Medieninformationen 2010 [LDC]
[27/2010 - 05.07.2010]
Gefährliches Nadelöhr an der Staatstraße S 206 im Weißenborner Ortsteil Berthelsdorf wird beseitigt
Landesdirektion genehmigt Ersatzneubau der Eisenbahnbrücke – Kosten belaufen sich auf 1,2 Mio. € – Baubeginn spätestens 2011
Mit Plangenehmigung vom 28. Juni 2010 hat die Landesdirektion Chemnitz das Baurecht für den Ersatzneubau des Überführungsbauwerkes (Eisenbahnbrücke) über die Staatsstraße S 206 im Weißenborner Ortsteil Berthelsdorf hergestellt. Damit kann nun eine insbesondere für Fußgänger, aber auch für den Fahrzeugverkehr gefährliche und unübersichtliche Engstelle entschärft werden.
Bisher ist unter der Brücke, auf der die Bahnstrecke Freiberg-Holzhau geführt wird, kein Platz für einen Gehweg vorhanden. Fußgänger müssen somit derzeit für die Querung oder den Durchgang des Bauwerksbereiches die Fahrbahn der Staatsstraße betreten und sind so ohne Schutzeinrichtungen dem Straßenverkehr direkt ausgesetzt. Zudem werden aufgrund des jetzigen Zustandes ständig Regelverstöße sowie Anprall- und Anfahrschäden an der zu niedrigen Brücke festgestellt. Auch für den Fahrzeugverkehr ist die derzeitige Situation mithin mehr als unbefriedigend.
Diese Zustände werden durch das genehmigte Vorhaben beseitigt. Durch die Errichtung eines neuen und dauerhaften Überführungsbauwerkes mit regelkonformer Durchfahrtshöhe von 4,50 Metern, einer entsprechenden Straßenabsenkung sowie einem regelgerechten Straßenquerschnitt samt Gehweg wird eine gefahrlose Querung und ein gefahrloser Durchgang ermöglicht. Gleiches gilt für die Durchfahrt mit Fahrzeugen. Damit wird zugleich die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit des gesamten Kreuzungspunktes gesteigert. Außerdem werden die Eingriffe auf das notwendige Maß beschränkt. Eine Anhebung der Gleisgradiente auf der Brücke muss ebenso wenig erfolgen wie sonstige Änderungen der Betriebsanlagen der Eisenbahn oder Eingriffe in den benachbarten Haltepunkt.
Das Vorhaben, das voraussichtlich 1,2 Mio. € kosten soll, ist damit insgesamt ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Durchlassfähigkeit der S 206 in der Region südlich von Freiberg. Es dient aber indirekt auch dem öffentlichen Interesse an einem reibungslosen Eisenbahnverkehr auf der gerade für den Schülerverkehr und den Tourismus bedeutenden Strecke zwischen Freiberg und Holzhau. Auf diese Weise können mehrere Verkehrsfunktionen im Interesse aller sinnvoll zusammengeführt werden.
Ausgehend von einer entsprechenden Kreuzungsvereinbarung ist die Gemeinde Weißenborn gemeinsam mit dem Straßenbauamt Chemnitz und der die Bahnstrecke betreibenden RP Eisenbahngesellschaft mbH Trägerin des Vorhabens.
Am 8. April 2010 wurde der Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung nach entsprechenden Vorabstimmungen bei der Landesdirektion Chemnitz gestellt. Da fast alle betroffenen Behörden und privaten Anlieger nicht zuletzt durch das große Engagement der Vorhabensträgerin bereits im Vorfeld der Antragstellung ihr Einverständnis mit der Maßnahme erklärt hatten, konnte das Plangenehmigungsverfahren zügig durchgeführt werden. Die Bauzeit wird voraussichtlich vier Monate betragen. Voraussichtlich noch in diesem, in jedem Falle im nächsten Jahr wird das Vorhaben umgesetzt.
