Medieninformationen 2010 [LDC]
[66/2010 - 24.11.2010]
Kredit für Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Annaberg durch Landesdirektion genehmigt
Liegenschaftsmanagement und Servicebetrieb (LSB) nimmt Kredit über 5 Mio. € auf – „Rentierliche“ Schulden führen zu Kostenersparnis
Die am 20. September 2010 vom Kreistag des Erzgebirgskreises beschlossene Änderung des Wirtschaftsplanes 2010 des Liegenschaftsmanagement und Servicebetriebes (LSB) des Landkreises wurde am 18. November 2010 von der Landesdirektion Chemnitz rechtsaufsichtlich bestätigt. Einziger genehmigungspflichtiger Bestandteil der Änderung des Wirtschaftsplanes des LSB für 2010 war eine Kreditaufnahme i. H. v. 5 Mio. €.
Bei der Genehmigung dieser Kreditaufnahme hat sich die Landesdirektion Chemnitz hauptsächlich davon leiten lassen, dass es sich hierbei um sog. „rentierliche Schulden“ handelt.
So wird die Darlehensaufnahme zur Finanzierung des Neubaus eines Ver-waltungsgebäudes in Annaberg benötigt. Der Neubau dieses Verwaltungsgebäudes schafft wiederum die Voraussetzung für die neue Standortkonzeption des Landratsamtes Erzgebirgskreis, die bis zum Jahr 2013 umgesetzt werden soll. In deren Ergebnis können durch Reduzierung von Mietobjekten und die Schließung von Verwaltungsobjekten nach den Berechnungen des LSB im Endzustand im Jahr 2013 letztlich jährliche Betriebskosten gegenüber der bisherigen Standortstruktur des Landratsamtes in einer Höhe eingespart werden, die den jährlich zu leistenden Kapitaldienst für das genehmigte Darlehen deutlich übersteigen und somit trotz der zu-sätzlichen Kapitalkosten zu einer jährlichen Kostenersparnis von ca. 500.000 € führen werden.
Damit steht der beabsichtigte Neubau eines Verwaltungsgebäudes für den Erzgebirgs-kreis in Annaberg und dessen anteilige Darlehensfinanzierung aus Sicht der Landesdirektion nicht im Widerspruch zur anstehenden Haushaltskonsolidierung des Landkreises, sondern ist vielmehr geeignet, die künftigen Sparanstrengungen des Landkreises mit einem spürbaren Betrag zu unterstützen.
Da abgesehen davon die von Landkreis und Eigenbetrieb beabsichtigte Vorgehensweise darüber hinaus auch nicht gegen kommunalrechtliche Regelungen verstößt, war die Genehmigung der Kreditaufnahme seitens der Landesdirektion letztlich zu erteilen.
Bei der Genehmigung dieser Kreditaufnahme hat sich die Landesdirektion Chemnitz hauptsächlich davon leiten lassen, dass es sich hierbei um sog. „rentierliche Schulden“ handelt.
So wird die Darlehensaufnahme zur Finanzierung des Neubaus eines Ver-waltungsgebäudes in Annaberg benötigt. Der Neubau dieses Verwaltungsgebäudes schafft wiederum die Voraussetzung für die neue Standortkonzeption des Landratsamtes Erzgebirgskreis, die bis zum Jahr 2013 umgesetzt werden soll. In deren Ergebnis können durch Reduzierung von Mietobjekten und die Schließung von Verwaltungsobjekten nach den Berechnungen des LSB im Endzustand im Jahr 2013 letztlich jährliche Betriebskosten gegenüber der bisherigen Standortstruktur des Landratsamtes in einer Höhe eingespart werden, die den jährlich zu leistenden Kapitaldienst für das genehmigte Darlehen deutlich übersteigen und somit trotz der zu-sätzlichen Kapitalkosten zu einer jährlichen Kostenersparnis von ca. 500.000 € führen werden.
Damit steht der beabsichtigte Neubau eines Verwaltungsgebäudes für den Erzgebirgs-kreis in Annaberg und dessen anteilige Darlehensfinanzierung aus Sicht der Landesdirektion nicht im Widerspruch zur anstehenden Haushaltskonsolidierung des Landkreises, sondern ist vielmehr geeignet, die künftigen Sparanstrengungen des Landkreises mit einem spürbaren Betrag zu unterstützen.
Da abgesehen davon die von Landkreis und Eigenbetrieb beabsichtigte Vorgehensweise darüber hinaus auch nicht gegen kommunalrechtliche Regelungen verstößt, war die Genehmigung der Kreditaufnahme seitens der Landesdirektion letztlich zu erteilen.