Medieninformationen 2010 [LDC]
[65/2010 - 23.11.2010]
Stadt Lengenfeld kann städtebaulichen Makel mit Hilfe von Fördermitteln endlich beseitigen
Landesdirektion Chemnitz stellt zur Revitalisierung der Industriebrache „Plauener Gardine“ mehr als eine Million Euro zur Verfügung
Zwei Jahre nach dem Beschluss ihres städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erhält die Stadt Lengenfeld die Möglichkeit zur Umsetzung eines der darin enthaltenen Maßnahmenziele. Für den Komplettabbruch der Industriebrache des ehemaligen, zu DDR-Zeiten volkseigenen Betriebes „Plauener Gardine“ wurden der Stadt in der vergangenen Woche von der Landesdirektion Chemnitz Fördermittel in Höhe von 1.007.957 € bewilligt.
Die Fördermittel stammen aus dem operationellen Programm „Europäischer Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) zur Revitalisierung von Industriebrachen und Konversionsflächen.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf 1.343.943 €. Davon werden 75 Prozent (1.007.957 €) von der Landesdirektion Chemnitz gefördert. Der Eigenanteil der Stadt beträgt 335.986 €.
Die zu tätigenden Investitionen betreffen unter anderem den Grunderwerb der Industriebrache. Mit den eigentlichen Sanierungsarbeiten wird erst nach dem Kauf des Grundstückes begonnen. Der ruinöse Bauzustand des ehemaligen Fabrikkomplexes lässt ausschließlich den Abbruch der Industrieanlage als realistisches Sanierungsziel zu. Zu dem Bauvorhaben gehört der Abbruch der Gebäude und Einrichtungen, die Beräumung und Entsorgung des Bauschutts sowie die Herrichtung und Revitalisierung des Geländes.
Die 28.858 m² große Brache besteht aus insgesamt 21 Objekten, unter anderem dem Wohnhaus und dem Kulturhaus. Das teilweise vermietete Wohnhaus (ehemalige Fabrikantenvilla) steht unter Denkmalschutz und soll dabei erhalten werden.
Für das derzeit noch denkmalgeschützte Kulturhaus wurde die Abbruchgenehmigung von den zuständigen Behörden grundsätzlich in Aussicht gestellt. Ein möglicher Verkauf mit der Übertragung der Sanierungspflicht wird jedoch geprüft und erscheint im Moment ebenfalls nicht ausgeschlossen.
Die Landesdirektion Chemnitz hatte schon am 15. September 2010 ihre Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmebeginn erteilt, so dass die Bemühungen um den Grunderwerb unmittelbar danach anlaufen konnten. Auch die dem Abriss vorausgehenden vorbereitenden Maßnahmen inklusive der Ausschreibungen konnten damit bereits begonnen werden. Die bauseitige Durchführung der Maßnahme wird im Wesentlichen dem Jahr 2011 vorbehalten sein. Der Bewilligungszeitraum endet am 31. August 2012.
Durch die Revitalisierungsmaßnahme soll sich die Wohnqualität innerhalb der umgebenden Bebauung in Lengenfeld verbessern. Zudem wird mit dem Abbruch der maroden Bausubstanz eine allgemeine ordnungsrelevante Gefahr beseitigt. Mit der Revitalisierung des Gebietes soll die innerstädtische Entwicklung der Stadt Lengenfeld nachhaltig unterstützt werden, indem Umweltschäden beseitigt und die Inanspruchnahme weiterer Bodenressourcen vermieden wird.
Die Fördermittel stammen aus dem operationellen Programm „Europäischer Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) zur Revitalisierung von Industriebrachen und Konversionsflächen.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf 1.343.943 €. Davon werden 75 Prozent (1.007.957 €) von der Landesdirektion Chemnitz gefördert. Der Eigenanteil der Stadt beträgt 335.986 €.
Die zu tätigenden Investitionen betreffen unter anderem den Grunderwerb der Industriebrache. Mit den eigentlichen Sanierungsarbeiten wird erst nach dem Kauf des Grundstückes begonnen. Der ruinöse Bauzustand des ehemaligen Fabrikkomplexes lässt ausschließlich den Abbruch der Industrieanlage als realistisches Sanierungsziel zu. Zu dem Bauvorhaben gehört der Abbruch der Gebäude und Einrichtungen, die Beräumung und Entsorgung des Bauschutts sowie die Herrichtung und Revitalisierung des Geländes.
Die 28.858 m² große Brache besteht aus insgesamt 21 Objekten, unter anderem dem Wohnhaus und dem Kulturhaus. Das teilweise vermietete Wohnhaus (ehemalige Fabrikantenvilla) steht unter Denkmalschutz und soll dabei erhalten werden.
Für das derzeit noch denkmalgeschützte Kulturhaus wurde die Abbruchgenehmigung von den zuständigen Behörden grundsätzlich in Aussicht gestellt. Ein möglicher Verkauf mit der Übertragung der Sanierungspflicht wird jedoch geprüft und erscheint im Moment ebenfalls nicht ausgeschlossen.
Die Landesdirektion Chemnitz hatte schon am 15. September 2010 ihre Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmebeginn erteilt, so dass die Bemühungen um den Grunderwerb unmittelbar danach anlaufen konnten. Auch die dem Abriss vorausgehenden vorbereitenden Maßnahmen inklusive der Ausschreibungen konnten damit bereits begonnen werden. Die bauseitige Durchführung der Maßnahme wird im Wesentlichen dem Jahr 2011 vorbehalten sein. Der Bewilligungszeitraum endet am 31. August 2012.
Durch die Revitalisierungsmaßnahme soll sich die Wohnqualität innerhalb der umgebenden Bebauung in Lengenfeld verbessern. Zudem wird mit dem Abbruch der maroden Bausubstanz eine allgemeine ordnungsrelevante Gefahr beseitigt. Mit der Revitalisierung des Gebietes soll die innerstädtische Entwicklung der Stadt Lengenfeld nachhaltig unterstützt werden, indem Umweltschäden beseitigt und die Inanspruchnahme weiterer Bodenressourcen vermieden wird.