Die Plangenehmigungsbehörde hat der Vorhabensträgerin in den Nebenbestimmungen u.a. aufgegeben, die Realisierung des Vorhabens eng mit den betroffenen Behörden abzustimmen und die betroffenen Anlieger rechtzeitig über den Baubeginn zu unterrichten. So werden eine koordinierte und konzentrierte Bauausführung sowie eine umfassende Information aller Betroffenen sichergestellt.
Die Landesdirektion Chemnitz wird die Plangenehmigung demnächst nicht nur der Vorhabensträgerin, sondern auch allen betroffenen Behörden und privaten Anliegern durch Zustellung bekannt geben.
Bisher ist unter der Brücke, auf der die Bahnstrecke Freiberg-Holzhau geführt wird, kein Platz für einen Gehweg vorhanden. Fußgänger müssen somit derzeit für die Querung oder den Durchgang des Bauwerksbereiches die Fahrbahn der Staatsstraße betreten und sind so ohne Schutzeinrichtungen dem Straßenverkehr direkt ausgesetzt. Zudem werden aufgrund des jetzigen Zustandes ständig Regelverstöße sowie Anprall- und Anfahrschäden an der zu niedrigen Brücke festgestellt. Auch für den Fahrzeugverkehr ist die derzeitige Situation mithin mehr als unbefriedigend.
Diese Zustände werden durch das genehmigte Vorhaben beseitigt. Durch die Errichtung eines neuen und dauerhaften Überführungsbauwerkes mit regelkonformer Durchfahrtshöhe von 4,50 Metern, einer entsprechenden Straßenabsenkung sowie einem regelgerechten Straßenquerschnitt samt Gehweg wird eine gefahrlose Querung und ein gefahrloser Durchgang ermöglicht. Gleiches gilt für die Durchfahrt mit Fahrzeugen. Damit wird zugleich die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit des gesamten Kreuzungspunktes gesteigert. Außerdem werden die Eingriffe auf das notwendige Maß beschränkt. Eine Anhebung der Gleisgradiente auf der Brücke muss ebenso wenig erfolgen wie sonstige Änderungen der Betriebsanlagen der Eisenbahn oder Eingriffe in den benachbarten Haltepunkt.
Das Vorhaben, das voraussichtlich 1,2 Mio. € kosten soll, ist damit insgesamt ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Durchlassfähigkeit der S 206 in der Region südlich von Freiberg. Es dient aber indirekt auch dem öffentlichen Interesse an einem reibungslosen Eisenbahnverkehr auf der gerade für den Schülerverkehr und den Tourismus bedeutenden Strecke zwischen Freiberg und Holzhau. Auf diese Weise können mehrere Verkehrsfunktionen im Interesse aller sinnvoll zusammengeführt werden.
Ausgehend von einer entsprechenden Kreuzungsvereinbarung ist die Gemeinde Weißenborn gemeinsam mit dem Straßenbauamt Chemnitz und der die Bahnstrecke betreibenden RP Eisenbahngesellschaft mbH Trägerin des Vorhabens.
Am 8. April 2010 wurde der Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung nach entsprechenden Vorabstimmungen bei der Landesdirektion Chemnitz gestellt. Da fast alle betroffenen Behörden und privaten Anlieger nicht zuletzt durch das große Engagement der Vorhabensträgerin bereits im Vorfeld der Antragstellung ihr Einverständnis mit der Maßnahme erklärt hatten, konnte das Plangenehmigungsverfahren zügig durchgeführt werden. Die Bauzeit wird voraussichtlich vier Monate betragen. Voraussichtlich noch in diesem, in jedem Falle im nächsten Jahr wird das Vorhaben umgesetzt.
Die Plangenehmigungsbehörde hat der Vorhabensträgerin in den Nebenbestimmungen u.a. aufgegeben, die Realisierung des Vorhabens eng mit den betroffenen Behörden abzustimmen und die betroffenen Anlieger rechtzeitig über den Baubeginn zu unterrichten. So werden eine koordinierte und konzentrierte Bauausführung sowie eine umfassende Information aller Betroffenen sichergestellt.
Die Landesdirektion Chemnitz wird die Plangenehmigung demnächst nicht nur der Vorhabensträgerin, sondern auch allen betroffenen Behörden und privaten Anliegern durch Zustellung bekannt geben.