendung auch die notwendige Rechtskraft. Nur darauf war in einer entsprechenden Information von Anfang März hingewiesen worden.
Mit dem Geld sollen bzw. werden bereits zahlreiche Maßnahmen im Vorfeld des „Tages der Sachsen“ realisiert, die die Gastgeberstadt herausputzen werden. U.a. geht es hier um die Gestaltung des Rathausplatzes, um einen umfangreichen Gehwegebau, um den Rückbau von Brachen, beispielsweise des ehemaligen Kohlehandels. Die Stadt kann also in einem vom Sächsischen Staatsministerium der Finanzen vorgegebenen Rahmen selbst entscheiden, wie sie das Geld einsetzt. Es handelt sich also bei der Förderung um eine pauschalisierte Bedarfszuweisung.